572/A/E XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend die Sanierung alter Bleiwasserrohre in Wohnhäusern

In zahlreichen Wohnhäusern ist die Versorgung mit „bleifreiem" Trinkwasser nicht gewährleistet.
Durch immer noch vorhanden alte Blei-Wasserrohre wird das Leitungswasser innerhalb von Häusern „verbleit".
Dieses Problem ist seit Jahren bekannt, die Verantwortung wird aber zwischen Bund, Ländern hin- und
hergeschoben. Übrig bleiben die MieterInnen.

Nur durch einen Austausch der alten Blei-Rohre kann dieser Missstand tatsächlich behoben werden.
Das geht aber nur, wenn der Hauseigentümer damit auch einverstanden ist.

Eine statistische Erhebung im Auftrag der Stadt Wien zeigt, dass 41 Prozent der Wohnhäuser, die vor
1914, 3,6 Prozent, die zwischen 1914 und 1945 und immerhin noch 1,1 Prozent, die noch nach 1945 errichtet
wurden, bleiverseucht sind. Erst seit 1983 dürfen Bleirohre nicht mehr eingesetzt werden.

Es gibt EU-Richtlinienen über den Grenzwert von Blei im Trinkwasser (Richtlinie 98/83/EG vom 3.
November 1998 und Richtlinie 80/778/EWG vom 15. Juli 1980). Aufgrund dieser Richtlinien wurde 1998 eine
entsprechende Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz erlassen. In
einigen Bundesländern gibt es eigene Bestimmungen über die erlaubte Bleikonzentration im Trinkwasser.
Weiters besteht eine WHO-Empfehlung.

Unklar sind aber die mietrechtlichen Konsequenzen bei Überschreitung dieser Grenzwerte. Hier besteht
noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung. Daher ist nicht klar, ob bzw. ab welcher Bleikonzentration im
Trinkwasser ernste Schäden des Hauses vorliegen. Ob und ab welcher Konzentration es sich um notwendige
Erhaltungsarbeiten im Sinne des MRG handelt, ist daher nicht geregelt. Für MieterInnen es nicht eindeutig,
wann ein durchsetzbarer Anspruch auf Sanierung alter Bleirohre besteht und wie die Einhaltung von
Grenzwerten für Blei im Trinkwasser durchgesetzt werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Justizminister werden aufgefordert, baldigst Regelungen und
Initiativen auch gegenüber den Bundesländern zu initiieren, damit die Sanierung alter Bleiwasserleitungen
rascher durchgesetzt werden kann.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.