ANTRAG
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz, BGBl. I Nr.91/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. xxx/2001, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:
„Für den Schulentlassjahrgang 2001 sind beginnend im Ausbildungsjahr 2001/2002 insbesondere in jenen
Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, vom
Arbeitsmarktservice unter Mitwirkung und angemessener finanzieller Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes,
Projekte zur Akquisition von Lehrplätzen und zur Ausbildung in Lehrgängen und diesen vorgelagerten Maßnahmen
mit verstärkter Ausrichtung auf die neuen Technologien bereitzustellen und durchzuführen; Abs. 2 und § 2 Abs. l bis
5 sind auf diese Projekte nicht anzuwenden."
2. Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 15. November 2001 in Kraft."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine 1. Lesung dem Wirtschaftsausschuss
zuzuweisen.
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen sollen die in den vergangenen Jahren
erfolgreichen Maßnahmen für den nächsten Ausbildungsjahrgang insbesondere in jenen Bundesländern
erfolgen, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, weiter geführt werden.
Die klassische Ausbildung soll verstärkt durch eine Ausrichtung auf die Ausbildung im Bereich der neuen
Technologien ergänzt werden. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an das Arbeitsmarktservice im
Zusammenwirken mit den jeweiligen Bundesländern soll eine Bündelung aller geeigneten Maßnahmen zur
Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Umsetzung soll vom Landes - AMS mit
dem jeweiligen Bundesland vereinbart werden.
Während noch im Herbst 2000 die Zahl der Lehrstellensuchenden rückläufig war, nimmt sie seit Jahresbeginn
zu. In der Folge waren im August 2001 mit 8.102 bereits um 1.038 oder +14,7% mehr Lehrstellensuchende als
im Vorjahr zu verzeichnen. Die deutlichsten Zuwächse verzeichneten dabei die Bundesländer Wien (+51,5%)
und Niederösterreich (+34%).
Aus der Entwicklung der Lehrstellenandrangsziffern (sofort verfügbare Lehrstellensuchende/Lehrstellen) sowie
aus dem Vergleich der Lehrstellenlücken (Lehrstellensuchende/offene Lehrstellen) ergibt sich, dass die
Arbeitsmarktchancen von Lehrstellensuchenden in einigen Bundesländern ungünstig sind. Deshalb sollen die
Maßnahmen im Ausbildungsjahrgang 2001/2002 auf diese Bundesländer konzentriert werden. Die Maßnahmen
sollen jeweils zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland kofinanziert werden.
Auf Grund des wirtschaftlichen und effizienten Mitteleinsatzes bei der Umsetzung der Zielsetzungen des
Jugendausbildungs - Sicherungsgesetzes ergibt sich nach vorläufigen Schätzungen für das Jahr 2001 rechnerisch
eine für die Folgejahre disponierbare budgetäre Reserve in Höhe von rund 100 Mio. ATS, die zur Finanzierung
der neuen Projekte herangezogen und dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung gestellt werden soll.