558/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Helmut Dietachmayr
und GenossInnen
betreffend Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und des Gewerbes
Die
solidarisch umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung mit
Pflichtversicherung
ist
ein von internationalen Experten angesehenes Modell der Alterssicherung. Es
zeichnet
sich durch die Betonung des Versicherungsprinzips, die hochwertige
Lebensstandardsicherung
und die Ausgleichszulage als Instrument der bedarfsorientierten
Mindestsicherung
aus. Insbesondere werden die besonderen Lebensverläufe und
Berufskarrieren
von Frauen berücksichtigt.
Unser
gesetzliches Pensionssystem wurde seit dem Jahr 1945 immer wieder an die
gesellschaftlichen Veränderungen und die Bedürfnisse der Menschen
angepasst. Dadurch
wurden auch wesentliche strukturelle Maßnahmen zur Absicherung des
Gesamtsystems
gesetzt.
Ein wichtiger
Faktor ist das Vertrauen der Menschen in dieses staatliche Pensionssystem.
Dieses
Vertrauen wird durch den verfassungsmäßigen Vertrauensschutz
abgesichert.
Das
Vertrauen in unser System der sozialen Sicherung ist durch den Kahlschlag der
FPÖVP-
Regierung
nachhaltig erschüttert worden. Die größten Verliererinnen des
FPÖVP-
Belastungspaketes
sind ältere Arbeitnehmerinnen. Bereits heute kann nur etwa die Hälfte
der Arbeitnehmerinnen aus einer aufrechten Beschäftigung in die Pension
übertreten.
Der Bundesbeitrag im ASVG liegt aber derzeit bei nur 13
Prozent des Pensionsaufwandes.
Hier
die konkreten Zahlen:
• ASVG 86,9 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert,
• Gewerbetreibende 38 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert,
• Bauern lediglich 19,1 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert.
Das heißt in Summe:
Für 1,6
Millionen Pensionen im Bereich der Unselbstständigen werden 34,5 Mia ATS
Bundesbeitrag geleistet, für 346.000 Pensionen Gewerbetreibende
und Bauern werden
30,8 Mia ATS geleistet!
Im
Übrigen sind während der Zeit von 1970 bis 2000 allein 528 Mia ATS
an
Bundesmitteln
für die Pensionen der Selbstständigen und der Bauern und den
Bundesbeitrag in der Bauernkrankenversicherung ausbezahlt worden.
In der Anfragebeantwortung 2797/AB XXI.GP, bestätigt dies der Bundesminister:
Die erfolgsrechnungsmäßigen
Bundeszuschüsse des Jahres 2000 haben sich wie folgt
entwickelt:
|
Bundesmittel
|
Leistungen im
|
Bundesmittel pro
|
PVA der Arbeiter
|
24.212
|
970.360
|
1.782
|
PVAder Angestellten
|
10.242
|
602.093
|
1.215
|
SVA der Bauern
|
15.880
|
190.546
|
5.952
|
SVA der
gewerblichen
|
14.920
|
155.290
|
6.863
|
Im Jahresdurchschnitt 2000 waren in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
264.484 Personen und in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 195.198 Personen
pensionsversichert.
Der Bundesminister geht bei der Zusammenlegung der PVArb und der PVAng mittel- und
langfristig von einem Einsparungspotenzial bei den Verwaltungskosten von rund 10 Prozent aus.
Diese Einsparungen werden vor allem durch die zu erwartenden Synergieeffekte bewirkt werden.
Auch im
Bereich der Selbstständigen, das sind Bauern und Gewerbetreibende, soll
grundsätzlich
nur mehr ein Sozialversicherungsträger für die Pensionsversicherung
zuständig sein. Dadurch
werden
sich die Serviceleistungen verbessern und es werden Doppelgleisigkeiten
vermieden.
Außerdem
können durch Synergieeffekte Einsparungen bewirkt werden. Den
unterfertigten
Abgeordneten ist bewusst, dass bei den BSVG-Pflichtversicherten und bei den im
GSVG- und
FSVG-Pflichtversicherten
unterschiedliche Beitragsgrundlagen angelegt werden. Die
Vereinheitlichung
der Organisationsstrukrur wird aber als erster Schritt in Richtung langfristige
Harmonisierung
angesehen. Eine solche scheint auch vor dem Hintergrund angebracht, dass schon
heute
viele bäuerliche Erwerbstätige Nebentätigkeiten ausüben,
die eigentlich eine gewerblich
Selbstständige Tätigkeit darstellen und die der Versicherungspflicht nach
dem GSVG unterliegen
würde.
Diese
FPÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, an ihren Taten gemessen
zu werden; die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,
eine
Regierungsvorlage
einzubringen, die festlegt, dass bis zum 31.12. 2002 die
Bauernpensionsversicherung und die Pensionsversicherung der Gewerblichen
Wirtschaft zu einer
Selbstständigenpensionsversicherungsanstalt
zusammengeführt werden. Es darf dadurch kein
zusätzlicher
Pensionsversicherungträger entstehen."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales