541/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


des Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

betreffend Erhebung des "Übereinkommens über die Rechte des Kindes" in den
Rang eines Verfassungsgesetzes.

Am 26. Jänner 1990 unterzeichnete Österreich die UN-Kinderrechtskonvention. Am
6. August 1992 wurde die Kinderrechtskonvention von Österreich im einfachen
Gesetzesrang ratifiziert. 1994 wurde einstimmig eine Entschließung zur
innerstaatlichen Umsetzung der Zielsetzungen der Kinderrechtskonvention gefasst.
1
996 erhielt das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte den Auftrag für eine
Studie zur "verfassungsrechtlichen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention".
Diese Studie liegt nun bereits seit dem Jahr 1999 vor. Seit 1994 wurden jedoch
keinerlei Schritte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention gesetzt.

Die Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, sind in der
Bevölkerung weitgehend unbekannt. Viele sind auch in Österreich nicht
gewährleistet. Die UN-Kinderrechtskonvention selbst ist in vielen Teilen allgemein
gehalten und kann daher nicht direkt in den Verfassungsrang erhoben werden. Die
Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte hat aus diesem Grund
einen Vorschlag für eine mögliche Formulierung der Kinderrechte erstellt, der mit der
österreichischen Verfassung und Gesetzgebung vereinbar ist. Die
verfassungsrechtliche Verankerung hätte zur Folge, dass Kinderrechte als
Grundrechte individuell einklagbar und durchsetzbar wären.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert
gesetzliche Grundlagen für eine Erhebung des "Übereinkommens über die Rechte
des Kindes" in den Rang eines Verfassungsgesetzes auf Basis der vom Ludwig
Boltzmann Institut für Menschenrechte erstellten Studie auszuarbeiten und dem
Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.