588/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend
Position Österreichs bei den zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen
des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges
Österreich ist Vertragspartei des Internationalen
Übereinkommens zur Regelung des
Walfangs vom 2.12.1946 (BGBI. Nr. 44/1995) und nimmt seit 1994 an den
jährlich
stattfindenden Konferenzen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil.
Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen
Walarten an den Rand
des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den
kommerziellen Walfang. Lediglich indigenen Gruppen u. a. in Grönland und
Russland werden Quoten zugeteilt.
Japan, das im Rahmen einer Ausnahmeregelung unter dem
Vorwand der
"Wissenschaft"
Wale sogar im Antarktischen Schutzgebiet tötet, Norwegen, das das
bestehende Moratorium nicht anerkennt und weiterhin kommerziell Zwergwale
tötet,
sowie
mittlerweile auch Island, China und Russland üben jedoch starken
politischen
Druck
aus, um kommerzielle Walfangaktivitäten in Hinkunft wieder zu
legalisieren.
In Anbetracht der großen Schwierigkeiten bei der Erforschung und der
Schätzung
von Walpopulationen und Walbeständen, sowie der Tatsache,
- dass viele Walarten
und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind,
jedoch genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, sodass
Fangaktivitäten zu gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von
bestimmten
Walbeständen, -populationen oder -arten führen können,
- dass der
Zwergwalbestand in der südlichen Hemisphäre nun signifikant niedriger
ist als ursprünglich angenommen und die Ursachen für eine
mögliche Abnahme
des Bestandes jedoch noch ungeklärt sind,
- dass es weiterhin
Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher
Walarten gibt, darunter auch die Zwergwale, die erst kürzlich von der IWC
als
mindestens zwei unterschiedliche Arten, möglicherweise jedoch drei oder
vier
Arten klassifiziert wurden,
- dass Wale von zahlreichen
Umweltfaktoren bedroht werden, die einem
zusätzlichen Druck durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand
halten
können, sowie
- bezugnehmend auf den
Delegationsbericht GZ 65 5970/9-III/8U/01 über die 53.
Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission inkl. der verabschiedeten
Resolutionen
stellen die Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei den
Vertragsstaatenkonferenzen der
Internationalen Walfangkonvention folgende Position zu vertreten:
1. Beibehaltung des
bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und
Eintreten für einen effizienten Vollzug desselben,
2. Einrichtung weiterer Walschutzgebiete,
3. Einforderung, dass der
Wissenschaftsausschuss der IWC eine Langzeiterhebung über
die
Einwirkungen auf das marine Ökosystem und Wale durch chemische und
akustische
Verschmutzung,
klimatische Veränderungen, Fischereiaktivitäten (über Fischung
und
Beifang) und andere anthropogene Einflüsse unternimmt,
4. Beendigung des sogenannten "wissenschaftlichen Walfangs",
5. Strenge Regeln für
den Walfang durch Indigene und Erarbeitung einer klaren Definition
des Subsistenzwalfangs,
6. Durchsetzung eines
besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und
Delfine,
und Erreichung der Kompetenz der IWC über sämtliche Wal- und
Delfinarten
sowie
7. Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.
Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung ersucht,
aktive bilaterale Gespräche im Rahmen
außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des
Entschließungsantrages zu
führen.
- die österreichische
Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit des
Wissenschaftsausschusses, insbesondere an der Arbeitsgruppe über
Umwelteinflüsse
auf weltweite Walbestände zu gewährleisten,
-
nachdrücklich für die Beibehaltung des Verbotes des internationalen
Handels mit
Walfleisch und anderen Walprodukten in Vorbereitung und bei der nächsten
Vertragsstaatenkonferenz
zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA/CITES
4.
und 15. November 2002 in Chile) einzutreten und
sich aktiv bei anderen, die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden
Konferenzen
und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse
auf Wale und
Delfine
zu reduzieren.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.