512/A(E)I.GP

Eingelangt am: 26.09.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Karl Schweitzer

und Kollegen

betreffend Einführung eines Prognoseverfahrens für den Übertritt von der Volksschule in die

Sekundarstufe I

 

Ein wesentliches Kennzeichen des österreichischen Schulsystems ist dessen Durchlässigkeit.

Bei Erfüllung der bestehenden Leistungskriterien stehen den Hauptschulabsolventen, wie den

Absolventen der AHS - Unterstufe, alle weiterführenden Bildungswege offen. Bei den Übertrit -

ten von der Volksschule in die Sekundarstufe I (AHS - Unterstufe bzw. Hauptschule) weist die

Schulstatistik auf große regionale Unterschiede hin: Während österreichweit durchschnittlich

ca. 70 Prozent der Volksschulabsolventen eine Hauptschule besuchen, sind es in den Bal -

lungszentren weniger als 50 Prozent. So gingen im Jahr 1999/2000 beispielsweise in Wien 51

Prozent der Volksschulabgänger in die AHS - Unterstufe und nur 49 Prozent in die Hauptschule.

Ähnliche Zahlen liegen auch für andere österreichische Großstädte vor.

 

Angesichts bundesweit einheitlich in den § 28 SchUG und § 40 SchOG geregelter Aufnahme -

kriterien für die AHS - Unterstufe bzw. für die Hauptschule sind diese Unterschiede nur schwer

erklärbar, aber auch möglicherweise die Ursache unerwünschter Konsequenzen: Schulwechsel

und Drop - out - Raten steigen, der Markt für Nachhilfeunterricht wächst und den besonders be -

troffenen Schulen droht darüber hinaus ein Niveauverlust. Die Bildungspolitik muss sich daher

darum bemühen, dass Eltern und ihren Kindern bei der gemeinsamen Entscheidung für die

passende Schulform alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, um die richti -

ge Entscheidung im Interesse des Kindes zu treffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, die Entwicklung

eines Prognoseverfahrens für den Übertritt von der Volksschule in die Hauptschule oder AHS -

Unterstufe in Auftrag zu geben, sodass Eltern und Schülern neben dem Abschlusszeugnis der

vierten Klasse Volksschule, der Beratung durch Volksschul - , Hauptschul - und AHS - Lehrer, eine

weitere Entscheidungshilfe für die passende Schulform zur Verfügung steht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss

zuzuweisen.