561/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

betreffend dringliche sicherheitstechnische Verbesserungen der
Außerfernbahnstrecke

Am 9. November dieses Jahres kam es auf der Strecke der Außerfernbahn in Tirol zu
einem Zugzusammenstoß zwischen einem Regionalzug der DB Regio AG und einem
Güterzug der ÖBB, der sechs zum Teil schwer Verletzte aus dem Kreis der
Fahrgäste und des Fahrpersonals forderte. Im Gegensatz zur Interpretation
sozialdemokratischer ÖBB-Gewerkschafter wurde dieser Unfall nicht dadurch
verursacht, daß ein anderer Betreiber als die ÖBB auf dieser Strecke den
Personenverkehr betreibt - diese Frage erscheint durch das Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den erleichterten
Eisenbahndurchgangsverkehr auf den Strecken Mittenwald (Grenze) - Griesen
(Grenze) und Ehrwald (Grenze) - Vils (Grenze), BGBI. Nr. 242/1957 idF III
58/1998,
geregelt -, sondern durch krasse Sicherheitsmängel, die die Infrastruktur dieser
Strecke infolge jahrzehntelanger Vernachlässigung aufweist.

Im speziellen fehlen auf dem österreichischen Streckenabschnitt der Außerfernbahn
- im Gegensatz zum deutschen Streckenabschnitt - in einigen Bahnhöfen, z.B. auch
im Bahnhof Bichlbach-Berwang, sowohl Ausfahrtssignale als auch Indusi-Magneten,
die bei irrtümlichem Überfahren des Signals eine automatische Vollbremsung
auslösen. Aus diesem Grund wurde der aufgrund menschlichen Versagens aus dem
Bahnhof Bichlbach-Berwang ausfahrende Regionalzug der DB Regio AG nicht
gestoppt. Er konnte ungehindert weiterfahren und vom ÖBB-Fahrdienstleiter, der
diesen Vorfall bemerkt hat, nicht mehr angehalten werden, da zwischen den
Lokomotivführern und den Fahrdienstleitern generell keine Funk- oder
Handyverbindung besteht. Zusätzlich wurden auf dem österreichischen
Streckenabschnitt der Außerfernbahn selbst dort, wo Ausfahrtssignale vorhanden
sind (z.B. am Bahnhof Ehrwald), keine Indusi-Magneten eingebaut. "Überfährt" ein
Zug an einem solchen Bahnhof aufgrund menschlichen Versagens ein Halt
zeigendes Ausfahrtssignal, wird keine Zwangsbremsung eingeleitet. Der Zug kann
also auch in diesem Fall nicht gestoppt werden.

Der Unfall wäre auch verhindert worden, wäre die derzeit nicht in Verwendung
stehende Fahrleitung in Betrieb gewesen: Dann wären erstens Elektrotriebfahrzeuge
verkehrt, diese hätten vom Fahrdienstleiter des Bahnhofes Bichlbach-Berwang über
Anordnung der Abschaltung der Fahrleitung und die bei Stromausfall verpflichtende
Notbremsung gestoppt werden können, und zweitens wäre zum Unfallzeitpunkt gar
kein Güterzug unterwegs gewesen, da die Betriebssituation im Güterverkehr nur
infolge der fehlenden Elektrotraktion auf der steilen Strecke derart angespannt ist.
Die Fahrleitung ist wiederum deshalb nicht in Betrieb, weil die ÖBB im Jahr 2000 der
DB nachweislich mitteilten, daß der Bahnverkehr eingestellt werde und die -
vorgesehene und auch budgetierte - Sanierung der schadhaften Fahrleitung auf
deutschem Gebiet nicht mehr erforderlich sei. Diese wurde daraufhin folgerichtig von


der DB aus Sicherheitsgründen abgebaut, die ÖBB-unabhängige Bestandsgarantie
von BM Schmid vom 5.10.2000 kam zu spät.

Seit der Übergabe des Personenverkehrs an die DB Regio haben Angebot und
Frequenz einen deutlichen und erfreulichen Aufschwung genommen, wozu auch eine
Vielzahl konkreter Maßnahmen seitens der Bahn- und Fahrgastinitiativen sowie der
lokalen Politik beigetragen haben. Diese positive Entwicklung und insbesondere die
körperliche Unversehrtheit der Fahrgäste sowie des Zugpersonals müssen gesichert
werden, wozu neben dem Sicherstellen der nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen
vor allem die umgehende sicherheitstechnische Nachrüstung der Strecke auf den
Stand der Technik gehört. In diesem Zusammenhang ist es unzumutbar und
eigentlich eine Provokation, wenn im sogenannten „Generalverkehrsplan" die
Bestandssanierung Außerfernbahn nicht einmal mit einem konkreten Zeithorizont
und einer Budgetierung versehen aufscheint, sohin offenbar unterbleiben soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, der Bedeutung der Außerfernbahn als sichere
Verbindung des Außerfern mit den benachbarten Regionen sowie mit Innsbruck
durch die ehestmögliche Einführung eines computerunterstützt(en) signalisierten
Zugleitbetriebs Rechnung zu tragen.

Weiters werden Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie aufgefordert, umgehend die nötigen Schritte im
In- und Ausland für die ehestmögliche Wiederermöglichung elektrischer Traktion auf
der Außerfernbahnstrecke zu setzen, insbesondere die nötigen kurzfristigen
Festlegungen auch in budgetärer Hinsicht im Generalverkehrsplan zu treffen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.