464/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
betreffend sofortige Abstellung der Privilegienwirtschaft in den Ministerbüros der blau -
schwarzen Bundesregierung
Eine umfangreiche Anfragenserie hat zahlreiche Unstimmigkeiten und Probleme im Bereich
der von den blauschwarzen Bundesminister über MitarbeiterInnen des Ministerbüros
abgeschlossene Leiharbeitsverträge aufgezeigt. Grundsätzlich fehlen nachvollziehbare
Begründungen, die die Wirtschaftlichkeit der meist über den Bezügen vergleichbarer
Bundesbediensteter liegenden Leiharbeitsentgelte rechtfertigen. Der Rechnungshof stellt in
seinem Sonderbericht über die Ministerbüros (Stand 1.10.1998) fest, dass zum
Prüfungszeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen für Beamte und Vertragsbedienstete
unzureichend waren, um den besonderen Anforderungen für MitarbeiterInnen im
Ministerbüro gerecht zu werden.
Durch die Novellierung des Beamtendienstrechtes und des Gehaltsgesetzes ist nunmehr die
Einstufung von Beamten und Vertragsbediensteten im Bereich der Ministerbüros wesentlich
erleichtert.
Prinzipiell erachtete der Rechnungshof Leiharbeitsverträge nur dann für zulässig, wenn die
Arbeitskräfteüberlassung
• für einen begrenzten Zeitraum,
• ohne unvertretbare Folgekosten und
• beschränkt auf besondere fachliche Funktionen
erfolgt.
Laut Rechnungshof soll eine sachliche Begründung für höheres Leiharbeitsentgelt jedenfalls
gegeben und nachvollziehbar sein. Die besonderen Qualifikationen für die Tätigkeit in den
Ministerbüros sollten in Anforderungsprofilen schriftlich festgelegt werden.
Der Rechnungshof empfahl zusammenfassend,
• Profile für die besonderen Anforderungen im Bereich der Ministerbüros schriftlich
festzulegen;
• allfällige höhere Bezüge im Rahmen von Arbeitsleihverträgen zu begründen und
nachvollziehbar zu dokumentieren;
• und geeignete Vereinbarungen zu treffen, um die Abrechnung der Leiharbeitgeber über
Reisekosten und Überstundenleistungen sachlich und rechnerisch prüfen und bestätigen zu
können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,
1. sämtliche für MitarbeiterInnen in den Ministerbüros abgeschlossene Leiharbeitsverträge
gem. der vom Rechnungshof aufgestellten Kriterien zu überprüfen;
2. die diesen Kriterien nicht entsprechenden Arbeitsleihverträge umgehend aufzu -
kündigen;
3. sämtliche Arbeitsleihverträge mit MitarbeiterInnen der Ministerbüros, die Einstufungen
der Beamten und Vertragsbediensteten samt Zulagen und Überstundenregelungen sowie
sämtliche an MitarbeiterInnen der Ministerbüros ausgeschüttete Belohnungen zur
öffentlichen Einsicht aufzulegen;
4. die Erhebungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses mit
allen Mitteln zu unterstützen, wobei sich diese Aufforderung insbesondere an die
Bundesminister Haupt, Forstinger und Bartenstein richtet.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss