524/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.10.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Georg Oberhaidinger

und GenossInnen

betreffend die Förderung erneuerbarer Energie im liberalisierten Markt

 

 

Im Juli 2001 hat sich das Europäische Parlament mit dem Rat auf eine neue Richtlinie zur

Stromerzeugung erneuerbarer Energiequellen geeinigt. Diese sieht eine nationale Zielquote

von 78,1 % für Österreich gemessen am Bruttoelektrizitätsverbrauch im Jahr 2010 vor. Als

erneuerbare Energie wird dabei (anders als in Österreich derzeit) auch die Großwasserkraft

und nach längerer Diskussion auch die Stromerzeugung aus Abfall gerechnet. Darüber hinaus

handelt es sich um sämtliche erneuerbaren Alternativenergien (Wind, Sonne, Erdwärme,

Biomasse, Deponiegase). Die Mitgliedstaaten haben dabei zur Zielerreichung erneuerbare

Ernergien direkt und indirekt zu fördern (Preisstützungszuschuß, Quotensysteme,

Ökozertifikate, Einspeisungstarife, Investionsbeihilfen und Steuererleichterungen).

 

Damit unternimmt die Europäische Union einen ersten konsequenten Schritt, um die im

Weißbuch genannte Zielsetzung einer Verdoppelung der Erzeugung erneuerbarer

Energieträger von 6 % auf 12 % bis 2010 tatsächlich umzusetzen und damit EU - weit die

Europäische Union von Energieimporten unabhängiger zu machen sowie die Nutzung der

fossilen Energie - und Chemiebrennstoffvorräte zu strecken.

 

Auch nach den unbefriedigenden Ergebnissen der letzten Vertragsstaatenkonferenz wird die

Europäische Union und Österreich nach wie vor an den Klimaschutzzielen von Kyoto (für

Österreich minus 13 % Emissionen bis 2010 gegenüber 1990) festhalten. Dazu fehlt nach wie

vor Österreich als einer der wenigen EU - Staaten ein Nationaler Klimaschutzplan, (war auch

Teil des Regierungsübereinkommens).

 

Auf Expertenebene wurde ein Nationaler Klimaschutzplan, der im wesentlichen Maßnahmen

der Energieeinsparung (Wärmedämmung/Altbautensanierung), Förderung alternativer

Energie, Technologien sowie Maßnahmen für einen umweltfreundlichen Verkehr beinhaltet,

erarbeitetet und von den Landesumwelträten genehmigt. Nach wie vor fehlt aber die

endgültige Zustimmung der Landesfinanzreferenten, wodurch die Finanzierung nicht

gesichert ist (für rund 15 bis 20 Mrd. öS jährlich notwendige Investitionen sind

Investitionsanreize im Ausmaß von mindestens 1,2 bis 1,5 Mrd. öS erforderlich). In den

bereits beschlossenen Budgets von Bundesseite stehen maximal 50 % dieser Summe für die

kommenden Jahre zur Verfügung.

 

Im Energieliberalisierungsgesetz wurden mit den Stimmen der SPÖ, insbesondere durch eine

Abnahmeverpflichtung von Ökoenergie durch Verteilnetzbetreiber (ab 1. Oktober 2001

mindestens 1 %, ab 1. Oktober 2003 mindestens 2 %, ab 1. Oktober 2005 mindestens 3 %, ab

1. Oktober 2007 mindestens 4 %), bereits Zielvorgaben für die Steigerung der Produktion

erneuerbarer Energien in Österreich formuliert. Bei Umsetzung der genannten Zielsetzungen

müßte in die EU - Zielvorgabe von 78,1 % erreichbar sein.

 

Darüber hinaus gilt es aber jetzt für Österreich als einer der wichtigsten

Wasserkraftproduzenten in Europa und einem der Staaten mit besonders hohem Anteil von

erneuerbarer Energie (24 % gemessen am 6 % im Durchschnitt der EU

Bruttoenergieverbrauch), die Marktchancen für erneuerbare Energie in einem liberalisierten

Markt wahrzunehmen. Dafür sind umfangreiche Anstrengungen in der Förderungs - ,

Forschungs - und Technologiepolitik sowie bei Energiespar- und Umweltaktivitäten

erforderlich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, gemeinsam einen

Aktionsplan zur Förderung erneuerbarer Energien in Österreich auszuarbeiten und in der

Bundesregierung durchzusetzen, der folgende Schwerpunkte umfaßt:

 

 

        • Die Bereitstellung zusätzlicher Förderungsmittel zur Förderung erneuerbarer

          Energieprojekte, wobei zumindest 300 Mio. Schilling zusätzlich für diesen Zweck

          aufgewendet werden sollen.

 

        • Die Einrichtung eines Technologie - und Forschungsschwerpunkt „erneuerbarer

          Energien“, wobei aus dem ITF - Fonds zumindest 200 Mio. Schilling jährlich für eine

          Schwerpunktförderung aufgewendet werden soll.

       • Die Forcierung der Stromerzeugung aus Abfall.

 

       • Die Absicherung der Fernwärmeerzeugung in Kraft - Wärmekopplungsanlagen.

 

       • Die rasche Vorlage eines „Nationale Klimaschutzplans“, in der sich auch die Länder

          verpflichten, erneuerbare Energien besonders zu fördern.