571/A/E XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung eines modernen Nachtarbeitsgesetzes
Bereits im Jahr
1997 stellte die damalige Sozialministerin Hostasch im Nationalrat
fest, dass "Nachtarbeit und vor allem wechselnde Arbeitszeit eine
besondere
Belastung für die Gesundheit darstellen, das familiäre Zusammenleben
erschweren
und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben behindern." Aufgrund einer
EU-
Richtlinie sei es notwendig, bis zum Jahr 2001 eine geschlechtsneutrale
Regelung
für Nachtarbeit zu finden.
Am 31. Dezember
2001 endet jene Frist, die Österreich seitens der Europäischen
Union
gesetzt wurde, um das Nachtarbeitsgesetz EU-Standards anzupassen. Weder
die frühere SPÖ/ÖVP-Regierung noch die gegenwärtige
FPÖ/ÖVP-Regierung waren
in der Lage, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.
Etwa jede/r
zehnte Erwerbstätige arbeitet regelmäßig in der Nacht.
Zahlreiche
Untersuchungen belegen, wie sehr sich die Nachtarbeit auf die Gesundheit, aber
auch auf soziale Beziehungen auswirkt.
Diese Untersuchungen haben ergeben:
• Es gibt keinen Gewöhnungseffekt bei
Nachtarbeit. Auch wenn es subjektiv so
empfunden wird, treten nach einer bestimmten Zeit bei allen NachtarbeiterInnen
gesundheitliche Probleme auf.
• Nahezu alle NachtarbeiterInnen
leiden unter Gastritis. Eß- und Verdauungs-
störungen können durch die unregelmäßige Nahrungsaufnahme
und vermehrten
Alkohol- und Tabakkonsum auftreten.
• Schlafstörungen treten
gehäuft auf, insbesondere bei Umstellung auf veränderte
Arbeitsrhythmen.
• In der Nacht muss der Körper
bei gleicher Tätigkeit 160% der Arbeitsleistung
bringen.
• Das Brustkrebsrisiko ist bei
Nachtarbeiterinnen höher als bei Nicht-
Nachtarbeiterinnen.
• Medikamentenwirkung verändert
sich (sowohl stärkere als auch geringere
Wirkungen treten auf).
• Reaktionszeiten sind wesentlich erhöht (und damit auch die Unfallgefahr).
• Die meisten NachtarbeiterInnen sind nach 15 bis 20 Jahren chronisch krank.
Es ist daher aus
medizinischer und sozialpolitischer Sicht unerlässlich, jene
Rahmenbedingungen
festzulegen, unter denen Nachtarbeit geleistet werden kann.
Es ist
darüber hinaus unabdingbar, ein Nachtarbeitsgesetz zu schaffen, dass
geschlechtsneutral formuliert und rechtlich unanfechtbar ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung, insbesondere jedoch der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten einen
Gesetzesentwurf
für ein Nachtarbeitsgesetz vorzulegen, mit dem die EU-Richtlinie
betreffend Nachtarbeit umgesetzt wird. .
Der Gesetzesentwurf hat insbesondere:
• Nachtarbeit deutlich als Ausnahme und als aus
gesundheitlichen Erwägungen
unerwünscht
zu definieren;
• jene Bereiche, in denen Nachtarbeit aus
gesellschaftlichen Gründen
unumgänglich
ist, genau festzulegen und taxativ aufzuzählen;
• Rahmenbedingungen für Nachtarbeit festzuschreiben, die aktuellen
medizinischen
Erkenntnissen Rechnung tragen und die eine geringst mögliche
gesundheitliche
Belastung von NachtarbeiterInnen erwarten lassen;
• die regelmäßige Erhebung der
Folgekosten von Nachtarbeit (Krankheit,
Invalidität,...) gesetzlich vorzusehen;
• den Ausgleich der durch Nachtarbeit
erbrachten Mehrleistung insbesondere über
Freizeit
festzuschreiben, um ökonomischen Druck als Anreiz zur Akzeptierung
gesundheitsschädlicher Nachtarbeit auszuschließen.
In
formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und
Soziales
vorgeschlagen.