489/A(E) XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten Mag.a Prammer
und GenossInnen
betreffend sofortige Rücknahme der frauenfeindlichen Regelungen im
Bundesgleichbehandlungsgesetz für den Öffentlichen Dienst
Die Dienstrechtsnovelle 2001 - Universitäten beinhaltet eine Reihe von Änderungen von
Gesetzen, die in umfassender Weise in diese einwirken. Teilweise ist die Behandlung dieser
Änderungen in der Dienstrechtsnovelle nachvollziehbar, teilweise muß sie als völlig
unbegründet angesehen werden und zeigt nur wieder einen Versuch der Regierung, ihre
breiten konservativen Strukturveränderungsmaßnahmen vorzunehmen, ohne eine
diesbezügliche breite Diskussion zu ermöglichen.
Letzteres gilt insbesondere für das Bundesgleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen
Dienst. Im Artikel 10 der Regierungsvorlage wird das Bundesgleichbehandlungsgesetz für
den öffentlichen Dienst im Bereiche der §§ 42 - 44 verändert. Die Veränderungen bewirken,
dass die automatische positive Diskriminierung außer Kraft gesetzt wird. Insbesonders ist
darauf zu verweisen, dass die automatische Bevorrangung bei gleicher Qualifikation der
weiblichen Bewerberinnen für Bereiche, in denen Frauen unter 40 % repräsentiert sind,
aufgehoben wird. Die Veränderungen dokumentieren sich anhand der Ersetzung von
„bevorzugt“ durch „vorrangig“.
Es ist demokratiepolitisch ein Skandal, dass die Regierung einen Begutachtungstext für die
Universitätsdienstrechtsnovelle vorlegt, in der diese Gesetzesänderungen nicht aufscheinen.
Erst in der Regierungsvorlage wurde ein umfassender Gesetzestext vorgelegt mit
weitreichenden Gesetzesänderungen auch für andere Bereiche. Diese Änderungen wurden im
Wissenschaftsausschuss nicht behandelt und auch nicht besprochen. Es ist daher festzuhalten,
dass dieses Gesetz eine reine Mogelpackung ist, eine Mogelpackung mit der ein breiter
gesellschaftlicher Diskurs vermieden wird. Erhebliche Gesetzesänderungen, die für die
Frauen im öffentlichen Dienst weitreichende Konsequenzen haben, werden unter dieser
Gesetzesnovelle beschlossen, deren Titel in keinster Weise diese Änderungen vermuten
lassen.
Die Sozialdemokratie nimmt nicht zur Kenntnis, dass die Regierung die Verschlechterung für
die Frauen durch die Hintertür einführt und glaubt, so ungeschoren davon zu kommen. Wir
verlangen eine breite Diskussion in allen entsprechenden Ausschüssen und die Einbeziehung
der Öffentlichkeit.
Die vorliegenden Änderungen werden von der Bundesregierung mit dem OGH - Urteil vom
30. Jänner dieses Jahres begründet. Die Frage, ob das österreichische
Bundesgleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst den europäischen Rechtsnormen
entspricht, ist grundsätzlich zu diskutieren. Es stellt sich die Frage, ob überhaupt die
Notwendigkeit besteht, dem Urteil zu entsprechen. Dieser juristische und politische Diskurs
wurde in keinster Weise geführt. Anstelle dessen verschanzen sich die Regierungsparteien
hinter der angeblichen nicht vorhandenen EU - Konformität des
Bundesgleichbehandlungsgesetzes für den öffentlichen Dienst, um ihre Politik der
Zurückdrängung der Frauenförderung, der positiven Diskriminierung und der Schaffung von
Chancengleichheit, die nur hergestellt werden kann, wenn auf die geschlechtsspezifischen
Bedürfnisse eingegangen wird, weiter voranzutreiben.
Mit der vor der Regierung gewählten Formulierung werden der willkürlichen Handhabung
und Auslegung des Gesetzestextes Tür und Tor geöffnet, da keine detaillierten,
ausformulierten Kriterien für die Bevorzugung oder Nicht - Bevorzugung von Frauen im
öffentlichen Dienst enthalten sind. Strukturveränderungspolitik im Sinne eines
männerorientieren konservativen Gesellschaftsbildes mit so weit wie möglich ausgehöhlter
Demokratie im Sinne der 3. Republik wird mit dieser Gesetzesänderung weiter abgesichert.
Es ist mit aller Vehemenz die Vorgangsweise abzulehnen, ohne entsprechende demokratische
Willensbildung, ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit, durch die Hintertür heimlich massive
Verschlechterungen für Frauen in die Gesetzesstruktur Österreichs hineinzumogeln und damit
die Zurückdrängung der Möglichkeit der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen
weiter voranzutreiben.
Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung und deshalb wurde es von der SPÖ abgelehnt und muss
in den entsprechenden Ausschüssen noch
einmal diskutiert werden.
Besonders peinlich war jedoch der Umstand, dass auch die weiblichen Abgeordneten der
Regierungsfraktionen sich über die Auswirkungen dieser Novelle nicht im klaren waren.
Auch ihnen wurde von der Ministerialbürokratie vorgegaukelt, dass es sich um zwingend
notwendige Anpassungen handelt, was jedenfalls nicht den Tatsachen entspricht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 15. September 2001 eine Regierungsvorlage
vorzulegen, mit der die unsachliche, frauenfeindliche Abschaffung der positiven
Diskriminierung im Bundesdienst (§§ 42 - 44 Bundesgleichbehandlungsgesetz für den
Öffentlichen Dienst) zurückgenommen und eine neue Regelung entwickelt wird, die dem
bisherigen Standard der Frauenförderung möglichst entspricht und gleichzeitig der
Rechtssprechung durch die Höchstgerichte genügt.
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss