489/A(E) XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.a Prammer

und GenossInnen

 

betreffend sofortige Rücknahme der frauenfeindlichen Regelungen im

Bundesgleichbehandlungsgesetz für den Öffentlichen Dienst

 

Die Dienstrechtsnovelle 2001 - Universitäten beinhaltet eine Reihe von Änderungen von

Gesetzen, die in umfassender Weise in diese einwirken. Teilweise ist die Behandlung dieser

Änderungen in der Dienstrechtsnovelle nachvollziehbar, teilweise muß sie als völlig

unbegründet angesehen werden und zeigt nur wieder einen Versuch der Regierung, ihre

breiten konservativen Strukturveränderungsmaßnahmen vorzunehmen, ohne eine

diesbezügliche breite Diskussion zu ermöglichen.

 

Letzteres gilt insbesondere für das Bundesgleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen

Dienst. Im Artikel 10 der Regierungsvorlage wird das Bundesgleichbehandlungsgesetz für

den öffentlichen Dienst im Bereiche der §§ 42 - 44 verändert. Die Veränderungen bewirken,

dass die automatische positive Diskriminierung außer Kraft gesetzt wird. Insbesonders ist

darauf zu verweisen, dass die automatische Bevorrangung bei gleicher Qualifikation der

weiblichen Bewerberinnen für Bereiche, in denen Frauen unter 40 % repräsentiert sind,

aufgehoben wird. Die Veränderungen dokumentieren sich anhand der Ersetzung von

„bevorzugt“ durch „vorrangig“.

 

Es ist demokratiepolitisch ein Skandal, dass die Regierung einen Begutachtungstext für die

Universitätsdienstrechtsnovelle vorlegt, in der diese Gesetzesänderungen nicht aufscheinen.

Erst in der Regierungsvorlage wurde ein umfassender Gesetzestext vorgelegt mit

weitreichenden Gesetzesänderungen auch für andere Bereiche. Diese Änderungen wurden im

Wissenschaftsausschuss nicht behandelt und auch nicht besprochen. Es ist daher festzuhalten,

dass dieses Gesetz eine reine Mogelpackung ist, eine Mogelpackung mit der ein breiter

gesellschaftlicher Diskurs vermieden wird. Erhebliche Gesetzesänderungen, die für die

Frauen im öffentlichen Dienst weitreichende Konsequenzen haben, werden unter dieser

Gesetzesnovelle beschlossen, deren Titel in keinster Weise diese Änderungen vermuten

lassen.

Die Sozialdemokratie nimmt nicht zur Kenntnis, dass die Regierung die Verschlechterung für

die Frauen durch die Hintertür einführt und glaubt, so ungeschoren davon zu kommen. Wir

verlangen eine breite Diskussion in allen entsprechenden Ausschüssen und die Einbeziehung

der Öffentlichkeit.

 

Die vorliegenden Änderungen werden von der Bundesregierung mit dem OGH - Urteil vom

30. Jänner dieses Jahres begründet. Die Frage, ob das österreichische

Bundesgleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst den europäischen Rechtsnormen

entspricht, ist grundsätzlich zu diskutieren. Es stellt sich die Frage, ob überhaupt die

Notwendigkeit besteht, dem Urteil zu entsprechen. Dieser juristische und politische Diskurs

wurde in keinster Weise geführt. Anstelle dessen verschanzen sich die Regierungsparteien

hinter der angeblichen nicht vorhandenen EU - Konformität des

Bundesgleichbehandlungsgesetzes für den öffentlichen Dienst, um ihre Politik der

Zurückdrängung der Frauenförderung, der positiven Diskriminierung und der Schaffung von

Chancengleichheit, die nur hergestellt werden kann, wenn auf die geschlechtsspezifischen

Bedürfnisse eingegangen wird, weiter voranzutreiben.

 

Mit der vor der Regierung gewählten Formulierung werden der willkürlichen Handhabung

und Auslegung des Gesetzestextes Tür und Tor geöffnet, da keine detaillierten,

ausformulierten Kriterien für die Bevorzugung oder Nicht - Bevorzugung von Frauen im

öffentlichen Dienst enthalten sind. Strukturveränderungspolitik im Sinne eines

männerorientieren konservativen Gesellschaftsbildes mit so weit wie möglich ausgehöhlter

Demokratie im Sinne der 3. Republik wird mit dieser Gesetzesänderung weiter abgesichert.

Es ist mit aller Vehemenz die Vorgangsweise abzulehnen, ohne entsprechende demokratische

Willensbildung, ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit, durch die Hintertür heimlich massive

Verschlechterungen für Frauen in die Gesetzesstruktur Österreichs hineinzumogeln und damit

die Zurückdrängung der Möglichkeit der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen

weiter voranzutreiben.

 

Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung und deshalb wurde es von der SPÖ abgelehnt und muss

in den entsprechenden Ausschüssen noch einmal diskutiert werden.

Besonders peinlich war jedoch der Umstand, dass auch die weiblichen Abgeordneten der

Regierungsfraktionen sich über die Auswirkungen dieser Novelle nicht im klaren waren.

Auch ihnen wurde von der Ministerialbürokratie vorgegaukelt, dass es sich um zwingend

notwendige Anpassungen handelt, was jedenfalls nicht den Tatsachen entspricht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

Der Nationalrat hat beschlossen

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 15. September 2001 eine Regierungsvorlage

vorzulegen, mit der die unsachliche, frauenfeindliche Abschaffung der positiven

Diskriminierung im Bundesdienst (§§ 42 - 44 Bundesgleichbehandlungsgesetz für den

Öffentlichen Dienst) zurückgenommen und eine neue Regelung entwickelt wird, die dem

bisherigen Standard der Frauenförderung möglichst entspricht und gleichzeitig der

Rechtssprechung durch die Höchstgerichte genügt.

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss