469/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Manfred Lackner,

und GenossInnen

betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im

Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht

 

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit

behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und

überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten

sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können

beispielsweise auch PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

 

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt,

geschädigten PatientInnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und

die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

 

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien

Raum (siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder

organisatorisch noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die

große Gefahr in sich bergen, dass PatientInnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich

zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit

zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten

des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden

könnten.

 

Durch die Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den einzelnen

Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich.

Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie

allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar

werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, in den

regelmäßig dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel

aufzunehmen, in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich (z.B.

Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, Patientenanwaltschaften) nach Kalenderjahren

anonymisiert erfasst und ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten pro

Schlichtungsstelle ausgewiesen werden:

 

• Anzahl anhängiger Fälle,

• Abweisungen,

• Anerkennung eines PatientInnenanspruchs,

• Einwilligung der PatientInnen in das Vergleichsangebot,

• Ablehnung eines Vergleichsangebots durch PatientInnen,

• Fallgruppen (z.B. Operationszwischenfall, Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit

   des Arztes, Organisationsverschulden von Spitalsträgern, und jeweilige Auswirkung

   auf PatientInnen),

• durchschnittliche Verfahrensdauer,

• Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und

   durchschnittliche Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss