495/A XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden
durch nichtionisierende Strahlung
Das Wachstum am Telekommunikationsmarkt und die in rascher Folge präsentierten
neuen Anwendungen, die auf drahtloser Übertragung in unterschiedlichen
Frequenzspektren beruhen, haben zur Folge, daß in den letzten Jahren die
Belastung von Mensch und Umwelt mit elektromagnetischen Feldern signifikant
zunimmt. Die mittlere Strahlungsintensität in Ballungsräumen hat sich insbesondere
durch den Auf - und Ausbau der Mobilfunknetze seit den Achtzigerjahren
verzehnfacht. An biologischen und gesundheitlichen Wirkungen bei Menschen und
zum Teil auch Tieren wird von der Wissenschaft unter anderem von
Chromosomenbrüchen, Krebs, Schlafstörungen, Potenzstörungen,
Geräuschphänomenen, Unruhe, Konzentrations -, Lern - und Gedächtnisstörungen,
Auswirkungen auf Blutdruck, Herzrhythmus, Immunsystem und Blutbild sowie
Auswirkungen auf die Schädel - und Gehirnentwicklung im Kinder - und Jugendalter
berichtet. Unter anderem wird dabei auf die besondere biologische Wirksamkeit
niederfrequent pulsmodulierter Strahlung abgestellt.
Diese wissenschaftlichen Aussagen werden immer wieder von wirtschaftlicher,
administrativer und politischer Seite sowie auf der Grundlage der im Umfeld der
Verursacher durchgeführten Forschung in Frage gestellt, ohne daß sie tatsächlich
widerlegt werden konnten. Nicht umsonst ist es nicht möglich, sich gegen
gesundheitliche Wirkungen zB des Mobilfunks zu versichern, was den Schluß
nahelegt, daß es sich nicht nur nach Grüner Ansicht ebenso wie bei der
Kernenergienutzung um eine Risikotechnologie handelt. Forschungsanträge, die
gezielte Beiträge zur noch besseren Fundierung der ausständigen konkreter
Vorsorgemaßnahmen leisten könnten, liegen seit längerem in den zuständigen
Ministerien, was auf einen zu wenig zielstrebige Beschäftigung mit dieser wichtigen
Materie schließen läßt. Der Staat ist hier massiv säumig in der Umsetzung seiner
Verpflichtung zum umfassenden Gesundheitsschutz seiner BürgerInnen. Diese
Verpflichtung kann nicht auf die/den Einzelnen abgewälzt werden: Während
BenutzerInnen von Mobiltelefonen und anderen Empfangsgeräten das Risiko über
die Anschaffung und Nutzungsintensität weitgehend selbst steuern können, belasten
Emissionen von Mobilfunk - Basisstationen vulgo „Handymasten“, aber auch
Langwellenfunkmasten zur Fahrzeugortung oder Einrichtungen zur drahtlosen
Überbrückung der „letzten Meile“ im Festnetzbereich die Allgemeinheit im jeweiligen
Einzugsbereich des Strahlungsemittenten in weitgehend unbeeinflußbarer Weise.
Die bestehende Rechtslage auf Gemeinde -, Landes - und Bundesebene bietet keine
ausreichende Handhabe zur zielführenden Berücksichtigung der
Vorsorgenotwendigkeiten aus Gesundheits - und
Strahlenschutzsicht.
In angrenzenden Ländern ähnlichen technologischen Standards sind zum Teil
strenge Grenzwerte in Geltung und/oder es gibt weitreichende rechtliche
Festlegungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die sogar in
Verschärfung begriffen sind. Österreich kennt hingegen nur die wegen ihrer
ausschließlichen Bezogenheit auf die thermischen Strahlungswirkungen aus
vorsorgemedizinischen Erwägungen völlig unzureichenden Grenzwertempfehlungen
von WHO und EU.
Angesichts der hohen Marktdurchdringung, weiten Verbreitung und zunehmenden
Nutzungsintensität im Mobilfunk ist Österreich zusätzlich besonders gefordert,
zweckdienliche Schritte zu setzen. Dabei kann auf den in Österreich, zB in Salzburg
oder Judenburg, vorhandenen Erfahrungen mit Vorsorgemaßnahmen aufgebaut
werden. Diese wurden bisher auf parlamentarischer Ebene trotz der dringenden
Notwendigkeit, Österreichs an anderswo in Europa bereits geltenden wesentlich
ambitioniertere Festlegungen heranzuführen, nicht zur Kenntnis genommen oder
seriös debattiert. Auch eine Reihe anderer Bezugsarbeiten, wie der bereits Anfang
1999 im damaligen Konsumentenschutzministerium entwickelten Gesetzesentwurf,
sowie die international verfügbaren Beispiele sollten es eigentlich leicht machen, in
der nötigen ressortübergreifenden Vorgehensweise zügig zu einem Ergebnis zu
gelangen, das anstelle des derzeit stillschweigenden Nachsorgeprinzips für die
österreichische Bevölkerung vorsorgt und die Gesundheit, den Schutz vor Strahlen
und die verantwortbare Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sichert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, zügig ein Gesetz zum Schutz vor nicht -
ionisierender Strahlung ressortübergreifend zwischen Umwelt -, Verkehrs - und
Gesundheitsressort vorzubereiten und vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.