582/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Posch
und Genossinnen
betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte
Nach der Brockhaus-Definition sind
Menschenrechte „Rechte, die jedem Menschen
unabhängig von seiner Stellung in
Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur
bereits dadurch zustehen, dass er als
Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale -wie
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,
politische und sonstige weltanschauliche Vorstellungen,
nationale oder soziale Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der
bloßen Existenz als Mensch
verbundenen Menschenrechte unberührt."
Die
Durchsetzung der Menschenrechte ist eine seit Jahrhunderten existierende Idee,
wobei
nach
dem Zweiten Weltkrieg diese Idee besonders gestärkt wurde. In diesem Sinn
war die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der UN-Generalversammlung
am 10.
Dezember 1948 verkündet wurde, ein ganz wesentlicher Markstein. Da
Beschlüsse der UN-
Generalversammlung
nur empfehlenden Charakter haben, sind besonders die praktische
Bedeutung
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (auch
Zivilpakt,
in Kraft seit 23.3.1976) und der Internationale Pakt über
wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (auch Sozialpakt, in Kraft seit 3.1.1076)
besonders hervorzuheben, weil
diese verbindliche Wirkung haben.
Eine
Schwäche des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes besteht aber
darin, dass dieser
Schutz
primär innerstaatlichen Organen obliegt. Die rechtlich Verpflichteten sind
die Staaten.
Die Kontrolle darüber, ob die Staaten die übernommenen Pflichten
einhalten, gestaltet sich in
der Praxis schwierig. Lediglich auf regionaler Ebene (z. B die Europäische
Menschenrechtskonvention) gibt es gewisse Schritte in Richtung einer
internationalen
Kontrolle auf Einhaltung der Menschenrechte.
Aufgrund
der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die
tatsächliche
internationale
Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die Menschenrechtspolitik
(d.h.
das
bestmögliche Bemühen um Umsetzung der Menschenrechte im
innerstaatlichen wie im
internationalen
Bereich) eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen und
insbesondere
der Parlamentarier und der Bundesregierung sein.
Die
gegenwärtige Bundesregierung hat sich in ihrer Präambel
„Deklaration Verantwortung
für Österreich - Zukunft im Herzen Europas" zu den
Menschenrechten bekannt:
„Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur
Förderung der Menschenrechte und
setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler wie
auf internationaler Ebene
ein. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege und interne
Konflikte zu
verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen, vertreiben oder
zum Verlassen ihrer
Heimat zwingen."
Diese
Erklärung ist jedoch deklarativer Natur weshalb die Einschätzung der
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung an der von ihr betriebenen
tatsächlichen Politik
zu
messen ist.
Durch den
Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993
bestimmen bereits die
"Kriterien von
Kopenhagen", dass ein Beitrittskandidat u.a. eine institutionelle
Stabilität als
Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der
Menschenrechte sowie die Achtung und
den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben
muss.
Für
Österreich ist die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes auf
allen Ebenen
wichtig.
Hervorzuheben sind dabei die Wiener Erklärung von 1998, die Arbeiten an
der
Formulierung
der Grundrechtscharta und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr
2001,
die Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsverordnungen zur Menschenrechts- und
Demokratieförderung
in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partnern verfolgten Ziele,
nämlich Förderung von
Menschenrechten und Demokratisierung im Sinne einer konsistenten
und kohärenten Politik,
prägen die Beziehungen der Union zu Drittländern und ihre Arbeiten
in internationalen Foren.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1.
eine aktive Menschenrechtspolitik zu betreiben
2. für die Vertiefung der Zusammenarbeit
und Partnerschaft der Staaten zum Schutz und zur
Förderung der Menschenrechte einzutreten und, um für die Zukunft das
Fundament
gemeinsamer Werte zu verstärken und Unrecht zu verhindern, darauf
hinzuwirken, dass
alle Staaten ihre moralische Verantwortung für historisches Unrecht
anerkennen,
3. darauf hinzuwirken, dass im Zuge des
Erweiterungsprozesses jenen Kriterien besondere
Bedeutung beigemessen wird, die vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993
aufgestellt
wurden,
wonach als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU ein Beitrittskandidat
eine
institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung,
für
die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von
Minderheiten
verwirklicht haben muss,
4. sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler
Ebene konsequent für die Umsetzung
der
internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und für einen
Ausbau
der Kontrolle dieser Umsetzungen einzutreten, und dabei insbesondere die Arbeit
des
Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte durch geeignete Maßnahmen -
insbesondere
durch höhere finanzielle Aufwendungen seitens der Republik Österreich
und
durch
Appelle an andere Europaratsmitglieder für eine bessere finanzielle
Unterstützung
des
Gerichtshofes - zu unterstützen,
5. dafür einzutreten, dass der auf der
Wiener VN-Menschenrechtskonferenz von der
Staatengemeinschaft
bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der
Menschenrechte in allen Bereichen der Arbeit der Internationalen Organisationen
Rechnung
getragen wird,
6. sowohl auf multilateraler als auch auf
bilateraler Ebene konsequent für den Schutz der
Minderheiten
einzutreten und in diesem Zusammenhang im Rahmen der
Menschenrechtskommission
und der VN-Generalversammlung eine aktivere Rolle bei der
Formulierung
und Einbringung von VN-Resolutionen zu Minderheiten zu spielen und sich
dafür
einzusetzen, dass die Vereinten Nationen tatsächlich in die Lage versetzt
werden,
weltweit
aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren,
7. auf internationaler und bilateraler Ebene
für die Rechte und den Schutz der indigenen und
in
Stämmen lebenden Völker einzutreten,
8. weitere Initiativen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe sowie wirksame
Maßnahmen gegen Folter, "Verschwindenlassen" und politischen Mord zu unternehmen,
9. für die Unterbindung aller Formen
der Sklaverei - insbesondere auch des
Menschenhandels
- einzutreten,
10. auf internationaler Ebene eine aktivere Politik zum
Schutz der Menschenrechte von
Frauen und Kindern zu betreiben und gegen staatliche wie nicht-staatliche
geschlechtsspezifische
Verfolgung einzutreten und gegen jede Diskriminierung aufgrund
der
sexuellen Orientierung aufzutreten und
11. international verstärkt für die Achtung der Pressefreiheit einzutreten.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte