559/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Rücknahme der Taschengeldkürzung bei Heimaufenthalt
Der Bericht über die soziale Lage 1999 weist Menschen mit Behinderung oder
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl als langzeit- als auch akut
armutsgefährdet aus.
50 % aller PflegegeldbezieherInnen müssen mit einem Einkommen (inkl. Pflegegeld)
von maximal 12.500 im Monat auskommen. (Badelt/österle 1997)
Im Zuge der Budgetkonsolidierung wurde im Jahr 1996 das monatliche Taschengeld
bei Heimaufenthalten von 20% auf 10 % der Pflegegeldstufe 3 gekürzt
(von ATS 1.138,- auf ATS 569,-)
Eine Rücknahme dieser Taschengeldkürzung ist aus sozialen Gründen unbedingt
notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, bis
31. März 2002 dem Parlament eine Regierungsvorlage betreffend die
Rücknahme
der 1996 erfolgten Kürzung des Taschengeldes bei Heimaufenthalten
vorzulegen.
In
formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit
und Soziales
vorgeschlagen.