464/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T RA G

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

betreffend sofortige Abstellung der Privilegienwirtschaft in den Ministerbüros der blau -

schwarzen Bundesregierung

 

Eine umfangreiche Anfragenserie hat zahlreiche Unstimmigkeiten und Probleme im Bereich

der von den blauschwarzen Bundesminister über MitarbeiterInnen des Ministerbüros

abgeschlossene Leiharbeitsverträge aufgezeigt. Grundsätzlich fehlen nachvollziehbare

Begründungen, die die Wirtschaftlichkeit der meist über den Bezügen vergleichbarer

Bundesbediensteter liegenden Leiharbeitsentgelte rechtfertigen. Der Rechnungshof stellt in

seinem Sonderbericht über die Ministerbüros (Stand 1.10.1998) fest, dass zum

Prüfungszeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen für Beamte und Vertragsbedienstete

unzureichend waren, um den besonderen Anforderungen für MitarbeiterInnen im

Ministerbüro gerecht zu werden.

 

Durch die Novellierung des Beamtendienstrechtes und des Gehaltsgesetzes ist nunmehr die

Einstufung von Beamten und Vertragsbediensteten im Bereich der Ministerbüros wesentlich

erleichtert.

 

Prinzipiell erachtete der Rechnungshof Leiharbeitsverträge nur dann für zulässig, wenn die

Arbeitskräfteüberlassung

 

• für einen begrenzten Zeitraum,

• ohne unvertretbare Folgekosten und

• beschränkt auf besondere fachliche Funktionen

 

erfolgt.

 

Laut Rechnungshof soll eine sachliche Begründung für höheres Leiharbeitsentgelt jedenfalls

gegeben und nachvollziehbar sein. Die besonderen Qualifikationen für die Tätigkeit in den

Ministerbüros sollten in Anforderungsprofilen schriftlich festgelegt werden.

 

Der Rechnungshof empfahl zusammenfassend,

• Profile für die besonderen Anforderungen im Bereich der Ministerbüros schriftlich

   festzulegen;

• allfällige höhere Bezüge im Rahmen von Arbeitsleihverträgen zu begründen und

   nachvollziehbar zu dokumentieren;

• und geeignete Vereinbarungen zu treffen, um die Abrechnung der Leiharbeitgeber über

   Reisekosten und Überstundenleistungen sachlich und rechnerisch prüfen und bestätigen zu

   können.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,

 

1. sämtliche für MitarbeiterInnen in den Ministerbüros abgeschlossene Leiharbeitsverträge

    gem. der vom Rechnungshof aufgestellten Kriterien zu überprüfen;

 

2. die diesen Kriterien nicht entsprechenden Arbeitsleihverträge umgehend aufzu -

     kündigen;

 

3. sämtliche Arbeitsleihverträge mit MitarbeiterInnen der Ministerbüros, die Einstufungen

    der Beamten und Vertragsbediensteten samt Zulagen und Überstundenregelungen sowie

    sämtliche an MitarbeiterInnen der Ministerbüros ausgeschüttete Belohnungen zur

    öffentlichen Einsicht aufzulegen;

 

4. die Erhebungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses mit

    allen Mitteln zu unterstützen, wobei sich diese Aufforderung insbesondere an die

    Bundesminister Haupt, Forstinger und Bartenstein richtet.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss