ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Matthias Ellmauer
und Kollegen
betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte
Die
Förderung der weltweiten Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards
ist ein zentrales Anliegen Österreichs. Die Bundesregierung hat sich in
der Präambel
zur
Regierungserklärung „Deklaration Verantwortung für
Österreich - Zukunft im
Herzen Europas" in besonderem
Maße zu den Menschenrechten bekannt:
„Die Bundesregierung bekennt
sich zum Schutz und zur Förderung der Menschen-
rechte und setzt sich für ihre
bedingungslose Realisierung auf nationaler wie auf in-
ternationaler Ebene ein. Dies ist
auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege
und interne Konflikte zu verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen,
ver-
treiben oder zum Verlassen ihrer Heimat zwingen."
Schwerpunktthemen
der österreichischen Menschenrechtspolitik sind vor allem die
Menschenrechtsbildung,
die Rechte von Frauen und Kindern, wirksame Bekämpfung
von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der Schutz von Minderheiten, die Ab-
schaffung
der Todesstrafe, die Unterbindung von Menschenhandel und die Situation
intern vertriebener Personen. Österreich setzt traditionsgemäß
wichtige Akzente im
Rahmen
internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen (VN) und dem
Europarat sowie im politischen Dialog mit Regierungen. Im Jahr 2000 brachte
Österreich
als Vorsitzland verstärkt menschenrechtsorientierte Initiativen in die
Arbeiten
der OSZE ein.
Im Sinne
einer dynamischen und zielorientierten Menschenrechtspolitik plädiert
Österreich
weiterhin für enge internationale Zusammenarbeit und bestmögliche
Nutzung
von Synergien. Im Rahmen seines Engagements für den Europarat unter-
stützt
Österreich insbesondere die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs
für
Menschenrechte.
Österreich
ist in das System der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
Union
(GASP), die auch die Entwicklung und Festigung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit
sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum
Ziel
hat, voll eingebunden. Die EU-Partner gehen hiebei genauso wie Österreich
davon
aus, dass bei der Beurteilung von länderspezifischen Menschenrechts -
situationen die
Analyse von längerfristigen Entwicklungen wichtiger ist, als bloße
Momentaufnahmen. In diesem Sinne führt
die EU auf Menschenrechtsfragen ausge-
richtete Dialoge u.a. mit den
assoziierten Ländern, wie etwa der Türkei, und hat einen
formellen
Dialogprozess mit China initiiert, der die Tibetfrage miteinschließt. Die
längerfristigen
menschenrechtlichen Strategien der EU schließen auch anlassbedingte
konsequente Demarchen der EU-Mitgliedsstaaten oder Gemeinsame Aktionen oder
Erklärungen
mit ein. Basis hierfür sind u.a. die Leitlinien für die Unionspolitik
betreffend
die Todesstrafe und die Folter. Die Berichte der EU-Missionschefs stellen
daneben ein zentrales Instrument zur Beurteilung der Menschenrechtslage vor Ort
dar.
Die EU setzt
sich auch in den Vereinten Nationen - in der 3. Kommission der Gene-
ralversammlung und der Menschenrechtskommission - mit länderspezifischen
Situationen
kritisch auseinander und bringt dort fast alle Länderresolutionen ein, wie
etwa
zu den menschenrechtlichen Situationen im Iran, im Irak oder im Sudan.
Durch den
Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grund-
freiheiten
auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993
bestimmen
bereits die "Kriterien von Kopenhagen", dass ein Beitrittskandidat
u.a.
eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche
Ordnung,
für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz
von
Minderheiten verwirklicht haben muss. Der Wahrung der Menschenrechte sowie
der
Achtung und dem Schutz von Minderheiten muss in Europa schon deshalb ein
besonders
hoher Stellenwert zukommen, weil auch auf europäischem Boden die
Missachtung
der Menschenrechte und die Verfolgung von Minderheiten zu schwerem
Unrecht geführt hat.
Österreich
betreibt aktiv die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes
auf
allen Ebenen. Hervorzuheben sind dabei die Wiener Erklärung von 1998, die
Grundrechtscharta
der EU und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr 2001,
die
Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsschlußfolgerungen zur
Menschenrechts-
und
Demokratieförderung in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partnern
verfolgten Ziele, nämlich Förderung von Menschenrechten und
Demokratisierung im
Sinne
einer konsistenten und kohärenten Politik, prägen die Beziehungen der
Union
zu
Drittländern und ihre Arbeiten in internationalen Foren.
Aufgrund
der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die
tatsächliche
internationale Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die
Menschenrechtspolitik
eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen
und
der Bundesregierung sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht,
1) auch weiterhin aktive Menschenrechtspolitik zu
betreiben und sich dafür
einzusetzen,
dass die Vereinten Nationen verstärkt in die Lage versetzt werden,
weltweit
aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren,
2) weiterhin für die Vertiefung der Zusammenarbeit
und Partnerschaft der Staaten
zum
Schutz und zur Förderung der Menschenrechte einzutreten und, um für
die
Zukunft
das Fundament gemeinsamer Werte zu verstärken und Unrecht zu ver-
hindern,
darauf hinzuwirken, dass Staaten die moralische Verantwortung für
begangenes
historisches Unrecht anerkennen,
3) darauf hinzuwirken, dass im Zuge des
Erweiterungsprozesses jenen Kriterien
besondere
Bedeutung beigemessen wird, die vom Europäischen Rat in Kopen-
hagen
1993 aufgestellt wurden, wonach als Voraussetzung für die Mitgliedschaft
in der EU jeder
Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für
demokratische und rechtsstaatliche Ordnung,
für die Wahrung der Menschen-
rechte sowie die Achtung und den
Schutz von Minderheiten verwirklicht haben
muss,
4) sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene konsequent für die
Umsetzung der
internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und
für
einen Ausbau der Kontrolle dieser Umsetzungen einzutreten, und dabei
insbesondere
die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
durch
geeignete Maßnahmen zu unterstützen,
5) dafür einzutreten, dass der auf der Wiener
VN-Menschenrechtskonferenz von der
Staatengemeinschaft bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und
Interdependenz
der
Menschenrechte in allen Bereichen der Arbeit der Internationalen Organisati-
onen
Rechnung getragen wird,
6) sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler
Ebene konsequent für den Schutz
der
Minderheiten einzutreten und in diesem Zusammenhang weiterhin im Rahmen
der
Menschenrechtskommission und der VN-Generalversammlung eine aktive
Rolle
bei der Formulierung und Einbringung von VN-Resolutionen zu
Minderheiten
zu spielen,
7) weiterhin auf internationaler und bilateraler Ebene
für die Rechte und den Schutz
der
indigenen Völker und insbesondere für die Umsetzung der gemäß
der Rio-
Konferenz
von 1992 und der Bio-Diversitätskonvention eingegangenen Ver-
pflichtungen betreffend die nachhaltige Landnutzung und Umweltschutz einzu-
treten,
8) weitere Initiativen sowie wirksame Maßnahmen
zur weltweiten Abschaffung der
Todesstrafe
und gegen Folter, "Verschwindenlassen" und politischen Mord insbe-
sondere
an Angehörigen von Minderheiten zu setzen, und sich weiterhin für die
Wahrung
der Menschenrechte von intern vertriebenen Personen einzusetzen,
9) für die Unterbindung aller modernen Formen der
Sklaverei - insbesondere auch
des
Menschenhandels - einzutreten und
10) auf internationaler Ebene ihre aktive Politik zum
Schutz der Menschenrechte von
Frauen
und Kindern fortzusetzen und insbesondere auch gegen staatliche wie
nicht-staatliche
geschlechtsspezifische Verfolgung einzutreten.
Es
wird ersucht, diesen Antrag dem Menschenrechtsausschuß zur Beratung
zuzuweisen.