509/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 26.09.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Einem

und GenossInnen

betreffend zusätzlicher Maßnahmen im Kampf gegen Alkohol am Steuer

 

Zwar wurden in den letzten beiden Jahren durch die Einführung der 0,5 Promille - Grenze

Erfolge erzielt (die Zahl der Todesopfer erreichte im Jahr 2000 mit 68 den bisherigen

Tiefststand). Gleichzeitig kam es zu einer erneuten Steigerung der Alkohol - Unfälle auf 2.574,

3.673 Personen wurden bei Alkohol - Unfällen verletzt und enormes menschliches Leid

verursacht. Der Kampf gegen Alkohol am Steuer muss daher intensiv fortgesetzt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, ein

    Schwerpunktprogramm zur Bekämpfung von „Alkohol am Steuer“ nach dem Vorbild der

    bereits durchgeführten Kampagne „Don‘t drink and drive“ durchzuführen. Dabei ist

    insbesonders darauf zu achten, das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen zu fördern

    und auf die schweren Rechtsfolgen einer Übertretung der Promillegrenze hinzuweisen.

 

2. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, eine

    Koordinations - und Informationsstelle zum Thema Alkohol einzurichten, wobei dem

     Aspekt Verkehrssicherheit besondere Bedeutung einzuräumen ist. Eine "alkoholfreie

     Jugendkultur“ bzw. entsprechende Jugendprojekte sollen im Rahmen einer gesamthaften

     Strategie gegen die Massendroge Alkohol gefördert werden.

3. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, dafür zu sorgen, dass die

    Einhaltung des § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung, wonach jeder Gastwirt mindestens

    zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem günstigeren Preis anzubieten als

    das billigste kalte alkoholische Getränk, und diese „Jugendgetränke“ entsprechend dem

    Preisauszeichnungsgesetz besonders zu kennzeichnen sind, vermehrt kontrolliert wird.

    Darüber hinaus sind Aktivitäten von Gastwirten, Restaurants und Tourismusbetrieben für

    die Konsumation alkoholfreier Getränke entsprechend zu fördern.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss