491/A(E) XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten Lackner, Mag. Posch, Heidrun Silhavy, Kurt Grünewald
und GenossInnen
betreffend Ausbau der Palliativmedizin
Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete am 29. Mai 2001, zum Thema „Solidarität mit
unseren Sterbenden - Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich“ stellten alle
vier im Nationalrat vertretenen Parteien einhellig fest, gegen aktive Sterbehilfe zu sein.
Für die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist der Ausbau der Sterbebegleitung und
Palliativmedizin sinnvolle Alternative zur aktiven Sterbehilfe. Das Ziel, in Würde und ohne
Schmerzen zu sterben, kann vor allem dann erreicht werden, wenn todkranke Menschen in
ihren letzten Tagen und Wochen medizinisch sinnvoll - durch den Einsatz von
Schmerztherapien betreut werden.
Im Rahmen der parlamentarischen Enquete haben insbesondere die RednerInnen der
Regierungsfraktionen betont, dass der Ausbau des Hospizwesens ein vorrangiges Ziel ist.
Im Gegensatz dazu hat die blau - schwarze Bundesregierung die Zahl der Hospizbetten von
400 auf 275 gekürzt.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Sommer 1999 eine Empfehlung
zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde von Todkranken und Sterbenden
verabschiedet.
Wir treten daher dafür ein, Sterbende nicht alleine zu lassen, sondern für eine umfassende
Betreuung zu sorgen. Daher muss vor allem die flächendeckende Versorgung mit
Hospizeinrichtungen stationäre, ambulante, wie auch mobile - das vordringliche Ziel sein.
In Österreich existiert keine bundesweit einheitliche Regelung der Finanzierung von
Hospizleistungen im Pflegebereich. Dadurch haben PatientInnen in derartigen Einrichtungen
Beiträge in unterschiedlichem Ausmaß zu leisten, die bei einem Aufenthalt in
Palliativstationen, in Akutanstalten, nicht anfallen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
nachfolgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert:
1. Dem Nationalrat einen österreichischen „Hospiz - und Palliativplan“ für den stationären
und ambulanten Bereich - unter besonderer Berücksichtigung einer ausreichenden
regionalen Versorgung - vorzulegen.
2. Die Zahl der Hospizeinrichtungen bzw. palliativmedizinischen Einrichtungen zu
evaluieren, um Lücken im Hospizwesen und im Bereich der Palliativmedizin zu erkennen
und dem Nationalrat einen Stufenplan für die Schließung dieser Versorgungslücken
vorzulegen.
3. Gemeinsam mit den Ländern eine Finanzierungsregelung für die stationären
Einrichtungen im Rahmen des LKF - Modells auszuarbeiten und eine Erhöhung der Anzahl
der Palliativbetten auf das benötigte Maß, mindestens aber 500 im Jahr 2001, sicher zu
stellen.
4. Dem Nationalrat ein Finanzierungsmodell zur langfristigen Absicherung ambulanter,
extramuraler und häuslicher Einrichtungen vorzulegen.
5. Die bundeseinheitliche Ausbildung im palliativmedizinischen Bereich des Gesundheits -
und Krankenpflegegesetzes sicherzustellen und für die Erstellung eines
bundeseinheitlichen Lehrplanes für die zusätzliche Aus - und Weiterbildung zu sorgen.
6. Gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, ein Modell der
Freistellung für die Pflege und Begleitung von sterbenden Angehörigen - nach dem
Modell der Pflegefreistellung - zu erarbeiten, mit dem die Arbeits - und sozialrechtlichen
Ansprüche der Pflegenden sicher gestellt werden.
7. Gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, einen
verstärkten Schwerpunkt in der Forschung, im Bereich der Palliativmedizin
(Schmerztherapie) und Symptomkontrolle zu setzen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss