609/AE XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Gaal, Gradwohl, Lackner

und GenossInnen

betreffend Abfangjäger-Beschaffungsstopp

Die Veränderung der politischen Situation in Europa durch den Fall des „Eisernen Vorhanges" 1989
hat - neben allen positiven Veränderungen in politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher
Hinsicht - auch zu einer neuen sicherheitspolitischen Herausforderung geführt.

Die Organisation und die vorhandene Infrastruktur der österreichischen Fliegerkräfte entsprechen
nicht mehr den Kriterien der Einsatzeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Die neuen Aufgaben des
Bundesheeres erfordern eine gänzlich neue Bewertung der österreichischen Fliegerkräfte vor
allfälligen Beschaffungen im Luftbereich.

Vor Neuanschaffungen muss daher ein Reformkonzept vorliegen, dass für die österreichischen
Fliegerkräfte effiziente Strukturen, klare Verantwortlichkeiten, eine einheitlich eingerichtete Planung
und wirtschaftliche Betriebsabläufe schafft. Nur auf der Grundlage einer neuen Struktur der
österreichischen Fliegerkräfte ist eine Modernisierung sinnvoll.

Der Rechnungshof hat überdies in mehreren Berichten schwerwiegende und damit kostspielige
Mängel bei der Planung und in der Durchführung der Rüstungsbeschaffungen des Bundesheeres
aufgezeigt. Bis jetzt wurde weder eine Neuordnung des militärischen Beschaffungswesens
durchgeführt noch ein längerfristiger Investitionsplan vorgelegt. Das ist keine geeignete Basis für
eine Beschaffung in Milliardenhöhe.

Wie den Medien zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung beschlossen, den Kauf neuer
Abfangjäger auszuschreiben. Mindestens 24 einsitzige Flugzeuge sollen zu einem Kaufpreis - ohne
Nebenkosten - von 25.000.000.000,- Schilling (1,82 Mia. €) angeschafft werden, weiters besteht eine
Option auf 6 zweisitzige Flugzeuge.

Das Beschaffungskonzept, dass dieser Entscheidung zugrundeliegt, beruht auf der Basis der
seinerzeitigen Draken-Beschaffung. Heute ist eine geänderte sicherheitspolitische Situation gegeben,
gleichzeitig haben sich die technischen Möglichkeiten rasant weiterentwickelt. Auch die umfassende
Begründung, wofür Österreich im Hinblick auf die Teilnahme an einem künftigen europäischen
Sicherheitssystem Abfangjäger benötigt, ist bis jetzt unbeantwortet geblieben.


In der Beantwortung der Anfrage 2797/J XXI.GP, 2744/AB XXI.GP gab der BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG, am 12.09.2001 an, dass in den letzten 5 Jahren bei
Verletzungen des österreichischen Luftraumes in 30 Fällen Identifizierungsflüge mit Draken
und weitere 37 Einsätze mit Saab 105 durchgeführt wurden.

Es kam zu 20 Identifizierungen mit Draken und 28 mit Saab 105. In den übrigen 19 Fällen sind
Rückfrageergebnisse erst nach dem Start eingetroffen, sodass der Flug in den meisten Fällen
vorzeitig beendet werden konnte.

Im Klartext wurden in den letzten 5 Jahren 48 Einsätze mit Abfangjägern geflogen, es war in keinem
Fall erforderlich, Flugzeuge, die in dieser Weise den österreichischen Luftraum verletzt haben, zur
Landung zu zwingen.

Die Beantwortung der Frage:

Wieviel kostet der Einsatz der „Draken "jährlich unter Berücksichtigung aller direkten und
indirekten Ausgaben (Personalkosten, Sachaufwand und Zweckaufwand für Betrieb, Wartung,
Instandhaltung der Flugzeuge und aller für die Flugzeuge erforderlichen Einrichtungen)?
".

lautet wie folgt:

Diese Frage kann in der gewünschten Differenzierung nicht beantwortet werden, weil die
jährlichen Kosten für den Einsatz des Draken nicht gesondert erfasst werden, sondern in einer
Vielzahl von Voranschlagposten des VA-Ansatzes 1/40108, welche alle Luftfahrzeuge betreffen,
enthalten sind.

Damit ist klar bewiesen, dass schon bisher gegen die Budgetgrundsätze der Kostenwahrheit und der
Kostenklarheit gröbstens verstoßen und die wahren Kosten verschleiert wurden.
Nun sollen 24 neue, milliardenteure Abfangjäger beschafft werden, ohne die zu erwartenden
Gesamtkosten - inklusive Wartung und Betrieb - zu kennen.

Diese Bundesregierung ignoriert die Budgethoheit des Nationalrates.

Es gibt noch keinen Beschluss des Nationalrates, der die budgetäre Grundlage für die Beschaffung

der Abfangjäger bildet, weiters ist keine Finanzierungsplanung vorhanden.

Aus der Anfragebeantwortung des BUNDESMINISTERS FÜR LANDESVERTEIDIGUNG lässt

sich ableiten, dass die Kosten für die Beschaffung im extremen Missverhältnis zu den tatsächlichen

Einsatzmöglichkeiten stehen.

Wenn in Zukunft die gleiche Einsatzhäufigkeit wie in den letzten 5 Jahren (48 Einsätze) unterstellt

wird, dann sind das über den Lebenszyklus der neuen Abfangjäger (20 Jahre) insgesamt 192

Einsätze.


Wenn nur die Anschaffungskosten durch die Zahl der Einsätze dividiert werden (ohne
Personalkosten, Sachaufwand und Zweckaufwand für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der
Flugzeuge und aller für die Flugzeuge erforderlichen Einrichtungen)

25.000.000.000,- ATS (rd. 1,82 Mia. €): 192 Einsätze = 130.208.333,- ATS (rd.9,46 Mio. €) -,
ist erkennbar, dass jeder Einsatz rund 130,2 Mio. Schilling (rd.9,46 Mio. €) kostet.

Auf der einen Seite wird von der schwarz-blauen Regierung unter dem Deckmantel „Nulldefizit" ein
radikaler Sozialabbau durchgeführt, auf der anderen Seite sollen für Rüstungsausgaben enorme
Schulden in die Zukunft gemacht werden.

Aus der Summe der Argumente ist nachvollziehbar, warum zwei Drittel der österreichischen
Bevölkerung die Beschaffung von Abfangjägern durch diese Regierung ablehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, sofort alle Schritte zu setzen, um den
Beschaffungsvorgang für neue Abfangjäger zu stoppen."

Zuweisungsvorschlag:       Landesverteidigungsausschuss