512/A(E)I.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen
betreffend Einführung eines Prognoseverfahrens für den Übertritt von der Volksschule in die
Sekundarstufe I
Ein wesentliches Kennzeichen des österreichischen Schulsystems ist dessen Durchlässigkeit.
Bei Erfüllung der bestehenden Leistungskriterien stehen den Hauptschulabsolventen, wie den
Absolventen der AHS - Unterstufe, alle weiterführenden Bildungswege offen. Bei den Übertrit -
ten von der Volksschule in die Sekundarstufe I (AHS - Unterstufe bzw. Hauptschule) weist die
Schulstatistik auf große regionale Unterschiede hin: Während österreichweit durchschnittlich
ca. 70 Prozent der Volksschulabsolventen eine Hauptschule besuchen, sind es in den Bal -
lungszentren weniger als 50 Prozent. So gingen im Jahr 1999/2000 beispielsweise in Wien 51
Prozent der Volksschulabgänger in die AHS - Unterstufe und nur 49 Prozent in die Hauptschule.
Ähnliche Zahlen liegen auch für andere österreichische Großstädte vor.
Angesichts bundesweit einheitlich in den § 28 SchUG und § 40 SchOG geregelter Aufnahme -
kriterien für die AHS - Unterstufe bzw. für die Hauptschule sind diese Unterschiede nur schwer
erklärbar, aber auch möglicherweise die Ursache unerwünschter Konsequenzen: Schulwechsel
und Drop - out - Raten steigen, der Markt für Nachhilfeunterricht wächst und den besonders be -
troffenen Schulen droht darüber hinaus ein Niveauverlust. Die Bildungspolitik muss sich daher
darum bemühen, dass Eltern und ihren Kindern bei der gemeinsamen Entscheidung für die
passende Schulform alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, um die richti -
ge Entscheidung im Interesse des Kindes zu treffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, die Entwicklung
eines Prognoseverfahrens für den Übertritt von der Volksschule in die Hauptschule oder AHS -
Unterstufe in Auftrag zu geben, sodass Eltern und Schülern neben dem Abschlusszeugnis der
vierten Klasse Volksschule, der Beratung durch Volksschul - , Hauptschul - und AHS - Lehrer, eine
weitere Entscheidungshilfe für die passende Schulform zur Verfügung steht.“
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss
zuzuweisen.