574/A/E XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordnete Kurt Eder

und GenossInnen

betreffend Sicherheitsgurte in Bussen

Gemäß Kraftfahrgesetz müssen neue Busse bereits mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
Ausgenommen davon sind alle Busse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für
stehenden Fahrgäste konstruiert sind.

Auch im öffentlichen Verkehr sollte die Sicherheit der Fahrgäste so hoch wie möglich sein.
Das Verletzungsrisiko bei einem Unfall oder bei einer starken Bremsung würde dadurch für
all jene Fahrgäste, welche auf einem Sitzplatz sitzen, verringert werden. In diesem
Zusammenhang sollte auch die Sitzplatzregel so geändert werden, dass die Anschnallpflicht
für Kinder in jedem Fall gegeben ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen im Dienst der Verkehrssicherheit in öffentlichen
Verkehr nachstehenden

Entschliessungsantrag:

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, das
Kraftfahrgesetz so zu ändern, dass alle neuen Busse, egal ob sie im Kurzstrecken- oder
Langstreckenverkehr eingesetzt werden, in Zukunft mit Sicherheitsgurten ausgerüstet
werden und gewährleistet ist, dass in jedem Fall eine Anschnallmöglichkeit für alle
Fahrgäste gegeben ist.

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss