491/A(E) XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Lackner, Mag. Posch, Heidrun Silhavy, Kurt Grünewald

und GenossInnen

betreffend Ausbau der Palliativmedizin

 

Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete am 29. Mai 2001, zum Thema „Solidarität mit

unseren Sterbenden - Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich“ stellten alle

vier im Nationalrat vertretenen Parteien einhellig fest, gegen aktive Sterbehilfe zu sein.

 

Für die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist der Ausbau der Sterbebegleitung und

Palliativmedizin sinnvolle Alternative zur aktiven Sterbehilfe. Das Ziel, in Würde und ohne

Schmerzen zu sterben, kann vor allem dann erreicht werden, wenn todkranke Menschen in

ihren letzten Tagen und Wochen medizinisch sinnvoll - durch den Einsatz von

Schmerztherapien betreut werden.

 

Im Rahmen der parlamentarischen Enquete haben insbesondere die RednerInnen der

Regierungsfraktionen betont, dass der Ausbau des Hospizwesens ein vorrangiges Ziel ist.

Im Gegensatz dazu hat die blau - schwarze Bundesregierung die Zahl der Hospizbetten von

400 auf 275 gekürzt.

 

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Sommer 1999 eine Empfehlung

zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde von Todkranken und Sterbenden

verabschiedet.

Wir treten daher dafür ein, Sterbende nicht alleine zu lassen, sondern für eine umfassende

Betreuung zu sorgen. Daher muss vor allem die flächendeckende Versorgung mit

Hospizeinrichtungen stationäre, ambulante, wie auch mobile - das vordringliche Ziel sein.

 

In Österreich existiert keine bundesweit einheitliche Regelung der Finanzierung von

Hospizleistungen im Pflegebereich. Dadurch haben PatientInnen in derartigen Einrichtungen

Beiträge in unterschiedlichem Ausmaß zu leisten, die bei einem Aufenthalt in

Palliativstationen, in Akutanstalten, nicht anfallen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert:

 

1. Dem Nationalrat einen österreichischen „Hospiz - und Palliativplan“ für den stationären

    und ambulanten Bereich - unter besonderer Berücksichtigung einer ausreichenden

    regionalen Versorgung - vorzulegen.

 

2. Die Zahl der Hospizeinrichtungen bzw. palliativmedizinischen Einrichtungen zu

     evaluieren, um Lücken im Hospizwesen und im Bereich der Palliativmedizin zu erkennen

     und dem Nationalrat einen Stufenplan für die Schließung dieser Versorgungslücken

     vorzulegen.

 

3. Gemeinsam mit den Ländern eine Finanzierungsregelung für die stationären

    Einrichtungen im Rahmen des LKF - Modells auszuarbeiten und eine Erhöhung der Anzahl

    der Palliativbetten auf das benötigte Maß, mindestens aber 500 im Jahr 2001, sicher zu

    stellen.

 

4. Dem Nationalrat ein Finanzierungsmodell zur langfristigen Absicherung ambulanter,

    extramuraler und häuslicher Einrichtungen vorzulegen.

 

5. Die bundeseinheitliche Ausbildung im palliativmedizinischen Bereich des Gesundheits -

    und Krankenpflegegesetzes sicherzustellen und für die Erstellung eines

    bundeseinheitlichen Lehrplanes für die zusätzliche Aus - und Weiterbildung zu sorgen.

 

6. Gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, ein Modell der

    Freistellung für die Pflege und Begleitung von sterbenden Angehörigen - nach dem

    Modell der Pflegefreistellung - zu erarbeiten, mit dem die Arbeits - und sozialrechtlichen

    Ansprüche der Pflegenden sicher gestellt werden.

 

7. Gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, einen

     verstärkten Schwerpunkt in der Forschung, im Bereich der Palliativmedizin

     (Schmerztherapie) und Symptomkontrolle zu setzen.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss