572/A/E XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend die Sanierung alter Bleiwasserrohre in Wohnhäusern
In zahlreichen Wohnhäusern ist die Versorgung mit
„bleifreiem" Trinkwasser nicht gewährleistet.
Durch immer noch vorhanden alte
Blei-Wasserrohre wird das Leitungswasser innerhalb von Häusern
„verbleit".
Dieses Problem ist seit Jahren bekannt, die Verantwortung wird aber
zwischen Bund, Ländern hin- und
hergeschoben. Übrig bleiben die
MieterInnen.
Nur durch einen Austausch der alten Blei-Rohre kann dieser
Missstand tatsächlich behoben werden.
Das geht aber nur, wenn der
Hauseigentümer damit auch einverstanden ist.
Eine statistische Erhebung im Auftrag der Stadt Wien zeigt, dass
41 Prozent der Wohnhäuser, die vor
1914, 3,6 Prozent, die zwischen 1914 und 1945 und immerhin noch 1,1 Prozent,
die noch nach 1945 errichtet
wurden, bleiverseucht sind. Erst seit 1983
dürfen Bleirohre nicht mehr eingesetzt werden.
Es gibt EU-Richtlinienen über den Grenzwert von Blei im
Trinkwasser (Richtlinie 98/83/EG vom 3.
November 1998 und Richtlinie 80/778/EWG vom 15. Juli 1980). Aufgrund dieser
Richtlinien wurde 1998 eine
entsprechende Verordnung der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz erlassen.
In
einigen Bundesländern gibt es eigene Bestimmungen über die
erlaubte Bleikonzentration im Trinkwasser.
Weiters besteht eine WHO-Empfehlung.
Unklar sind aber die mietrechtlichen
Konsequenzen bei Überschreitung dieser Grenzwerte. Hier besteht
noch keine
höchstgerichtliche Rechtsprechung. Daher ist nicht klar, ob bzw. ab
welcher Bleikonzentration im
Trinkwasser ernste Schäden des Hauses vorliegen. Ob und ab welcher
Konzentration es sich um notwendige
Erhaltungsarbeiten im Sinne des MRG handelt, ist daher nicht geregelt. Für
MieterInnen es nicht eindeutig,
wann ein durchsetzbarer Anspruch auf Sanierung alter Bleirohre besteht und wie
die Einhaltung von
Grenzwerten für Blei im Trinkwasser
durchgesetzt werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung und insbesondere der Justizminister werden aufgefordert,
baldigst Regelungen und
Initiativen auch gegenüber den Bundesländern zu initiieren, damit die
Sanierung alter Bleiwasserleitungen
rascher durchgesetzt werden kann.
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.