588/AE XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend Position Österreichs bei den zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges

Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des
Walfangs vom 2.12.1946 (BGBI. Nr. 44/1995) und nimmt seit 1994 an den jährlich
stattfindenden Konferenzen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil.

Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walarten an den Rand
des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den
kommerziellen Walfang. Lediglich indigenen Gruppen u. a. in Grönland und
Russland werden Quoten zugeteilt.

Japan, das im Rahmen einer Ausnahmeregelung unter dem Vorwand der
"Wissenschaft" Wale sogar im Antarktischen Schutzgebiet tötet, Norwegen, das das
bestehende Moratorium nicht anerkennt und weiterhin kommerziell Zwergwale tötet,
sowie mittlerweile auch Island, China und Russland üben jedoch starken politischen
Druck aus, um kommerzielle Walfangaktivitäten in Hinkunft wieder zu legalisieren.
In Anbetracht der großen Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung
von Walpopulationen und Walbeständen, sowie der Tatsache,

-    dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind,
jedoch genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, sodass
Fangaktivitäten zu gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von
bestimmten Walbeständen, -populationen oder -arten führen können,

-    dass der Zwergwalbestand in der südlichen Hemisphäre nun signifikant niedriger
ist als ursprünglich angenommen und die Ursachen für eine mögliche Abnahme
des Bestandes jedoch noch ungeklärt sind,

-    dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher
Walarten gibt, darunter auch die Zwergwale, die erst kürzlich von der IWC als
mindestens zwei unterschiedliche Arten, möglicherweise jedoch drei oder vier
Arten klassifiziert wurden,

-    dass Wale von zahlreichen Umweltfaktoren bedroht werden, die einem
zusätzlichen Druck durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten
können, sowie

-    bezugnehmend auf den Delegationsbericht GZ 65 5970/9-III/8U/01 über die 53.
Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission inkl. der verabschiedeten
Resolutionen

stellen die Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der
Internationalen Walfangkonvention folgende Position zu vertreten:

1.   Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und
Eintreten für einen effizienten Vollzug desselben,

2.   Einrichtung weiterer Walschutzgebiete,

3.   Einforderung, dass der Wissenschaftsausschuss der IWC eine Langzeiterhebung über
die Einwirkungen auf das marine Ökosystem und Wale durch chemische und akustische
Verschmutzung, klimatische Veränderungen, Fischereiaktivitäten (über Fischung und
Beifang) und andere anthropogene Einflüsse unternimmt,

4.   Beendigung des sogenannten "wissenschaftlichen Walfangs",

5.   Strenge Regeln für den Walfang durch Indigene und Erarbeitung einer klaren Definition
des Subsistenzwalfangs,

6.   Durchsetzung eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und
Delfine, und Erreichung der Kompetenz der IWC über sämtliche Wal- und Delfinarten
sowie

7.   Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.

Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung ersucht,

aktive bilaterale Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des
Entschließungsantrages zu führen.

-    die österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit des
Wissenschaftsausschusses, insbesondere an der Arbeitsgruppe über Umwelteinflüsse
auf weltweite Walbestände zu gewährleisten,

-     nachdrücklich für die Beibehaltung des Verbotes des internationalen Handels mit
Walfleisch und anderen Walprodukten in Vorbereitung und bei der nächsten
Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA/CITES
4. und 15. November 2002 in Chile) einzutreten und

sich aktiv bei anderen, die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen
und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse auf Wale und
Delfine zu reduzieren.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.