495/A XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden

durch nichtionisierende Strahlung

 

Das Wachstum am Telekommunikationsmarkt und die in rascher Folge präsentierten

neuen Anwendungen, die auf drahtloser Übertragung in unterschiedlichen

Frequenzspektren beruhen, haben zur Folge, daß in den letzten Jahren die

Belastung von Mensch und Umwelt mit elektromagnetischen Feldern signifikant

zunimmt. Die mittlere Strahlungsintensität in Ballungsräumen hat sich insbesondere

durch den Auf - und Ausbau der Mobilfunknetze seit den Achtzigerjahren

verzehnfacht. An biologischen und gesundheitlichen Wirkungen bei Menschen und

zum Teil auch Tieren wird von der Wissenschaft unter anderem von

Chromosomenbrüchen, Krebs, Schlafstörungen, Potenzstörungen,

Geräuschphänomenen, Unruhe, Konzentrations -, Lern - und Gedächtnisstörungen,

Auswirkungen auf Blutdruck, Herzrhythmus, Immunsystem und Blutbild sowie

Auswirkungen auf die Schädel - und Gehirnentwicklung im Kinder - und Jugendalter

berichtet. Unter anderem wird dabei auf die besondere biologische Wirksamkeit

niederfrequent pulsmodulierter Strahlung abgestellt.

 

Diese wissenschaftlichen Aussagen werden immer wieder von wirtschaftlicher,

administrativer und politischer Seite sowie auf der Grundlage der im Umfeld der

Verursacher durchgeführten Forschung in Frage gestellt, ohne daß sie tatsächlich

widerlegt werden konnten. Nicht umsonst ist es nicht möglich, sich gegen

gesundheitliche Wirkungen zB des Mobilfunks zu versichern, was den Schluß

nahelegt, daß es sich nicht nur nach Grüner Ansicht ebenso wie bei der

Kernenergienutzung um eine Risikotechnologie handelt. Forschungsanträge, die

gezielte Beiträge zur noch besseren Fundierung der ausständigen konkreter

Vorsorgemaßnahmen leisten könnten, liegen seit längerem in den zuständigen

Ministerien, was auf einen zu wenig zielstrebige Beschäftigung mit dieser wichtigen

Materie schließen läßt. Der Staat ist hier massiv säumig in der Umsetzung seiner

Verpflichtung zum umfassenden Gesundheitsschutz seiner BürgerInnen. Diese

Verpflichtung kann nicht auf die/den Einzelnen abgewälzt werden: Während

BenutzerInnen von Mobiltelefonen und anderen Empfangsgeräten das Risiko über

die Anschaffung und Nutzungsintensität weitgehend selbst steuern können, belasten

Emissionen von Mobilfunk - Basisstationen vulgo „Handymasten“, aber auch

Langwellenfunkmasten zur Fahrzeugortung oder Einrichtungen zur drahtlosen

Überbrückung der „letzten Meile“ im Festnetzbereich die Allgemeinheit im jeweiligen

Einzugsbereich des Strahlungsemittenten in weitgehend unbeeinflußbarer Weise.

Die bestehende Rechtslage auf Gemeinde -, Landes - und Bundesebene bietet keine

ausreichende Handhabe zur zielführenden Berücksichtigung der

Vorsorgenotwendigkeiten aus Gesundheits - und Strahlenschutzsicht.

In angrenzenden Ländern ähnlichen technologischen Standards sind zum Teil

strenge Grenzwerte in Geltung und/oder es gibt weitreichende rechtliche

Festlegungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die sogar in

Verschärfung begriffen sind. Österreich kennt hingegen nur die wegen ihrer

ausschließlichen Bezogenheit auf die thermischen Strahlungswirkungen aus

vorsorgemedizinischen Erwägungen völlig unzureichenden Grenzwertempfehlungen

von WHO und EU.

 

Angesichts der hohen Marktdurchdringung, weiten Verbreitung und zunehmenden

Nutzungsintensität im Mobilfunk ist Österreich zusätzlich besonders gefordert,

zweckdienliche Schritte zu setzen. Dabei kann auf den in Österreich, zB in Salzburg

oder Judenburg, vorhandenen Erfahrungen mit Vorsorgemaßnahmen aufgebaut

werden. Diese wurden bisher auf parlamentarischer Ebene trotz der dringenden

Notwendigkeit, Österreichs an anderswo in Europa bereits geltenden wesentlich

ambitioniertere Festlegungen heranzuführen, nicht zur Kenntnis genommen oder

seriös debattiert. Auch eine Reihe anderer Bezugsarbeiten, wie der bereits Anfang

1999 im damaligen Konsumentenschutzministerium entwickelten Gesetzesentwurf,

sowie die international verfügbaren Beispiele sollten es eigentlich leicht machen, in

der nötigen ressortübergreifenden Vorgehensweise zügig zu einem Ergebnis zu

gelangen, das anstelle des derzeit stillschweigenden Nachsorgeprinzips für die

österreichische Bevölkerung vorsorgt und die Gesundheit, den Schutz vor Strahlen

und die verantwortbare Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sichert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird beauftragt, zügig ein Gesetz zum Schutz vor nicht -

ionisierender Strahlung ressortübergreifend zwischen Umwelt -, Verkehrs - und

Gesundheitsressort vorzubereiten und vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.