473/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend rasche Umsetzung des Ergebnisses der Mediation zum Schienenausbau
im Gasteinertal
1989 wurde die Tauernbahn von der Bundesregierung per Verordnung zur
Hochleistungsstrecke erklärt. Der nötige zweigleisige Ausbau der Strecke ist seit
mehreren Jahren im Gang, wobei sich insbesondere die Trassenfindung im
Gasteinertal als schwierig herausstellte. Beeinträchtigungen des Tourismus sowie
Lärmschutzfragen waren dabei wesentliche Konfliktpunkte. Es wurde daher erstmals
in Österreich für ein Infrastrukturvorhaben dieser Größenordnung zum Instrument der
Mediation gegriffen. Am Mediationsverfahren war auch das Verkehrsministerium
beteiligt. Ende Juni 2001 konnte die im Wege der Mediation erzielte und vertraglich
vereinbarte Trassenfestlegung durch das Gasteinertal präsentiert werden.
Für die Umsetzung des Projektes bedarf es einer Übertragungsverordnung des
Verkehrsministeriums. Bei der Tauernachse handelt es sich um eine der wichtigsten
alpenquerenden Bahnverbindungen. Daher erscheint es im Sinne einer
glaubwürdigen Politik zur Verlagerung des Verkehrs und speziell der
Verkehrszuwächse auf die Schiene, wie sie auch im Regierungsübereinkommen
festgeschrieben ist, angebracht, diesem Vorhaben eine gewisse Vorrangigkeit
zuzugestehen. Dafür sprechen auch verwaltungsökonomische Gründe, da mit der
Mediationsvereinbarung ein in Vertragsform festgeschriebener Konsens bereits
vorliegt und ein Gutteil der bei anderen Projekten erst bevorstehenden Diskussionen
bereits erledigt ist. Zudem wäre eine zügige Umsetzung des Ergebnisses ein
Bekenntnis der Politik zur intensiven und qualitativ hochwertigen Einbindung der
BürgerInnen bei Infrastrukturvorhaben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im
Sinne des Ergebnisses des Mediationsverfahrens zur ,,Bahntrasse Gasteinertal“ und
im Bewußtsein der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Bahninfrastruktur für das
Erreichen des verkehrspolitischen Ziels der Verlagerung auf die Schiene die nötigen
Mittel zur zügigen Umsetzung des Mediationsergebnisses baldmöglichst
bereitzustellen und im Wege einer Übertragungsverordnung freizugeben.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.