467/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Manfred Lackner,
und GenossInnen.
betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnenentschädigung nach
Behandlungsfehlern
In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit
behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und überdies auch
einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen. Solche
Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können beispielsweise auch
PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt, geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und die überdies Fragen
der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.
Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien Raum
(siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch noch
verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen,
dass PatientInnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden Entschädigungshöhe
abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von
Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in
unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert dem Nationalrat, bis
zum Ende des Jahres 2001, einen Gesetzesentwurf zuzuleiten damit dem Anliegen einer optimalen
PatientInnenentschädigung nach Behandlungsfehlern tatsächlich zum Durchbruch verholfen wird.
Insbesondere sollen zwingende österreichweit geltende Vorgaben für die Tätigkeit und die
Entscheidungen von ärztlichen Schiedsstellen normiert werden.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss