481/A(E) XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
betreffend die langfristige Sicherung der Finanzierung der Altlastensanierung
Für die notwendige Sanierung der österreichischen Altlasten sind viel zu geringe Mittel
vorhanden. So sind 37.864 Altablagerungen und Altstandorte mit 1. Jänner 2001 registriert,
im Verdachtsflächenkataster sind 2.481 Altablagerungen und Altstandorte eingetragen. Bei
rund 1.000 davon wurde ein Gefährdungspotential abgeschätzt, wobei rund die Hälfte ein
erhebliches aufwiesen. Im Altlastenatlas selbst fallen von 120 Altlasten 34 in die höchste
Prioritätsstufe 1, 47 in die Prioritätsstufe 2 und 39 in die Prioritätsstufe 3.
Demgegenüber wurden mit 1.1.2001 Sanierungs - und Sicherungsmaßnahmen überhaupt erst
bei 57 Altablagerungen und Altstandorten vorgenommen.
Derzeit ist bereits viel zu wenig Geld zur Sanierung von Altlasten und damit zur Verringerung
von Grundwassergefährdung und Bodenschutz vorhanden ist. Gleichzeitig wird es ab 2004
mit dem Deponierungsgebot nur mehr inerter Abfälle zu einem drastischen Rückgang des
Aufkommen bei den
Altlastensanierungsbeiträgen kommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bis 31. 12.2001 ein Konzept zur langfristigen Sicherung
der Finanzierung der Altlastensanierung in Österreich vorzulegen. Dieses Konzept soll
aufbauend auf dem bisher bekannten Sanierungsaufwand für die nächsten Jahre eine
ausreichende Finanzierung sicherstellen und dabei einen Lenkungseffekt zur Reduzierung des
Abfallaufkommens in Österreich garantieren.
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss