524/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.10.2001
der Abgeordneten Georg Oberhaidinger
und GenossInnen
betreffend die Förderung erneuerbarer Energie im liberalisierten Markt
Im Juli 2001 hat sich das Europäische Parlament mit dem Rat auf eine neue Richtlinie zur
Stromerzeugung erneuerbarer Energiequellen geeinigt. Diese sieht eine nationale Zielquote
von 78,1 % für Österreich gemessen am Bruttoelektrizitätsverbrauch im Jahr 2010 vor. Als
erneuerbare Energie wird dabei (anders als in Österreich derzeit) auch die Großwasserkraft
und nach längerer Diskussion auch die Stromerzeugung aus Abfall gerechnet. Darüber hinaus
handelt es sich um sämtliche erneuerbaren Alternativenergien (Wind, Sonne, Erdwärme,
Biomasse, Deponiegase). Die Mitgliedstaaten haben dabei zur Zielerreichung erneuerbare
Ernergien direkt und indirekt zu fördern (Preisstützungszuschuß, Quotensysteme,
Ökozertifikate, Einspeisungstarife, Investionsbeihilfen und Steuererleichterungen).
Damit unternimmt die Europäische Union einen ersten konsequenten Schritt, um die im
Weißbuch genannte Zielsetzung einer Verdoppelung der Erzeugung erneuerbarer
Energieträger von 6 % auf 12 % bis 2010 tatsächlich umzusetzen und damit EU - weit die
Europäische Union von Energieimporten unabhängiger zu machen sowie die Nutzung der
fossilen Energie - und Chemiebrennstoffvorräte zu strecken.
Auch nach den unbefriedigenden Ergebnissen der letzten Vertragsstaatenkonferenz wird die
Europäische Union und Österreich nach wie vor an den Klimaschutzzielen von Kyoto (für
Österreich minus 13 % Emissionen bis 2010 gegenüber 1990) festhalten. Dazu fehlt nach wie
vor Österreich als einer der wenigen EU - Staaten ein Nationaler Klimaschutzplan, (war auch
Teil des Regierungsübereinkommens).
Auf Expertenebene wurde ein Nationaler Klimaschutzplan, der im wesentlichen Maßnahmen
der Energieeinsparung (Wärmedämmung/Altbautensanierung), Förderung alternativer
Energie, Technologien sowie Maßnahmen für einen umweltfreundlichen Verkehr beinhaltet,
erarbeitetet und von den Landesumwelträten genehmigt. Nach wie vor fehlt aber die
endgültige Zustimmung der Landesfinanzreferenten, wodurch die Finanzierung nicht
gesichert ist (für rund 15 bis 20 Mrd.
öS jährlich notwendige Investitionen sind
Investitionsanreize im Ausmaß von mindestens 1,2 bis 1,5 Mrd. öS erforderlich). In den
bereits beschlossenen Budgets von Bundesseite stehen maximal 50 % dieser Summe für die
kommenden Jahre zur Verfügung.
Im Energieliberalisierungsgesetz wurden mit den Stimmen der SPÖ, insbesondere durch eine
Abnahmeverpflichtung von Ökoenergie durch Verteilnetzbetreiber (ab 1. Oktober 2001
mindestens 1 %, ab 1. Oktober 2003 mindestens 2 %, ab 1. Oktober 2005 mindestens 3 %, ab
1. Oktober 2007 mindestens 4 %), bereits Zielvorgaben für die Steigerung der Produktion
erneuerbarer Energien in Österreich formuliert. Bei Umsetzung der genannten Zielsetzungen
müßte in die EU - Zielvorgabe von 78,1 % erreichbar sein.
Darüber hinaus gilt es aber jetzt für Österreich als einer der wichtigsten
Wasserkraftproduzenten in Europa und einem der Staaten mit besonders hohem Anteil von
erneuerbarer Energie (24 % gemessen am 6 % im Durchschnitt der EU
Bruttoenergieverbrauch), die Marktchancen für erneuerbare Energie in einem liberalisierten
Markt wahrzunehmen. Dafür sind umfangreiche Anstrengungen in der Förderungs - ,
Forschungs - und Technologiepolitik sowie bei Energiespar- und Umweltaktivitäten
erforderlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, gemeinsam einen
Aktionsplan zur Förderung erneuerbarer Energien in Österreich auszuarbeiten und in der
Bundesregierung durchzusetzen, der folgende Schwerpunkte umfaßt:
• Die Bereitstellung zusätzlicher Förderungsmittel zur Förderung erneuerbarer
Energieprojekte, wobei zumindest 300 Mio. Schilling zusätzlich für diesen Zweck
aufgewendet werden sollen.
• Die Einrichtung eines Technologie - und Forschungsschwerpunkt „erneuerbarer
Energien“, wobei aus dem ITF - Fonds zumindest 200 Mio. Schilling jährlich für eine
Schwerpunktförderung aufgewendet werden soll.
• Die Forcierung der Stromerzeugung aus Abfall.
• Die Absicherung der Fernwärmeerzeugung in Kraft - Wärmekopplungsanlagen.
• Die rasche Vorlage eines „Nationale Klimaschutzplans“, in der sich auch die Länder
verpflichten, erneuerbare Energien besonders zu fördern.