ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Matthias Ellmauer

und Kollegen

betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte

Die Förderung der weltweiten Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards
ist ein zentrales Anliegen Österreichs. Die Bundesregierung hat sich in der Präambel
zur Regierungserklärung „Deklaration Verantwortung für Österreich - Zukunft im
Herzen Europas" in besonderem Maße zu den Menschenrechten bekannt:
„Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Menschen-
rechte und setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler wie auf in-
ternationaler Ebene ein. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege
und interne Konflikte zu verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen, ver-
treiben oder zum Verlassen ihrer Heimat zwingen."

Schwerpunktthemen der österreichischen Menschenrechtspolitik sind vor allem die
Menschenrechtsbildung, die Rechte von Frauen und Kindern, wirksame Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der Schutz von Minderheiten, die Ab-
schaffung der Todesstrafe, die Unterbindung von Menschenhandel und die Situation
intern vertriebener Personen. Österreich setzt traditionsgemäß wichtige Akzente im
Rahmen internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen (VN) und dem
Europarat sowie im politischen Dialog mit Regierungen. Im Jahr 2000 brachte
Österreich als Vorsitzland verstärkt menschenrechtsorientierte Initiativen in die
Arbeiten der OSZE ein.

Im Sinne einer dynamischen und zielorientierten Menschenrechtspolitik plädiert
Österreich weiterhin für enge internationale Zusammenarbeit und bestmögliche
Nutzung von Synergien. Im Rahmen seines Engagements für den Europarat unter-
stützt Österreich insbesondere die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte.

Österreich ist in das System der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
Union (GASP), die auch die Entwicklung und Festigung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum
Ziel hat, voll eingebunden. Die EU-Partner gehen hiebei genauso wie Österreich
davon aus, dass bei der Beurteilung von länderspezifischen Menschenrechts -
situationen die Analyse von längerfristigen Entwicklungen wichtiger ist, als bloße
Momentaufnahmen. In diesem Sinne führt die EU auf Menschenrechtsfragen ausge-
richtete Dialoge u.a. mit den assoziierten Ländern, wie etwa der Türkei, und hat einen


formellen Dialogprozess mit China initiiert, der die Tibetfrage miteinschließt. Die
längerfristigen menschenrechtlichen Strategien der EU schließen auch anlassbedingte
konsequente Demarchen der EU-Mitgliedsstaaten oder Gemeinsame Aktionen oder
Erklärungen mit ein. Basis hierfür sind u.a. die Leitlinien für die Unionspolitik
betreffend die Todesstrafe und die Folter. Die Berichte der EU-Missionschefs stellen
daneben ein zentrales Instrument zur Beurteilung der Menschenrechtslage vor Ort
dar.

Die EU setzt sich auch in den Vereinten Nationen - in der 3. Kommission der Gene-
ralversammlung und der Menschenrechtskommission - mit länderspezifischen
Situationen kritisch auseinander und bringt dort fast alle Länderresolutionen ein, wie
etwa zu den menschenrechtlichen Situationen im Iran, im Irak oder im Sudan.

Durch den Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grund-
freiheiten auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993
bestimmen bereits die "Kriterien von Kopenhagen", dass ein Beitrittskandidat u.a.
eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche
Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz
von Minderheiten verwirklicht haben muss. Der Wahrung der Menschenrechte sowie
der Achtung und dem Schutz von Minderheiten muss in Europa schon deshalb ein
besonders hoher Stellenwert zukommen, weil auch auf europäischem Boden die
Missachtung der Menschenrechte und die Verfolgung von Minderheiten zu schwerem
Unrecht geführt hat.

Österreich betreibt aktiv die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes
auf allen Ebenen. Hervorzuheben sind dabei die Wiener Erklärung von 1998, die
Grundrechtscharta der EU und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr 2001,
die Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsschlußfolgerungen zur Menschenrechts-
und Demokratieförderung in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partnern
verfolgten Ziele, nämlich Förderung von Menschenrechten und Demokratisierung im
Sinne einer konsistenten und kohärenten Politik, prägen die Beziehungen der Union
zu Drittländern und ihre Arbeiten in internationalen Foren.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die
tatsächliche internationale Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die
Menschenrechtspolitik eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen
und der Bundesregierung sein.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,

1) auch weiterhin aktive Menschenrechtspolitik zu betreiben und sich dafür
einzusetzen, dass die Vereinten Nationen verstärkt in die Lage versetzt werden,
weltweit aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren,

2) weiterhin für die Vertiefung der Zusammenarbeit und Partnerschaft der Staaten
zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte einzutreten und, um für die
Zukunft das Fundament gemeinsamer Werte zu verstärken und Unrecht zu ver-
hindern, darauf hinzuwirken, dass Staaten die moralische Verantwortung für
begangenes historisches Unrecht anerkennen,

3) darauf hinzuwirken, dass im Zuge des Erweiterungsprozesses jenen Kriterien
besondere Bedeutung beigemessen wird, die vom Europäischen Rat in Kopen-
hagen 1993 aufgestellt wurden, wonach als Voraussetzung für die Mitgliedschaft
in der EU jeder Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für
demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschen-
rechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben
muss,

4) sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene konsequent für die

Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und
für einen Ausbau der Kontrolle dieser Umsetzungen einzutreten, und dabei
insbesondere die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen,

5) dafür einzutreten, dass der auf der Wiener VN-Menschenrechtskonferenz von der
Staatengemeinschaft bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz
der Menschenrechte in allen Bereichen der Arbeit der Internationalen Organisati-
onen Rechnung getragen wird,

6) sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene konsequent für den Schutz
der Minderheiten einzutreten und in diesem Zusammenhang weiterhin im Rahmen


der Menschenrechtskommission und der VN-Generalversammlung eine aktive
Rolle bei der Formulierung und Einbringung von VN-Resolutionen zu
Minderheiten zu spielen,

7) weiterhin auf internationaler und bilateraler Ebene für die Rechte und den Schutz
der indigenen Völker und insbesondere für die Umsetzung der gemäß der Rio-
Konferenz von 1992 und der Bio-Diversitätskonvention eingegangenen Ver-
pflichtungen betreffend die nachhaltige Landnutzung und Umweltschutz einzu-
treten,

8) weitere Initiativen sowie wirksame Maßnahmen zur weltweiten Abschaffung der
Todesstrafe und gegen Folter, "Verschwindenlassen" und politischen Mord insbe-
sondere an Angehörigen von Minderheiten zu setzen, und sich weiterhin für die
Wahrung der Menschenrechte von intern vertriebenen Personen einzusetzen,

9) für die Unterbindung aller modernen Formen der Sklaverei - insbesondere auch
des Menschenhandels - einzutreten und

10) auf internationaler Ebene ihre aktive Politik zum Schutz der Menschenrechte von
Frauen und Kindern fortzusetzen und insbesondere auch gegen staatliche wie
nicht-staatliche geschlechtsspezifische Verfolgung einzutreten.

Es wird ersucht, diesen Antrag dem Menschenrechtsausschuß zur Beratung
zuzuweisen.