584/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Manfred Lackner,
und Genossinnen
betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im
Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht
In
den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im
Zusammenhang mit
behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich
lösen und
überdies
auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen
leisten
sollen.
Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber
hinaus können
beispielsweise auch Patientinnenanwaltschaften in diese Richtung tätig
werden.
Die
sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme,
die dazu führt,
geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen,
und
die
überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene
stellt.
Es darf aber
nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend
rechtsfreien
Raum
(siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die
weder
organisatorisch
noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen,
die
große
Gefahr in sich bergen, dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen
tatsächlich
zustehenden
Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei
Ressourcengleichheit
zukommt
und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und
Kosten
des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt
werden
könnten.
Durch die
Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den
einzelnen
Bundesländern
von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich.
Damit
sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen
Entscheidungen sowie
allfällige
unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren
Schadensfällen erkennbar
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,
in den
regelmäßig
dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel
aufzunehmen,
in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich (z.B.
Schlichtungsstellen
bei den Ärztekammern, Patientenanwaltschaften) nach Kalenderjahren
anonymisiert
erfasst und ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten pro
Schlichtungsstelle
ausgewiesen werden:
• Anzahl anhängiger Fälle,
• Abweisungen,
• Anerkennung eines Patientinnenanspruchs,
• Einwilligung der Patientinnen in das Vergleichsangebot,
• Ablehnung eines Vergleichsangebots durch Patientinnen,
• Fallgruppen (z.B. Operationszwischenfall,
Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit des
Arztes,
Organisationsverschulden von Spitalsträgern und jeweilige Auswirkung auf
Patientinnen),
• durchschnittliche Verfahrensdauer,
• Summe der je Schlichtungsstelle
zugesprochenen Entschädigungen und durchschnittliche
Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss