ANTRAG

 

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser

 

und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz geändert wird

 

                Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz geändert wird

 

                Der Nationalrat hat beschlossen:

 

                Das Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz, BGBl. I Nr.91/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. xxx/2001, wird wie folgt geändert:

 

1. Dem § 1 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:

 

„Für den Schulentlassjahrgang 2001 sind beginnend im Ausbildungsjahr 2001/2002 insbesondere in jenen

Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, vom

Arbeitsmarktservice unter Mitwirkung und angemessener finanzieller Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes,

Projekte zur Akquisition von Lehrplätzen und zur Ausbildung in Lehrgängen und diesen vorgelagerten Maßnahmen

mit verstärkter Ausrichtung auf die neuen Technologien bereitzustellen und durchzuführen; Abs. 2 und § 2 Abs. l bis

5 sind auf diese Projekte nicht anzuwenden."

 

2. Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:

 

                „(6) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 15. November 2001 in Kraft."

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine 1. Lesung dem Wirtschaftsausschuss

zuzuweisen.

 

Begründung

 

Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen sollen die in den vergangenen Jahren

erfolgreichen Maßnahmen für den nächsten Ausbildungsjahrgang insbesondere in jenen Bundesländern

erfolgen, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, weiter geführt werden.

Die klassische Ausbildung soll verstärkt durch eine Ausrichtung auf die Ausbildung im Bereich der neuen

Technologien ergänzt werden. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an das Arbeitsmarktservice im

Zusammenwirken mit den jeweiligen Bundesländern soll eine Bündelung aller geeigneten Maßnahmen zur

Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Umsetzung soll vom Landes - AMS mit

dem jeweiligen Bundesland vereinbart werden.

 

Während noch im Herbst 2000 die Zahl der Lehrstellensuchenden rückläufig war, nimmt sie seit Jahresbeginn

zu. In der Folge waren im August 2001 mit 8.102 bereits um 1.038 oder +14,7% mehr Lehrstellensuchende als

im Vorjahr zu verzeichnen. Die deutlichsten Zuwächse verzeichneten dabei die Bundesländer Wien (+51,5%)

und Niederösterreich (+34%).

 

Aus der Entwicklung der Lehrstellenandrangsziffern (sofort verfügbare Lehrstellensuchende/Lehrstellen) sowie

aus dem Vergleich der Lehrstellenlücken (Lehrstellensuchende/offene Lehrstellen) ergibt sich, dass die

Arbeitsmarktchancen von Lehrstellensuchenden in einigen Bundesländern ungünstig sind. Deshalb sollen die

Maßnahmen im Ausbildungsjahrgang 2001/2002 auf diese Bundesländer konzentriert werden. Die Maßnahmen

sollen jeweils zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland kofinanziert werden.

 

Auf Grund des wirtschaftlichen und effizienten Mitteleinsatzes bei der Umsetzung der Zielsetzungen des

Jugendausbildungs - Sicherungsgesetzes ergibt sich nach vorläufigen Schätzungen für das Jahr 2001 rechnerisch

eine für die Folgejahre disponierbare budgetäre Reserve in Höhe von rund 100 Mio. ATS, die zur Finanzierung

der neuen Projekte herangezogen und dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung gestellt werden soll.