574/A/E XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordnete Kurt Eder
und GenossInnen
betreffend Sicherheitsgurte in Bussen
Gemäß
Kraftfahrgesetz müssen neue Busse bereits mit Sicherheitsgurten
ausgestattet sein.
Ausgenommen
davon sind alle Busse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch
für
stehenden
Fahrgäste konstruiert sind.
Auch
im öffentlichen Verkehr sollte die Sicherheit der Fahrgäste so hoch
wie möglich sein.
Das Verletzungsrisiko bei einem Unfall oder bei einer starken Bremsung
würde dadurch für
all
jene Fahrgäste, welche auf einem Sitzplatz sitzen, verringert werden. In
diesem
Zusammenhang sollte auch die Sitzplatzregel so geändert werden, dass die
Anschnallpflicht
für
Kinder in jedem Fall gegeben ist.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen im Dienst der Verkehrssicherheit in
öffentlichen
Verkehr
nachstehenden
Entschliessungsantrag:
Die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, das
Kraftfahrgesetz
so zu ändern, dass alle neuen Busse, egal ob sie im Kurzstrecken- oder
Langstreckenverkehr
eingesetzt werden, in Zukunft mit Sicherheitsgurten ausgerüstet
werden
und gewährleistet ist, dass in jedem Fall eine Anschnallmöglichkeit
für alle
Fahrgäste
gegeben ist.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss