563/A XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Valorisierung des Pflegegeldes
Der Bericht über die soziale Lage 1999 weist Menschen mit Behinderung oder
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl als langzeit- als auch akut
armutsgefährdet aus.
50 % der Pflegegeldbezieherlnnen muß mit einem Einkommen (inkl. Pflegegeld) von
maximal ATS 12.500,- im Monat auskommen. (Badelt/Österle 1997)
In einer solchen Situation werden die mit Pflege, Betreuung und Assistenz
verbundenen Kosten zu einer schweren ökonomischen Belastung.
Das Pflegegeld ist nur ein pauschalierter Beitrag zu behinderungsbedingten
Mehraufwendungen und vor allem für Menschen mit einem höheren Pflege- bzw.
Assistenzaufwand nicht kostendeckend.
Trotz dieser bekannten Fakten wurde das Pflegegeld seit 1996 nicht mehr der
Teuerungsrate angepaßt.
Eine Valorisierung des Pflegegeldes ist aus sozialen Gründen unbedingt notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis
31. März 2002 dem Parlament eine Regierungsvorlage betreffend die
jährliche
Valorisierung des
Pflegegeldes vorzulegen.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und
Soziales
vorgeschlagen.