573/A/E XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Karlheinz Kopf und Kollegen
betreffend die Förderung des Mountainbike-Sports in Österreich
Das
Radfahren als Freizeitsport hat im letzten Jahrzehnt europaweit und speziell in
Österreich starken Aufschwung erfahren und sich zu einem besonders
gesunden
Breitensport entwickelt. Dies bedeutet außerdem zusätzliche Impulse für die heimische
Tourismus- und
Freizeitwirtschaft, die entsprechend genutzt werden müssen.
Die
Entwicklung geländetaugliche Fahrräder (Mountainbikes)
ermöglicht das Befahren
von Wegen, die bisher
in erster Linie Fußgängern vorbehalten waren, woraus sich in der
Vergangenheit Konflikte ergaben. Die Forst- und Tourismuswirtschaft haben gemeinsam
Konzepte für eine geregelte
Freizeitnutzung von Forststraßen erarbeitet. Diese
partnerschaftlichen Lösungen haben bewirkt, dass
von insgesamt ca. 108.000 km
privaten
Forststraßen in Österreich rund 16.000 km mit Vereinbarung als
Mountainbikestrecken ausgewiesen
sind. Auf regionaler Ebene wird das Mountainbike-
Wegenetz laufend ausgebaut und attraktiv gemacht, was eine wesentliche
Steigerung
der Marktchancen des
Mountainbike-Sports mit sich bringt.
Der Ausbau der partnerschaftlichen Lösung
zwischen Tourismus- und Forstwirtschaft
bietet darüber hinaus den Vorteil, ein höchstes
Maß an Akzeptanz bei allen betroffenen
Seiten zu erreichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Frau Bundesminister für
öffentliche Leistung und Sport, der Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft werden ersucht, die Bestrebungen in Bezug auf den
partnerschaftlichen
Ausbau des österreichischen Radwegenetzes gemeinsam mit den Ländern
und
Gemeinden weiterhin
mit allen geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Dabei soll es
Ziel sein, möglichst alle für
das „Mountainbiking" besonders geeignete und mit den
Grundbesitzern
vertraglich vereinbarte
Forststraßen hierfür zu
erschließen, wobei
zeitliche Beschränkungen
vorzusehen wären, um erhöhte Gefahrenpotenziale für die
Benutzer auszuschließen und
ökologisch kritische Situationen zu vermeiden."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten ersucht.