520/A XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Cap, Mag. Kubitschek
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Euro - Währungsangabengesetz - EWAG
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Euro - Währungsangabengesetz - EWAG geändert
wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Euro - Währungsangabengesetz - EWAG, BGBl. I Nr.110/1999 wird wie folgt
geändert:
1. § 2 Z 3 lautet wie folgt:
"3. unter Bedachtnahme auf die Sicherung der Nahversorgung den
Wettbewerb durch Information über die Preise sowie die Einhaltung der
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und die Veröffentlichung von
Missständen zu fördern;“
2. § 19 Z 3 lautet wie folgt:
„3. Beratung bei Beschwerden aus der Bevölkerung und Erstellung von
Empfehlungen zur Beseitigung von Missständen, wobei die Namen der für
diese Missstände verantwortlichen Unternehmen sowie das betreffende
Sachgut oder die betreffende Leistung in geeigneter Weise veröffentlicht
werden:“
3.§ 20 Abs. 1 lautet wie folgt
,,§ 20. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat von Amts wegen
stichprobenartig zu prüfen oder hat auf Antrag zu untersuchen, ob aus Anlass der
Währungsumstellung der von einem oder mehreren Unternehmen für ein Sachgut
oder eine Leistung geforderte Preis oder eine vorgenommen Preiserhöhung die
internationale Preisentwicklung bei dem betreffenden Sachgut oder bei der
betreffenden Leistung oder den allgemeinen Preisindex des betreffenden
Wirtschaftszweiges oder die allgemeine Preiserhöhung dieses Wirtschaftszweiges in
einem ungewöhnlichen Maße übersteigt.“
4. § 20 Abs. 4 und 5 lauten wie folgt:
„(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat das Ergebnis aller Prüfungen
bzw. Untersuchungen gemäß Abs. 1 und der Begutachtungen durch die Euro -
Preiskommission im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder auf sonstige geeignete
Weise zu veröffentlichen.
(5) Lässt sich aus einer Prüfung bzw. Untersuchung nach Abs. 1 schließen, dass ein
oder mehrere Unternehmer aus Anlass der Währungsumstellung eine
ungerechtfertigte Preispolitik verfolgen, so hat der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten volkswirtschaftlich gerechtfertigte
Preise zu bestimmen, wenn der festgestellte Missstand durch marktkonforme
Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.“
5. § 23 lautet wie folgt:
,,§ 23.Wer die Pflicht gemäss den § § 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 Abs. 2
und 3 oder 18 oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit eine Geldstrafe bis
zu 50 000 S (3.633 E) zu bestrafen.“
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss
Der Endspurt der Umstellung auf Euro - Bargeld hat eingesetzt. Mit 1. Oktober 2001
beginnt die Phase der doppelten Preisauszeichnung, mit 1. Jänner 2002 beginnt die
duale Währungsphase, in der Schilling und Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
gelten (bis 28.2.2001). Danach gilt nur mehr der Euro als gesetzliches
Zahlungsmittel. Die Bundesregierung gab im Frühjahr 2001 hinsichtlich der Euro -
Bargeldumstellung öffentlich eine Preisgarantie ab.
Die Konsumentenschützer der AK - aber auch der Konsumentenschutzsektion des
BMJ - sind österreichweit bereits seit Wochen mit Euro - Preis(auszeichnungs -
)beschwerden empörter KonsumentInnen, aber auch einzelner Unternehmen
konfrontiert. Wenngleich bislang keine Inflationsschübe im Zuge der
Eurobargeldumstellung nachgewiesen werden konnten, kam es doch in diversen
Branchen und Betrieben zu Preiserhöhungen bei Sachgütern und Dienstleistungen.
Preis bzw Tariferhöhungen gab es auch im (halb) öffentlichen Bereich.
Beschwerdeführenden KonsumentInnen gegenüber wurden diese Preiserhöhungen
fast immer mit der Euro - Umstellung begründet.
Gerade glatte bzw. runde Euro - Beträge auf der einen und unrunde Groschenbeträge
auf der anderen Seite durch Gastronomie und Handel haben beispielsweise nicht nur
zu Irritationen bei KonsumentInnen geführt, sondern auch zu teilweise enormen -
nicht nachvollziehbaren - Preiserhöhungen.
Bei glatten, runden Euro - Preisen ergibt sich jedenfalls der Verdacht, dass vorerst die
Preise angehoben bzw. nach oben aufgerundet wurde. Die Folge: Nachdem auf
unrunde Groschenbeträge nicht herausgegeben werden kann, wird auf den vollen
Schillingbetrag aufgerundet und dies verrechnet. Handelsunternehmen verrechnen
wiederum einen sog. ,,Rundungsausgleich“.
Preiserhebungen sowie Testkäufe der österreichischen Arbeiterkammern in
einzelnen Branchen haben Preiserhöhungen, Fehlumrechnungen, falsche
Preisauszeichnung, Füllmengenreduzierung, Groschenausgleich und sonstige
Schlampereien bestätigt, wobei dann jeweils auch die Namen dieser Unternehmen
öffentlich genannt wurden. Zahlreiche Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang
bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden bereits erstattet.
Die Garantie der Bundesregierung „Nichts wird teurer" vom 18.04.2001 wurde damit
ad absurdum geführt, da es im privaten als auch im (halb) öffentlichen Bereich zu
Preissteigerungen und Schlampereien kam. Dabei handelt es sich um Missstände im
Sinne des Eurowährungsangabengesetzes (EWAG), die zumindest
verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden sind. Bedauerlicherweise wurde durch
Bundesminister Bartenstein die ,,Europreiskontrolle“ vernachlässigt und noch kein
Verfahren nach § 20 EWAG von Amts wegen eingeleitet.
Vertreter der Bundesregierung und der Wirtschaftskammer haben bis vor wenigen
Wochen sogar noch partielle Preiserhöhungen bei Sachgütern oder Leistungen
bestritten, die Bundeswirtschaftskammer hat überdies versucht, Preiserhöhungen zu
rechtfertigen („Preiserhöhungen von
2 - 3 % würden niemanden aufregen“).
Sogar 13 % der österreichischen Manager gaben unumwunden zu, auf runde
Europreise aufrunden zu wollen; insgesamt glaubten fast 70 % der Manager, dass
die Europreisumstellung für Preiserhöhungen genützt wird.
Aus diesen Missständen erklärt sich auch die berechtigte Angst der europäischen
Bürger. Nach der jüngsten Umfrage im Auftrag der EU - Kommission erwarten 73 %
der Bürger in der Eurozone, dass sie nach der Währungsumstellung zum
Jahreswechsel auf Missbrauch und Betrügereien bei den Preisen treffen werden.
Kritik der Konsumentenschützer an dieser Preisentwicklung und Schlampereien
wurde fast schon standardisiert zurückgewiesen, notwendige Preisbeobachtungen
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hingegen nicht rechtzeitig
veranlasst.
Erst am Donnerstag 20.09.2001 kündigte Bundesminister Bartenstein völlig verspätet
ein wöchentliches Preismonotoring an; nur die Preiserhöhungen haben bei
bestimmten Sachgütern und Leistungen bereits stattgefunden. Dieser Forderung der
österreichischen KonsumentenschützerInnen wurde einfach zu spät entsprochen!
Ein Artikel bzw. Inserat der Bundeswirtschaftskammer in einer Salzburger ÖVP -
Tageszeitung („Letzter Euro - Check!“) erläutert sehr eindrucksvoll, wie Unternehmen
zu neuen Europreisen kommen:
„Wer annimmt, die Umstellung von Schilling auf Euro und die damit
zunehmende Markttransparenz verderbe die Preise und dezimiere Gewinne,
fährt auf dem falschen Dampfer! Durch neue Kalkulationen, frische Produkt -
und Dienstleistungskombinationen, durch veränderte Packungsgrößen,
Beachtung von Schwellenpreisen etc. können trotz höheren
Wettbewerbsdrucks zusätzliche Umsätze und Profite gemacht werden. Das
intelligente Pricing ist einer der Unternehmensbereiche, die von der
Währungsumstellung am stärksten betroffen sind. Richtige Preisbildung kann
Not leidenden Branchen sogar aus der oft selbst verschuldeten Patsche
helfen".
Dies erklärt nun, auf welche Art und Weise in Österreich es zu diesen
Preiserhöhungen und Missständen kam und wie diese auch begründet werden.
Vertreter der Regierung und der Wirtschaft behaupteten nun, dass Missstände
wegen fehlender Rechtsgrundlage öffentlich (mit voller Namensnennung der
Unternehmen sowie der betreffenden Sachgüter und Leistungen) nicht aufgezeigt
werden können.
Das Euro - Währungsangabengesetz verwehrt den mit „EURO - Missständen“
befassten Behörden - so auch der Euro - Preiskommission - die öffentliche Nennung
von Unternehmen die im Rahmen der Eurobargeldumstellung Preiserhöhungen
durchführen, falsch umrechnen, falsch auszeichnen, Füllmengenreduzierungen
vornehmen etc. Seitens der Arbeiterkammern ist die Veröffentlichung von Namen
(Outen von Preissündern) bereits gängige Praxis. Auch in anderen europäischen
Staaten wird dies erfolgreich praktiziert
(z.B. Niederlande).
Durch diesen Gesetzesantrag soll pro futuro die Möglichkeit geschaffen werden
KonsumentInnen über Beschwerden, Probleme und Missstände entsprechend
vollständig - mit Namensnennung - zu informieren.
Die Umwandlung von mehreren ,,Kann - Bestimmungen“ des Euro -
Währungsangabengesetzes in „Muss - Bestimmungen“ soll den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit verpflichten bei einer Preiserhöhung in einem ungewöhnlichem
Maße amtlich aktiv zu werden, stichprobenartig Prüfungen und Untersuchungen
sowie Veröffentlichungen nach einem Verfahren gem. § 20 EWAG vorzunehmen.
Über dies hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bei einem Nachweis einer
ungerechtfertigten Preispolitik für die Dauer von bis zu sechs Monaten einen
volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis zu bestimmen.
Die vorliegende Strafbestimmung in § 23 hat nicht die notwendige abschreckende
Wirkung. Dies soll durch die Erhöhung der möglichen Geldstrafe gewährleistet
werden.
Unternehmen, die die Eurobargeldumstellung zu ihrem Vorteil nutzen, die Preise
ungerechtfertigt erhöhen oder für andere Missstände verantwortlich sind, gefährden
nicht nur das gemeinsame europäische Projekt einer europäischen Einheitswährung,
sondern auch das Wirtschaftswachstum in Europa. Die gemeinsame Europäische
Währung wird aber nur dann von der österreichischen Bevölkerung akzeptiert
werden, wenn umfassende Aufklärungs - und Informationsmaßnahmen erfolgen und
Angst (z.B. vor Preiserhöhungen und Missständen) sowie Unsicherheiten (z.B.
Verlust der Schillingstärke) abgebaut werden.
Diese Ziele sollen mit diesem Antrag umgesetzt werden, der Antrag ist zugleich auch
ein Beitrag zum lauteren Wettbewerb und zur höheren Transparenz.