473/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend rasche Umsetzung des Ergebnisses der Mediation zum Schienenausbau

im Gasteinertal

 

 

1989 wurde die Tauernbahn von der Bundesregierung per Verordnung zur

Hochleistungsstrecke erklärt. Der nötige zweigleisige Ausbau der Strecke ist seit

mehreren Jahren im Gang, wobei sich insbesondere die Trassenfindung im

Gasteinertal als schwierig herausstellte. Beeinträchtigungen des Tourismus sowie

Lärmschutzfragen waren dabei wesentliche Konfliktpunkte. Es wurde daher erstmals

in Österreich für ein Infrastrukturvorhaben dieser Größenordnung zum Instrument der

Mediation gegriffen. Am Mediationsverfahren war auch das Verkehrsministerium

beteiligt. Ende Juni 2001 konnte die im Wege der Mediation erzielte und vertraglich

vereinbarte Trassenfestlegung durch das Gasteinertal präsentiert werden.

 

Für die Umsetzung des Projektes bedarf es einer Übertragungsverordnung des

Verkehrsministeriums. Bei der Tauernachse handelt es sich um eine der wichtigsten

alpenquerenden Bahnverbindungen. Daher erscheint es im Sinne einer

glaubwürdigen Politik zur Verlagerung des Verkehrs und speziell der

Verkehrszuwächse auf die Schiene, wie sie auch im Regierungsübereinkommen

festgeschrieben ist, angebracht, diesem Vorhaben eine gewisse Vorrangigkeit

zuzugestehen. Dafür sprechen auch verwaltungsökonomische Gründe, da mit der

Mediationsvereinbarung ein in Vertragsform festgeschriebener Konsens bereits

vorliegt und ein Gutteil der bei anderen Projekten erst bevorstehenden Diskussionen

bereits erledigt ist. Zudem wäre eine zügige Umsetzung des Ergebnisses ein

Bekenntnis der Politik zur intensiven und qualitativ hochwertigen Einbindung der

BürgerInnen bei Infrastrukturvorhaben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im

Sinne des Ergebnisses des Mediationsverfahrens zur ,,Bahntrasse Gasteinertal“ und

im Bewußtsein der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Bahninfrastruktur für das

Erreichen des verkehrspolitischen Ziels der Verlagerung auf die Schiene die nötigen

Mittel zur zügigen Umsetzung des Mediationsergebnisses baldmöglichst

bereitzustellen und im Wege einer Übertragungsverordnung freizugeben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.