582/AE XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Posch

und Genossinnen

betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte

Nach der Brockhaus-Definition sind Menschenrechte „Rechte, die jedem Menschen
unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur
bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale -wie
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische und sonstige weltanschauliche Vorstellungen,
nationale oder soziale Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch
verbundenen Menschenrechte unberührt."

Die Durchsetzung der Menschenrechte ist eine seit Jahrhunderten existierende Idee, wobei
nach dem Zweiten Weltkrieg diese Idee besonders gestärkt wurde. In diesem Sinn war die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der UN-Generalversammlung am 10.
Dezember 1948 verkündet wurde, ein ganz wesentlicher Markstein. Da Beschlüsse der UN-
Generalversammlung nur empfehlenden Charakter haben, sind besonders die praktische
Bedeutung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (auch
Zivilpakt, in Kraft seit 23.3.1976) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (auch Sozialpakt, in Kraft seit 3.1.1076) besonders hervorzuheben, weil
diese verbindliche Wirkung haben.

Eine Schwäche des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes besteht aber darin, dass dieser
Schutz primär innerstaatlichen Organen obliegt. Die rechtlich Verpflichteten sind die Staaten.
Die Kontrolle darüber, ob die Staaten die übernommenen Pflichten einhalten, gestaltet sich in
der Praxis schwierig. Lediglich auf regionaler Ebene (z. B die Europäische
Menschenrechtskonvention) gibt es gewisse Schritte in Richtung einer internationalen
Kontrolle auf Einhaltung der Menschenrechte.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die tatsächliche
internationale Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die Menschenrechtspolitik (d.h.
das bestmögliche Bemühen um Umsetzung der Menschenrechte im innerstaatlichen wie im
internationalen Bereich) eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen und
insbesondere der Parlamentarier und der Bundesregierung sein.


Die gegenwärtige Bundesregierung hat sich in ihrer Präambel „Deklaration Verantwortung
für Österreich - Zukunft im Herzen Europas" zu den Menschenrechten bekannt:
„Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und
setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler wie auf internationaler Ebene
ein. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege und interne Konflikte zu
verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen, vertreiben oder zum Verlassen ihrer
Heimat zwingen."

Diese Erklärung ist jedoch deklarativer Natur weshalb die Einschätzung der
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung an der von ihr betriebenen tatsächlichen Politik
zu messen ist.

Durch den Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993 bestimmen bereits die
"Kriterien von Kopenhagen", dass ein Beitrittskandidat u.a. eine institutionelle Stabilität als
Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der
Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben
muss.

Für Österreich ist die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes auf allen Ebenen
wichtig. Hervorzuheben sind dabei die Wiener Erklärung von 1998, die Arbeiten an der
Formulierung der Grundrechtscharta und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr
2001, die Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsverordnungen zur Menschenrechts- und
Demokratieförderung in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partnern verfolgten Ziele,
nämlich Förderung von Menschenrechten und Demokratisierung im Sinne einer konsistenten
und kohärenten Politik, prägen die Beziehungen der Union zu Drittländern und ihre Arbeiten
in internationalen Foren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1
. eine aktive Menschenrechtspolitik zu betreiben


2.   für die Vertiefung der Zusammenarbeit und Partnerschaft der Staaten zum Schutz und zur
Förderung der Menschenrechte einzutreten und, um für die Zukunft das Fundament
gemeinsamer Werte zu verstärken und Unrecht zu verhindern, darauf hinzuwirken, dass
alle Staaten ihre moralische Verantwortung für historisches Unrecht anerkennen,

3.   darauf hinzuwirken, dass im Zuge des Erweiterungsprozesses jenen Kriterien besondere
Bedeutung beigemessen wird, die vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 aufgestellt
wurden, wonach als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU ein Beitrittskandidat
eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung,
für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von
Minderheiten verwirklicht haben muss,

4.   sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene konsequent für die Umsetzung
der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und für einen Ausbau
der Kontrolle dieser Umsetzungen einzutreten, und dabei insbesondere die Arbeit des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch geeignete Maßnahmen -
insbesondere durch höhere finanzielle Aufwendungen seitens der Republik Österreich und
durch Appelle an andere Europaratsmitglieder für eine bessere finanzielle Unterstützung
des Gerichtshofes - zu unterstützen,

5.   dafür einzutreten, dass der auf der Wiener VN-Menschenrechtskonferenz von der
Staatengemeinschaft bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der
Menschenrechte in allen Bereichen der Arbeit der Internationalen Organisationen
Rechnung getragen wird,

6.   sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene konsequent für den Schutz der
Minderheiten einzutreten und in diesem Zusammenhang im Rahmen der
Menschenrechtskommission und der VN-Generalversammlung eine aktivere Rolle bei der
Formulierung und Einbringung von VN-Resolutionen zu Minderheiten zu spielen und sich
dafür einzusetzen, dass die Vereinten Nationen tatsächlich in die Lage versetzt werden,
weltweit aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren,

7.   auf internationaler und bilateraler Ebene für die Rechte und den Schutz der indigenen und
in Stämmen lebenden Völker einzutreten,

8.   weitere Initiativen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe sowie wirksame

Maßnahmen gegen Folter, "Verschwindenlassen" und politischen Mord zu unternehmen,


9.   für die Unterbindung aller Formen der Sklaverei - insbesondere auch des
Menschenhandels - einzutreten,

10. auf internationaler Ebene eine aktivere Politik zum Schutz der Menschenrechte von
Frauen und Kindern zu betreiben und gegen staatliche wie nicht-staatliche
geschlechtsspezifische Verfolgung einzutreten und gegen jede Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Orientierung aufzutreten und

11. international verstärkt für die Achtung der Pressefreiheit einzutreten.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte