558/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Helmut Dietachmayr

und GenossInnen

betreffend Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und des Gewerbes

Die solidarisch umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung mit Pflichtversicherung
ist ein von internationalen Experten angesehenes Modell der Alterssicherung. Es zeichnet
sich durch die Betonung des Versicherungsprinzips, die hochwertige
Lebensstandardsicherung und die Ausgleichszulage als Instrument der bedarfsorientierten
Mindestsicherung aus. Insbesondere werden die besonderen Lebensverläufe und
Berufskarrieren von Frauen berücksichtigt.

Unser gesetzliches Pensionssystem wurde seit dem Jahr 1945 immer wieder an die
gesellschaftlichen Veränderungen und die Bedürfnisse der Menschen angepasst. Dadurch
wurden auch wesentliche strukturelle Maßnahmen zur Absicherung des Gesamtsystems
gesetzt.

Ein wichtiger Faktor ist das Vertrauen der Menschen in dieses staatliche Pensionssystem.
Dieses Vertrauen wird durch den verfassungsmäßigen Vertrauensschutz abgesichert.

Das Vertrauen in unser System der sozialen Sicherung ist durch den Kahlschlag der FPÖVP-
Regierung nachhaltig erschüttert worden. Die größten Verliererinnen des FPÖVP-
Belastungspaketes sind ältere Arbeitnehmerinnen. Bereits heute kann nur etwa die Hälfte
der Arbeitnehmerinnen aus einer aufrechten Beschäftigung in die Pension übertreten.

Der Bundesbeitrag im ASVG liegt aber derzeit bei nur 13 Prozent des Pensionsaufwandes.
Hier die konkreten Zahlen:

•    ASVG 86,9 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert,

•    Gewerbetreibende 38 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert,

•    Bauern lediglich 19,1 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert.

Das heißt in Summe:

Für 1,6 Millionen Pensionen im Bereich der Unselbstständigen werden 34,5 Mia ATS
Bundesbeitrag geleistet, für 346.000 Pensionen Gewerbetreibende und Bauern werden
30,8 Mia ATS geleistet!

Im Übrigen sind während der Zeit von 1970 bis 2000 allein 528 Mia ATS an
Bundesmitteln für die Pensionen der Selbstständigen und der Bauern und den
Bundesbeitrag in der Bauernkrankenversicherung
ausbezahlt worden.

In der Anfragebeantwortung 2797/AB XXI.GP, bestätigt dies der Bundesminister:

Die erfolgsrechnungsmäßigen Bundeszuschüsse des Jahres 2000 haben sich wie folgt
entwickelt:


 

 

Bundesmittel
(Bundesbeitrag u.
Ausgleichszulagenersätze
in Mio.S)

 

Leistungen im
Jahresdurchschnitt

 

Bundesmittel pro
monatlicher
Pensionsleistung (in
Schilling)

 

PVA der Arbeiter

 

24.212

 

970.360

 

1.782

 

PVAder Angestellten

 

10.242

 

602.093

 

1.215

 

SVA der Bauern

 

15.880

 

190.546

 

5.952

 

SVA der gewerblichen
Wirtschaft

 

14.920

 

155.290

 

6.863

 

Im Jahresdurchschnitt 2000 waren in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

264.484 Personen und in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 195.198 Personen

pensionsversichert.

Der Bundesminister geht bei der Zusammenlegung der PVArb und der PVAng mittel- und

langfristig von einem Einsparungspotenzial bei den Verwaltungskosten von rund 10 Prozent aus.

Diese Einsparungen werden vor allem durch die zu erwartenden Synergieeffekte bewirkt werden.

Auch im Bereich der Selbstständigen, das sind Bauern und Gewerbetreibende, soll grundsätzlich
nur mehr ein Sozialversicherungsträger für die Pensionsversicherung zuständig sein. Dadurch
werden sich die Serviceleistungen verbessern und es werden Doppelgleisigkeiten vermieden.
Außerdem können durch Synergieeffekte Einsparungen bewirkt werden. Den unterfertigten
Abgeordneten ist bewusst, dass bei den BSVG-Pflichtversicherten und bei den im GSVG- und
FSVG-Pflichtversicherten unterschiedliche Beitragsgrundlagen angelegt werden. Die
Vereinheitlichung der Organisationsstrukrur wird aber als erster Schritt in Richtung langfristige
Harmonisierung angesehen. Eine solche scheint auch vor dem Hintergrund angebracht, dass schon
heute viele bäuerliche Erwerbstätige Nebentätigkeiten ausüben, die eigentlich eine gewerblich
Selbstständige Tätigkeit darstellen und die der Versicherungspflicht nach dem GSVG unterliegen
würde.

Diese FPÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, an ihren Taten gemessen zu werden; die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, eine
Regierungsvorlage einzubringen, die festlegt, dass bis zum 31.12. 2002 die
Bauernpensionsversicherung und die Pensionsversicherung der Gewerblichen Wirtschaft zu einer
Selbstständigenpensionsversicherungsanstalt zusammengeführt werden. Es darf dadurch kein
zusätzlicher Pensionsversicherungträger entstehen."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales