571/A/E XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung eines modernen Nachtarbeitsgesetzes

Bereits im Jahr 1997 stellte die damalige Sozialministerin Hostasch im Nationalrat
fest, dass "Nachtarbeit und vor allem wechselnde Arbeitszeit eine besondere
Belastung für die Gesundheit darstellen, das familiäre Zusammenleben erschweren
und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben behindern." Aufgrund einer EU-
Richtlinie sei es notwendig, bis zum Jahr 2001 eine geschlechtsneutrale Regelung
für Nachtarbeit zu finden.

Am 31. Dezember 2001 endet jene Frist, die Österreich seitens der Europäischen
Union gesetzt wurde, um das Nachtarbeitsgesetz EU-Standards anzupassen. Weder
die frühere SPÖ/ÖVP-Regierung noch die gegenwärtige FPÖ/ÖVP-Regierung waren
in der Lage, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Etwa jede/r zehnte Erwerbstätige arbeitet regelmäßig in der Nacht. Zahlreiche
Untersuchungen belegen, wie sehr sich die Nachtarbeit auf die Gesundheit, aber
auch auf soziale Beziehungen auswirkt.

Diese Untersuchungen haben ergeben:

•   Es gibt keinen Gewöhnungseffekt bei Nachtarbeit. Auch wenn es subjektiv so
empfunden wird, treten nach einer bestimmten Zeit bei allen NachtarbeiterInnen
gesundheitliche Probleme auf.

•    Nahezu alle NachtarbeiterInnen leiden unter Gastritis. Eß- und Verdauungs-
störungen können durch die unregelmäßige Nahrungsaufnahme und vermehrten
Alkohol- und Tabakkonsum auftreten.

•    Schlafstörungen treten gehäuft auf, insbesondere bei Umstellung auf veränderte
Arbeitsrhythmen.

•    In der Nacht muss der Körper bei gleicher Tätigkeit 160% der Arbeitsleistung
bringen.

•    Das Brustkrebsrisiko ist bei Nachtarbeiterinnen höher als bei Nicht-
Nachtarbeiterinnen.

•    Medikamentenwirkung verändert sich (sowohl stärkere als auch geringere
Wirkungen treten auf).

•    Reaktionszeiten sind wesentlich erhöht (und damit auch die Unfallgefahr).

•    Die meisten NachtarbeiterInnen sind nach 15 bis 20 Jahren chronisch krank.

Es ist daher aus medizinischer und sozialpolitischer Sicht unerlässlich, jene
Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Nachtarbeit geleistet werden kann.

Es ist darüber hinaus unabdingbar, ein Nachtarbeitsgesetz zu schaffen, dass
geschlechtsneutral formuliert und rechtlich unanfechtbar ist.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere jedoch der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten einen
Gesetzesentwurf für ein Nachtarbeitsgesetz vorzulegen, mit dem die EU-Richtlinie
betreffend Nachtarbeit umgesetzt wird. .

 

Der Gesetzesentwurf hat insbesondere:

•   Nachtarbeit deutlich als Ausnahme und als aus gesundheitlichen Erwägungen
unerwünscht zu definieren;

•   jene Bereiche, in denen Nachtarbeit aus gesellschaftlichen Gründen
unumgänglich ist, genau festzulegen und taxativ aufzuzählen;

•    Rahmenbedingungen für Nachtarbeit festzuschreiben, die aktuellen

medizinischen Erkenntnissen Rechnung tragen und die eine geringst mögliche
gesundheitliche Belastung von NachtarbeiterInnen erwarten lassen;

•    die regelmäßige Erhebung der Folgekosten von Nachtarbeit (Krankheit,
Invalidität,...) gesetzlich vorzusehen;

•    den Ausgleich der durch Nachtarbeit erbrachten Mehrleistung insbesondere über
Freizeit festzuschreiben, um ökonomischen Druck als Anreiz zur Akzeptierung
gesundheitsschädlicher Nachtarbeit auszuschließen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.