575/A/E XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kurt Gassner
und GenossInnen
betr. 2. Bericht nach § 19 Abs. 5 Euro - Währungsangabengesetz (EWAG)
Nach §
19 Abs. 5 Euro - Währungsangabengesetz hat der Bundesminister für
wirtschaftliche
Angelegenheiten zum ehestmöglichen Zeitpunkt je einen Bericht
der
Euro - Preiskommission gemäß Abs. 2 Z 4 jeweils über die
Zeiträume bis zum
30.
Sept. 2001, bis zum 31. Jänner 2002 und bis zum 30. Juni 2002 dem
Nationalrat
vorzulegen.
Der erste
Bericht der Europreiskommission wurde erst am 6. Dezember 2001 im
Wirtschaftsausschuss behandelt und enderledigt. Der zweite Bericht soll nach
dem
EWAG u.a. die Maßnahmen der Europreiskommission beinhalten die bis 31.
Jänner
2002 veranlasst wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert den zweiten
Bericht
nach § 19 Abs. 5 EWAG so wie im Euro - Währungsangabengesetz
verpflichtend
vorgesehen - bis 22. Februar 2002 dem Nationalrat vorzulegen."
Zuweisungsvorschlag : Wirtschaftsausschuss