520/A XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Cap, Mag. Kubitschek

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Euro - Währungsangabengesetz - EWAG

geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Euro - Währungsangabengesetz - EWAG geändert

wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Euro - Währungsangabengesetz - EWAG, BGBl. I Nr.110/1999 wird wie folgt

geändert:

 

1. § 2 Z 3 lautet wie folgt:

 

                "3. unter Bedachtnahme auf die Sicherung der Nahversorgung den

                Wettbewerb durch Information über die Preise sowie die Einhaltung der

                Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und die Veröffentlichung von

                Missständen zu fördern;“

 

2. § 19 Z 3 lautet wie folgt:

 

                „3. Beratung bei Beschwerden aus der Bevölkerung und Erstellung von

                Empfehlungen zur Beseitigung von Missständen, wobei die Namen der für

                diese Missstände verantwortlichen Unternehmen sowie das betreffende

                Sachgut oder die betreffende Leistung in geeigneter Weise veröffentlicht

                werden:“

 

3.§ 20 Abs. 1 lautet wie folgt

 

,,§ 20. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat von Amts wegen

stichprobenartig zu prüfen oder hat auf Antrag zu untersuchen, ob aus Anlass der

Währungsumstellung der von einem oder mehreren Unternehmen für ein Sachgut

oder eine Leistung geforderte Preis oder eine vorgenommen Preiserhöhung die

internationale Preisentwicklung bei dem betreffenden Sachgut oder bei der

betreffenden Leistung oder den allgemeinen Preisindex des betreffenden

Wirtschaftszweiges oder die allgemeine Preiserhöhung dieses Wirtschaftszweiges in

einem ungewöhnlichen Maße übersteigt.“

 

4. § 20 Abs. 4 und 5 lauten wie folgt:

 

„(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat das Ergebnis aller Prüfungen

bzw. Untersuchungen gemäß Abs. 1 und der Begutachtungen durch die Euro -

Preiskommission im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder auf sonstige geeignete

Weise zu veröffentlichen.

(5) Lässt sich aus einer Prüfung bzw. Untersuchung nach Abs. 1 schließen, dass ein

oder mehrere Unternehmer aus Anlass der Währungsumstellung eine

ungerechtfertigte Preispolitik verfolgen, so hat der Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten volkswirtschaftlich gerechtfertigte

Preise zu bestimmen, wenn der festgestellte Missstand durch marktkonforme

Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.“

 

5. § 23 lautet wie folgt:

 

,,§ 23.Wer die Pflicht gemäss den § § 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 Abs. 2

und 3 oder 18 oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit eine Geldstrafe bis

zu 50 000 S (3.633 E) zu bestrafen.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss

Begründung

 

Der Endspurt der Umstellung auf Euro - Bargeld hat eingesetzt. Mit 1. Oktober 2001

beginnt die Phase der doppelten Preisauszeichnung, mit 1. Jänner 2002 beginnt die

duale Währungsphase, in der Schilling und Euro als gesetzliches Zahlungsmittel

gelten (bis 28.2.2001). Danach gilt nur mehr der Euro als gesetzliches

Zahlungsmittel. Die Bundesregierung gab im Frühjahr 2001 hinsichtlich der Euro -

Bargeldumstellung öffentlich eine Preisgarantie ab.

 

Die Konsumentenschützer der AK - aber auch der Konsumentenschutzsektion des

BMJ - sind österreichweit bereits seit Wochen mit Euro - Preis(auszeichnungs -

)beschwerden empörter KonsumentInnen, aber auch einzelner Unternehmen

konfrontiert. Wenngleich bislang keine Inflationsschübe im Zuge der

Eurobargeldumstellung nachgewiesen werden konnten, kam es doch in diversen

Branchen und Betrieben zu Preiserhöhungen bei Sachgütern und Dienstleistungen.

Preis bzw Tariferhöhungen gab es auch im (halb) öffentlichen Bereich.

Beschwerdeführenden KonsumentInnen gegenüber wurden diese Preiserhöhungen

fast immer mit der Euro - Umstellung begründet.

 

Gerade glatte bzw. runde Euro - Beträge auf der einen und unrunde Groschenbeträge

auf der anderen Seite durch Gastronomie und Handel haben beispielsweise nicht nur

zu Irritationen bei KonsumentInnen geführt, sondern auch zu teilweise enormen -

nicht nachvollziehbaren - Preiserhöhungen.

Bei glatten, runden Euro - Preisen ergibt sich jedenfalls der Verdacht, dass vorerst die

Preise angehoben bzw. nach oben aufgerundet wurde. Die Folge: Nachdem auf

unrunde Groschenbeträge nicht herausgegeben werden kann, wird auf den vollen

Schillingbetrag aufgerundet und dies verrechnet. Handelsunternehmen verrechnen

wiederum einen sog. ,,Rundungsausgleich“.

 

Preiserhebungen sowie Testkäufe der österreichischen Arbeiterkammern in

einzelnen Branchen haben Preiserhöhungen, Fehlumrechnungen, falsche

Preisauszeichnung, Füllmengenreduzierung, Groschenausgleich und sonstige

Schlampereien bestätigt, wobei dann jeweils auch die Namen dieser Unternehmen

öffentlich genannt wurden. Zahlreiche Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang

bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden bereits erstattet.

 

Die Garantie der Bundesregierung „Nichts wird teurer" vom 18.04.2001 wurde damit

ad absurdum geführt, da es im privaten als auch im (halb) öffentlichen Bereich zu

Preissteigerungen und Schlampereien kam. Dabei handelt es sich um Missstände im

Sinne des Eurowährungsangabengesetzes (EWAG), die zumindest

verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden sind. Bedauerlicherweise wurde durch

Bundesminister Bartenstein die ,,Europreiskontrolle“ vernachlässigt und noch kein

Verfahren nach § 20 EWAG von Amts wegen eingeleitet.

 

Vertreter der Bundesregierung und der Wirtschaftskammer haben bis vor wenigen

Wochen sogar noch partielle Preiserhöhungen bei Sachgütern oder Leistungen

bestritten, die Bundeswirtschaftskammer hat überdies versucht, Preiserhöhungen zu

rechtfertigen („Preiserhöhungen von 2 - 3 % würden niemanden aufregen“).

Sogar 13 % der österreichischen Manager gaben unumwunden zu, auf runde

Europreise aufrunden zu wollen; insgesamt glaubten fast 70 % der Manager, dass

die Europreisumstellung für Preiserhöhungen genützt wird.

Aus diesen Missständen erklärt sich auch die berechtigte Angst der europäischen

Bürger. Nach der jüngsten Umfrage im Auftrag der EU - Kommission erwarten 73 %

der Bürger in der Eurozone, dass sie nach der Währungsumstellung zum

Jahreswechsel auf Missbrauch und Betrügereien bei den Preisen treffen werden.

 

Kritik der Konsumentenschützer an dieser Preisentwicklung und Schlampereien

wurde fast schon standardisiert zurückgewiesen, notwendige Preisbeobachtungen

durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hingegen nicht rechtzeitig

veranlasst.

 

Erst am Donnerstag 20.09.2001 kündigte Bundesminister Bartenstein völlig verspätet

ein wöchentliches Preismonotoring an; nur die Preiserhöhungen haben bei

bestimmten Sachgütern und Leistungen bereits stattgefunden. Dieser Forderung der

österreichischen KonsumentenschützerInnen wurde einfach zu spät entsprochen!

 

Ein Artikel bzw. Inserat der Bundeswirtschaftskammer in einer Salzburger ÖVP -

Tageszeitung („Letzter Euro - Check!“) erläutert sehr eindrucksvoll, wie Unternehmen

zu neuen Europreisen kommen:

 

„Wer annimmt, die Umstellung von Schilling auf Euro und die damit

zunehmende Markttransparenz verderbe die Preise und dezimiere Gewinne,

fährt auf dem falschen Dampfer! Durch neue Kalkulationen, frische Produkt -

und Dienstleistungskombinationen, durch veränderte Packungsgrößen,

Beachtung von Schwellenpreisen etc. können trotz höheren

Wettbewerbsdrucks zusätzliche Umsätze und Profite gemacht werden. Das

intelligente Pricing ist einer der Unternehmensbereiche, die von der

Währungsumstellung am stärksten betroffen sind. Richtige Preisbildung kann

Not leidenden Branchen sogar aus der oft selbst verschuldeten Patsche

helfen".

 

Dies erklärt nun, auf welche Art und Weise in Österreich es zu diesen

Preiserhöhungen und Missständen kam und wie diese auch begründet werden.

Vertreter der Regierung und der Wirtschaft behaupteten nun, dass Missstände

wegen fehlender Rechtsgrundlage öffentlich (mit voller Namensnennung der

Unternehmen sowie der betreffenden Sachgüter und Leistungen) nicht aufgezeigt

werden können.

 

Das Euro - Währungsangabengesetz verwehrt den mit „EURO - Missständen“

befassten Behörden - so auch der Euro - Preiskommission - die öffentliche Nennung

von Unternehmen die im Rahmen der Eurobargeldumstellung Preiserhöhungen

durchführen, falsch umrechnen, falsch auszeichnen, Füllmengenreduzierungen

vornehmen etc. Seitens der Arbeiterkammern ist die Veröffentlichung von Namen

(Outen von Preissündern) bereits gängige Praxis. Auch in anderen europäischen

Staaten wird dies erfolgreich praktiziert (z.B. Niederlande).

Durch diesen Gesetzesantrag soll pro futuro die Möglichkeit geschaffen werden

KonsumentInnen über Beschwerden, Probleme und Missstände entsprechend

vollständig - mit Namensnennung - zu informieren.

 

Die Umwandlung von mehreren ,,Kann - Bestimmungen“ des Euro -

Währungsangabengesetzes in „Muss - Bestimmungen“ soll den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit verpflichten bei einer Preiserhöhung in einem ungewöhnlichem

Maße amtlich aktiv zu werden, stichprobenartig Prüfungen und Untersuchungen

sowie Veröffentlichungen nach einem Verfahren gem. § 20 EWAG vorzunehmen.

Über dies hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bei einem Nachweis einer

ungerechtfertigten Preispolitik für die Dauer von bis zu sechs Monaten einen

volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis zu bestimmen.

 

Die vorliegende Strafbestimmung in § 23 hat nicht die notwendige abschreckende

Wirkung. Dies soll durch die Erhöhung der möglichen Geldstrafe gewährleistet

werden.

 

Unternehmen, die die Eurobargeldumstellung zu ihrem Vorteil nutzen, die Preise

ungerechtfertigt erhöhen oder für andere Missstände verantwortlich sind, gefährden

nicht nur das gemeinsame europäische Projekt einer europäischen Einheitswährung,

sondern auch das Wirtschaftswachstum in Europa. Die gemeinsame Europäische

Währung wird aber nur dann von der österreichischen Bevölkerung akzeptiert

werden, wenn umfassende Aufklärungs - und Informationsmaßnahmen erfolgen und

Angst (z.B. vor Preiserhöhungen und Missständen) sowie Unsicherheiten (z.B.

Verlust der Schillingstärke) abgebaut werden.

 

Diese Ziele sollen mit diesem Antrag umgesetzt werden, der Antrag ist zugleich auch

ein Beitrag zum lauteren Wettbewerb und zur höheren Transparenz.