584/AE XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


Entschließungsantrag

der Abgeordneten Manfred Lackner,

und Genossinnen

betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im

Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit
behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und
überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten
sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können
beispielsweise auch Patientinnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt,
geschädigten Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und
die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien
Raum (siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die
große Gefahr in sich bergen, dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich
zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit
zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten
des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden
könnten.

Durch die Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den einzelnen
Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich.
Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie
allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar
werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, in den
regelmäßig dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel
aufzunehmen, in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich (z.B.
Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, Patientenanwaltschaften) nach Kalenderjahren
anonymisiert erfasst und ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten pro
Schlichtungsstelle ausgewiesen werden:

•    Anzahl anhängiger Fälle,

•    Abweisungen,

•    Anerkennung eines Patientinnenanspruchs,

•    Einwilligung der Patientinnen in das Vergleichsangebot,

•    Ablehnung eines Vergleichsangebots durch Patientinnen,

•    Fallgruppen (z.B. Operationszwischenfall, Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit des
Arztes, Organisationsverschulden von Spitalsträgern und jeweilige Auswirkung auf
Patientinnen),

•    durchschnittliche Verfahrensdauer,

•    Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und durchschnittliche
Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss