580/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Karlheinz Kopf, DI Maximilian Hofmann
und Kollegen
betreffend
eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und
Organisationsgesetzes (EIWOG) zur
Unterbindung ungerechtfertigt hoher Zuschläge für Strom aus
Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen
Das
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG) i.d.F. des
Energieliberalisierungsge-
setzes, BGBI. l Nr. 121/2000, sieht zur Forcierung der Stromerzeugung aus
bestimmten emeuerbaren
Energieträgem und der Kleinwasserkraft verschiedene Maßnahmen vor.
Wesentliche Bedeutung
kommt in diesem Zusammenhang den im EIWOG vorgesehenen Schutzmaßnahmen
für im Zuge der
Liberalisierung unrentabel werdende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu.
Mit
diesen Zielsetzungen wird sowohl ein wesentlicher Beitrag zur nationalen und
internationalen Kli-
mapolitik geleistet (Kyoto-Ziel, etc.) als auch bereits die Umsetzung der
EU-Richtlinie 2001/77/EG zur
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt
vorweggenommen.
In Bezug
auf Kraft-Wärme-Kopplung können die Ausführungsgesetze Betreiber
von Verteilernetzen zur
Stromabnahme aus - an ihrem Netz angeschlossenen -
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis längs-
tens 31.12.2004 verpflichten. Die Bestimmung von Mindesteinspeisetarifen und
des jährlich festzule-
genden Zuschlages zum Systemnutzungstarif erfolgt dabei durch den
Landeshauptmann analog zum
System bei Ökoenergie.
Die
Länder haben darüber hinaus für Netzbetreiber, inländische
Stromhändler und Endverbraucher, die
den vorgesehenen Anteil an Ökoenergie und elektrischer Energie aus der
Produktion von Kleinwasser-
kraftwerken bzw. Kraft-Wärme-Kopplung nicht nachweisen, eine
Ausgleichsabgabe vorzusehen.
Bei der
Umsetzung der im EIWOG vorgesehenen Maßnahmen haben sich
Unzulänglichkeiten ergeben,
die der Intention des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser
gesetzlichen Bestim-
mungen widersprechen. Durch ungerechtfertigt hohe Zuschläge auf den
Systemnutzungstarif etwa
werden die Kostenvorteile der Stromliberalisierung unterlaufen, der
Wirtschaftsstandort Österreich ge-
schwächt und die Marktchancen der Mitbewerber untergraben.
Während
beispielsweise mit der Veranschlagung von Aufschlägen auf die Netzkosten
in den meisten
Bundesländern sehr verantwortungsvoll umgegangen wird, ist die bisher
festgelegte Förderstrategie
Wiens bezüglich Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung
unverhältnismäßig hoch bzw. liegt der von Wien
getroffene Aufschlag weit über allen dahingehend angestellten Berechnungen.
Bedauerlicherweise
fehlt den für die Voll-Liberalisierung des österreichischen
Elektrizitätsmarktes neu
geschaffenen Regulierungsbehörden - E-Control GmbH und E-Control
Kommission - die gesetzliche
Grundlage, um gegenüber solchen ungerechtfertigt hohen Aufschläge
regulierend eingreifen zu kön-
nen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Interesse eines
funktionsfähigen Wett-
bewerbes in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft eine
Regierungsvorlage vorzubereiten, die ge-
eignet ist, ungerechtfertigt hohe Netztarifzuschläge künftig
hintanzuhalten."
In
formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung
dieses Antrages an den
Wirtschaftsausschuß.