628/A XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
Antrag
der Abgeordneten Mag.Walter Tancsits, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Povysilund Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs-
und Betriebsgesellschaft m.b.H. - Marchfeldschlösser-Gesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz
zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs-
gesellscnaft m.b.H. - Marchfeldschlösser-Gesetz
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz
zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs-
gesellschaft m.b.H. - Marchfeldschlösser-Gesetz
Kulturpolitischer Auftrag
§ l Die Schlösser des Marchfeldes SchloßHof und
Niederweiden sind ein wichtiger
Teil des kulturellen Erbes
Österreichs. Deren Restaurierung, Erhaltung, Öffnung und
Belebung unter Bedachtnahme auf deren
historische Bedeutung und entsprechend der
überlieferten Konzeption
zählen daher zu den kulturellen Aufgaben des Staates.
Gesellschaftsgründung
§ 2 (1) Zur
Durchführung des kulturpolitischen Auftrages gemäß § l
(Projektierung bis
einschließlich Betrieb) werden die
Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft
m.b.H. und die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H.
ermächtigt, eine gemein-
same Tochtergesellschaft mit dem Firmenwortlaut Marchfeldschlösser
Revitalisie-
rungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (im
Folgenden Gesellschaft genannt) zu errich-
ten. Sitz der Gesellschaft ist
Engelhartstetten.
(2) Bei
einem Stammkapital von 70.000 Euro sind der Schloß Schönbrunn
Kultur- und
Betriebsgesellschaft
m.b.H. und der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. zu-
nächst
jeweils 50 % der Anteile vorbehalten. Künftige Beteiligungen insbesondere
lo-
kaler
Gebietskörperschaften sowie die Einbeziehung weiterer
Marchfeldschlösser im
Sinne des kulturpolitischen Auftrages gemäß § l sind
zulässig.
(3) Der
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sowie künftige Änderungen
dieses bedür-
fen vor ihrer Abgabe der dem Firmenbuchgericht nachzuweisenden Zustimmung des
Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Finanzen.
Beirat
§ 3 (1) Im Gesellschaftsvertrag ist als
beratendes Organ der Gesellschaft auch ein
Beirat zur Beratung,
Förderung und Begleitung der Gesellschaft im Hinblick auf den
kulturpolitischen Auftrag gem. § l und
zur Wahrung der ökonomischen, kulturellen und
gesellschaftlichen regionalen
Interessen vorzusehen.
(2) Der Beirat besteht aus fünf
Mitgliedern. Ein Mitglied wird vom Bundesmi-
nister für Finanzen und
die übrigen vier Mitglieder sind vom Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit nach Anhörung der Gesellschaft zu bestellen. Bei der
Bestellung ist
auf deren persönliche und fachliche Qualifikation im Hinblick auf die in
Abs. 1 festge-
legten Aufgaben des Beirates Bedacht zu
nehmen. Die Bestellung erfolgt auf die Dauer
von jeweils drei Jahren, wobei eine
Wiederbestellung zulässig ist. Eine vorzeitige Abbe-
rufung durch den Bundesminister
für Finanzen bzw. den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit ist aus wichtigen
Gründen, insbesondere bei grober Pflichtverletzung zuläs-
sig. Die Mitglieder des Beirates sind zur Verschwiegenheitspflicht
anzugeloben. Ihre
Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.
Fruchtgenusseinräumung
§ 4
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im
Einverneh-
men mit dem Bundesminister für
Finanzen der Gesellschaft ein entgeltliches, erfolgsab-
hängiges Fruchtgenussrecht an den Liegenschaften EZ 85 und 320, KG
06308
Markthof (Schloss SchloßHof) und EZ
531, KG 06303 Engelhartstetten (Schloss Nie-
derweiden) einzuräumen. Das Fruchtgenussrecht ist jedoch
während der ersten fünf
Geschäftsjahre der Gesellschaft
jedenfalls ein unentgeltliches.
(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird
ermächtigt, im Einver-
nehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen nach Bedarf die Liegenschaften EZ 289
und 319 KG 06308 Markthof, EZ 435, 647 und 648 KG 06303
Engelhartstetten, zur
Gänze oder in Teilen für den Bund zu erwerben und danach der
Gesellschaft daran
ebenfalls ein Fruchtgenussrecht im Sinn des
Abs. l einzuräumen.
Abgeltung des kulturpolitischen Auftrages
§ 5 (1) Im Sinne des kulturpolitischen Auftrages gemäß
§ 1 wird der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt folgende Zahlungen zu leisten:
70.000
Euro zur Aufbringung des Stammkapitals; Bareinlagen bis zu einem Höchstbe-
trag
von 26 Millionen Euro auf Grundlage eines von der Gesellschaft zu erstellenden
Unternehmenskonzeptes und der
vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ge-
nehmigten Jahresvoranschlägen, samt
Investitions- und Finanzplänen, nach Maßgabe
der Liquiditätserfordenisse der Gesellschaft, insbesondere zur
Durchführung der erfor-
derlichen baulichen Maßnahmen.
(2) Zusätzlich zu den Zuwendungen gemäß Abs. l kann der
Bundesminister für Wirt-
schaft
und Arbeit nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz
für diese Zwek-
ke vorgesehene Mittel die
Erhöhung der Aufwendungen gemäß Abs. l lit b) unter der
weiteren Voraussetzung vergüten, dass dies trotz wirtschaftlicher,
sparsamer und
zweckmäßiger Gebarung der
Gesellschaft und wirtschaftlicher Führung der Geschäfte
erforderlich ist.
Geschäftsführung
§ 6 (1) Die Geschäfte der Gesellschaft sind durch einen oder
zwei Geschäftsführer
zu
führen. Diese sind von der Gesellschaft unter Anwendung des
Stellenbesetzungsge-
setzes BGBl. I Nr. 26/2000 im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit und dem Bundesminister für
Finanzen zu bestellen.
(2) Abweichend von
Abs. 1 ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Ein
vernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen ermächtigt, für die Zeit bis zum Ende
des zweiten vollen Geschäftsjahres der Gesellschaft einen oder zwei
interimistische
Geschäftsführer zu bestellen,
wovon zumindest einer aus dem Kreis der derzeitigen Ge-
schäftsführer der
Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. und/oder
der Schönbrunner
Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. zu stammen hat. Das Stellenbeset-
zungsgesetz BGBl. I Nr. 26/2000 ist
auf diesen Vorgang nicht anzuwenden.
Karenzierung von Bundesbediensteten
§ 7 Auf die Karenz von Bundesbediensteten, die bis 31. Dezember
2003 Arbeitnehmer
der Gesellschaft werden, ist
§ 8 Bundesbediensteten- Sozialplangesetz, BGBl. I Nr.
138/1997 in der jeweils geltenden Fassung
anzuwenden.
Anwendung des Vergaberechtes
§ 8
Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber nach Maßgabe des
§ 11 Abs. 1 Z. 3
des Bundesvergabegesetzes 1997 (BVergG),
BGBl. I Nr. 56, in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Inanspruchnahme von
Leistungen der Gesellschaft durch den Bund ist,
soferne der Bund im Weg der
Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. und
der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. sämtliche
Anteile hält, auch wenn
dies entgeltlich erfolgt, das BVergG nicht
anzuwenden, wobei dem Bund alle von ihm
über Anteilsmehrheiten oder Weisungsrechte beherrschten
Rechtsträger gleichzuhalten
sind.
Subsidiäre Rechtsanwendung
§ 9 Auf die Gesellschaft sind, sofern in diesem Bundesgesetz nichts
anderes bestimmt
ist,
die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Gesellschaften mit
beschränkter Haf-
tung
(GmbHG), RGBl. Nr. 58/1906, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rechtsvertretung
§ 10 Die
Gesellschaft ist berechtigt, in allen Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt die
Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur m Anspruch zu nehmen.
Steuerbefreiungen
§ 11 Für die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesellschaft stehenden Vorgän-
g |
e gelten die
steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der
Gebietskörperschaften
gemäß Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr.
142/2000,
in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2001.
Inkrafttreten
§ 12 Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
Begründung
Die historische Schlösserachse:
Die sogenannte „Marchfelder Schlösserstraße"
besteht aus den Schlössern SchloßHof,
Niederweiden,
Obersiebenbrunn, Eckartsau, Marchegg und Orth an der Donau. Eckarts-
au wurde
berühmt, weil dort die Monarchie ihr Ende fand. Kunsthistorisch am heraus-
ragensten
sind die 3 Schlösser des Prinzen Eugen: SchloßHof, Niederweiden und
Ober-
siebenbrunn.
Die Schlösser sind nicht nur erlesene Prunkbauten, sie sind auch
eng verbunden mit der
wechselhaften
Geschichte der Region und mit berühmten Persönlichkeiten wie Prinz
Eugen
und Maria Theresia. Sie zeugen von der früheren Bedeutung des Marchfeldes
als
Zentrum
höfischen Lebens, der Reiterei und von Jagden, sowie als Drehscheibe zu
den
östlichen
Nachbarländern. Gerade wegen seiner örtlichen Lage, die während
der Zeit
des
eisernen Vorhanges eine isolierte Grenzregion bedeutete, naben diese
Schlösser in
der
jüngsten Vergangenheit einen „Dornröschenschlaf geführt.
Teile der Anlagen sind
vom
Verfall bedroht.
Wegen der gemeinsamen Wurzeln lässt sich die Schlösserachse
grenzüberschreitend
verlängern
zu den südmährischen Schlössern der Familie Liechtenstein und
nach Göd-
öllö,
dem ungarischen Krönungsgeschenk an Kaiserin Elisabeth, das eines ihrer
Lieb-
lingsschlösser
war.
Das
Revitalisierungskonzept zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages:
Die historische Bedeutung der Marchfeldschlösser und ihr Wert als
Baujuwele machen
sie zu
einem wichtigen Teil des kulturellen Erbes Österreichs. Diese lange im
Abseits
gelegenen
Schlösser wieder ins Zentrum des Geschehens zu rücken und in neuem
Glanz
erstrahlen
zu lassen ist somit ein kulturpolitischer Auftrag.
Die Revitalisierungsbestrebungen des Bundes (Bundeshochbau) laufen
bereits seit meh-
reren
Jahren. Um die künftigen Investitionen des Bundes zu optimieren wurde von
Dr.
Eva
Häfele eine detaillierte Studie mit einem Stufenplan für die
bundeseigenen
Schlösser
SchloßHof und Niederweiden erstellt, bei denen Handlungsbedarf aber auch
große
Entwicklungschancen bestehen.
Das gegenständliche Gesetzesvorhaben dient der Realisierung dieses
Projektes. Die
erläutenden
Bemerkungen zum Gesetz beziehen sich daher vollinhaltlich auf die o.a.
Studie
von Dr. Häfele.
Sowohl der Name der Gesellschaft, als auch ihr Sitz zeugen eindeutig
davon, dass es
sich bei
der Gesellschaft um eine eigenständige Institution im Marchfeld handelt,
wenn-
g |
leich als
Starthilfe die Schloß Scnönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft
und die
Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft
ihre umfangreichen Erfahrungen einbringen wer-
den. Dies in der Überzeugung, dass ein wirtschaftliches Überleben der
Gesellschaft den
Aufbau mehrerer sich ergänzender
Geschäftsfelder erfordert. Die diesbezügliche Mög-
lichkeit ergibt sich gerade beim Initialprojekt auf ideale Weise durch
das traditionelle
Miteinander und Nebeneinander von Mensch,
Tier und Natur: Bei SchloßHof ist inte-
grierender Bestandteil der
großzügigen Schlossanlage der Park, Stallungen, Reithallen
und eine Ökonomie; Niederweiden
war ausschließlich ein Jagdschloss.
Das Gesetzesvorhaben ist offen
für die Erweiterung des Projektes und ermöglicht künf-
tige Beteiligungen, insbesondere von
lokalen Gebietskörperschaften und durch Einbe-
ziehung weiterer
Marchfeldschlösser.
Für die Revitalisierung und die Steigerung der Attraktivität
der Anlagen sind Startinve-
stitionen erforderlich, die
auch durch einen erfolgreichen Betrieb nie zurückfließen
können. Im Sinn des kulturpolitischen
Auftrages trägt der Bund diese Kosten im Rah-
men zu vereinbarender
Investitionspläne. Private Spendengelder, Subventionen
und/oder künftige Beteiligungen
lokaler Gebietskörperschaften sind jedoch erwünscht.
Das Initialprojekt SchloßHof und Niederweiden:
SchloßHof
war ursprünglich ein wehrhaftes Kastell. 1725 wurde es von Prinz Eugen
erworben. Dieser ließ von Lukas von
Hildebrandt ein Schloss in barocker Pracht erbau-
en. Unter Maria Theresia wurde das
Schloss aufgestockt. Das Schloss wurde von Hilde-
brandt, der auch den Garten entwarf,
als Gesamtkunstwerk geschaffen, auf 5 Terrassen,
die zur March abfallen. Zur
Gesamtanlage gehörte eine Ökonomie, seinerzeit ein Mu-
stergut, um bei Anwesenheit den Hof
zu versorgen, bzw. die höfischen Jagden zu be-
treiben. Auch die Ökonomie ist
ein weitläufiger Komplex, ein Wirtschaftshof mit allen
erforderlichen Nebengebäuden,
der aber mit seinen Glashäusern, Gärten und Spring-
brunnen durchaus selbst
schlossähnlichen Charakter aufwies. Allerdings ist die einstige
Pracht der Gesamtanlage von
SchloßHof heute nicht einmal mehr zu erahnen. Der Park,
der einst als einer der schönsten Europas galt, muss derzeit weitgehend
aus Sicherheits-
gründen
für die Öffentlichkeit gesperrt werden,
Schloss Niederwieden wurde Ende des 17.
Jahrhunderts von Johann Bernhard Fischer
von Erlach errichtet. Spätestens
seit 1726, als es ebenfalls von Prinz Eugen erworben
wurde, muss es als eine Einheit mit
SchloßHof angesehen werden, nicht nur wegen sei-
ner räumlichen Nähe.
Niederweiden war nie bewohnt, es diente nur zu Festlichkeiten
und als Stützpunkt während
der Jagden. Das Schloss besteht aus verschiedenen ge-
trennten Gebäuden, so z.B...der
Wild- und Jagdküche.
Um
Schlösser, Park und Ökonomie wieder in Glanz erstrahlen zu lassen und
neu zu
beleben war und ist es erforderlich
einerseits das Areal, das durch Zuordnung an ver-
schiedene Verwaltungszweige sowie
durch Ausgliederungen bzw. Veräußerungen be-
reits zerstückelt wurde wieder
zusammenzuführen und andererseits Mobiliar, das derzeit
zu Ausstattungszwecken auch an
Botschaften im Ausland verliehen ist bzw. Bilder die
im Depot des Kunsthistorischen
Museums lagern, wieder zurück zu holen. Die für die
Ausstattung erforderlichen
bundeseigenen Einrichtungsgegenstände (einschließlich Bil-
der) werden der Gesellschaft vom
Bund unentgeltlich -durch Leihverträge- zur Verfü-
gunggestellt.
Die Ermessensbestimmung des § 4 (2) ermöglicht die
Wiedervereinigung des Eigen-
tums am
Areal. Tatsächlich sind die „Liegenschaften jedoch nur nach
Zweckmäßigkeit
zu
erwerben. Insbesondere mit der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBF)
ist eine
Kooperation
beabsichtigt, wonach Schloss Eckartsau in das Marketingkonzept einge-
bunden
wird und dafür die Fruchtgenussliegenschaften der ÖBF die für
das Projekt er-
forderlich sind durch Vertrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Der Tradition, dem Ambiente und der geografischen Lage entsprechend
soll ein Schlös-
sererlebnis
entstehen, das sich an mehrere Zielgruppen wendet: an Kulturtouristen, Fa-
milien, Schüler,
Veranstaltungsorganisatoren und Reiter. Schloss Niederweiden soll
hiezu - neben seiner Bedeutung als
exklusiver Veranstaltungsort - der Ausgangspunkt
sein durch Einrichtung eines modernen Besucherinformationszentrums. Zwischen
den
beiden Schlössern soll eine Erlebnisachse entstehen, auch mit Kutschen-
(Schlitten-)
und Reitverbindungen. Edukativ
wertvoll und erlebnisreich gestaltet soll Unterricht an
Ort und Stelle möglich werden durch ein plastisches
Näherbringen der Vergangenheit
samt der
dazugehörigen „Thierwelt" insbesondere der Region. Für die
kulturell Interes-
sierten
wird es Erlebnistourismus geben, spannend, fantasievoll und kindgerecht. Dar-
gestellt
werden kann der Alltag des Lebens im Schloss, der Blick hinter die Kulissen auf
die
Infrastruktur des Schlosses und kuriose Gebäudeteile. Daneben kann es
Spezialfüh-
rungen zu bestimmten historischen und kulturellen Schwerpunktthemen geben und
An-
ekdoten
aus der Geschichte der Schlösser. Die Gesamtanlage beinhaltet nutzbar ge-
machte,
als barocke Parkanlage gestaltete und als Wald naturbelassene Flächen.
Diese
Natur-
und Kulturlandschaft soll wieder mit menschlichem und tierischem Leben
erfüllt
werden. Die Ökonomie kann als Mustergut wieder erstehen. Weiters kann die
Haltung
traditioneller Haus- und Wildtiere der Fürstenhöfe gezeigt werden
(z.B. Pferde, Hunde
und Greifvögel). Im südlichen ca. 10 ha großen Areal sollen
standorttypische Wildtiere
gehalten
werden, die früher in diesen Bereichen gelebt haben und gejagt wurden. Zu
erwähnen sind Elche,
Rotwild, Luchse, Wisente, Bären und Wölfe. Ins Auge gefasst
werden kann auch die erlebnisreich
gestaltbare Präsentation von Fledermausverwandt-
schaft, Reptilien und Amphibien. Der
gesamte „tiergärtnerische Bereich" hat, selbstver-
ständlich unter Wahrung der
denkmalgeschützten Objekte, auch den EU-Richtlinien zu
entsprechen, die mit April 2002
umgesetzt werden müssen.
Allein das Initialprojekt SchloßHof und Niederweiden hat also
solche Ausmaße, dass es
nur
schrittweise zur vollen Entfaltung gebracht werden kann. Für die derzeit
vorgesehe-
ne Revitalisierung sind über
22 Mio. €
erforderlich. Die Startinvestitionen des Bundes (1.Bauabschnitt bis ein-
schließlich 2003) werden aus der
Hochbauoffensive für historische Bauten gemäß Mini-
sterratsbeschluss vom 4. September
2001 finanziert. Für die weiteren Bauabschnitte
muss in den Budgets der Folgejahre Vorsorge getroffen werden. Seitens des
Landes
Niederösterreich wurde
ebenfalls bereits Bereitschaft zu Investitionszuschüssen signali-
siert. Zusätzlich zu den baulichen Investitionen muss auch die
Finanzierung der operati-
ven Tätigkeit in den ersten Jahren durch den Bund gesichert sein (derzeit
prognostizier-
ter Bedarf 3,5 Mio. €). Es bedarf einer Anlaufzeit das Projekt zu
entwickeln und am
Markt zu positionieren, zumal in einer
Region mit infrastrukturellem Aufholbedarf, wo
auch eine Anbindung an
öffentliche Verkehrsmittel so gut wie nicht vorhanden ist.
Die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft und
die Schönbrunner Tier-
garten-Gesellschaft
steuern zu diesem anspruchvollen Projekt den wissenschaftlichen
Hintergrund und langjährige Erfahrung in den Bereichen Logistik, Betrieb,
Ausstattung,
Einrichtung
von Museumsshops, Angebotsgestaltung und internationale Vermarktung
bei.
Die Erfüllung einer Vision:
Bei Gelingen dieses Revitalisierungsprojektes ist in Zukunft an die
Zusammenführung
aller
Marchfeldschlösser zu einem Angebotspaket gedacht. Es könnten dann
verschie-
dene
Routen mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten werden. Ziel wäre ein
regionales
Gesamterlebnis, kulturell, historisch und gastronomisch.
Schließlich
soll das Projekt offene Grenzen haben und längerfristig durch Kooperatio-
nen eine
historische und kulturelle Einheit aufzeigen, die über Jahrhunderte
bestanden
hatte.
In formeller
Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Bautenausschuß zur Behandlung
zuzuweisen.
Wien, den 28. Februar 2002