628/A XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

Antrag

der Abgeordneten Mag.Walter Tancsits, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Povysilund Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs-

und Betriebsgesellschaft m.b.H. - Marchfeldschlösser-Gesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs-
gesellscnaft m.b.H. - Marchfeldschlösser-Gesetz

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs-
gesellschaft m.b.H. - Marchfeldschlösser-Gesetz

Kulturpolitischer Auftrag

§ l Die Schlösser des Marchfeldes SchloßHof und Niederweiden sind ein wichtiger
Teil des kulturellen Erbes Österreichs. Deren Restaurierung, Erhaltung, Öffnung und
Belebung unter Bedachtnahme auf deren historische Bedeutung und entsprechend der
überlieferten Konzeption zählen daher zu den kulturellen Aufgaben des Staates.

Gesellschaftsgründung

§ 2 (1) Zur Durchführung des kulturpolitischen Auftrages gemäß § l (Projektierung bis
einschließlich Betrieb) werden die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft
m.b.H. und die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. ermächtigt, eine gemein-
same Tochtergesellschaft mit dem Firmenwortlaut Marchfeldschlösser Revitalisie-
rungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden Gesellschaft genannt) zu errich-
ten. Sitz der Gesellschaft ist Engelhartstetten.

(2) Bei einem Stammkapital von 70.000 Euro sind der Schloß Schönbrunn Kultur- und
Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. zu-
nächst jeweils 50 % der Anteile vorbehalten. Künftige Beteiligungen insbesondere lo-
kaler Gebietskörperschaften sowie die Einbeziehung weiterer Marchfeldschlösser im
Sinne des kulturpolitischen Auftrages gemäß § l sind zulässig.

(3) Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sowie künftige Änderungen dieses bedür-
fen vor ihrer Abgabe der dem Firmenbuchgericht nachzuweisenden Zustimmung des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Finanzen.

Beirat

§ 3 (1) Im Gesellschaftsvertrag ist als beratendes Organ der Gesellschaft auch ein
Beirat zur Beratung, Förderung und Begleitung der Gesellschaft im Hinblick auf den
kulturpolitischen Auftrag gem. § l und zur Wahrung der ökonomischen, kulturellen und
gesellschaftlichen regionalen Interessen vorzusehen.

(2) Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern. Ein Mitglied wird vom Bundesmi-
nister für Finanzen und die übrigen vier Mitglieder sind vom Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit nach Anhörung der Gesellschaft zu bestellen. Bei der Bestellung ist
auf deren persönliche und fachliche Qualifikation im Hinblick auf die in Abs. 1 festge-
legten Aufgaben des Beirates Bedacht zu nehmen. Die Bestellung erfolgt auf die Dauer
von jeweils drei Jahren, wobei eine Wiederbestellung zulässig ist. Eine vorzeitige Abbe-
rufung durch den Bundesminister für Finanzen bzw. den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit ist aus wichtigen Gründen, insbesondere bei grober Pflichtverletzung zuläs-
sig. Die Mitglieder des Beirates sind zur Verschwiegenheitspflicht anzugeloben. Ihre
Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.


Fruchtgenusseinräumung

§ 4 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einverneh-
men mit dem Bundesminister für Finanzen der Gesellschaft ein entgeltliches, erfolgsab-
hängiges Fruchtgenussrecht an den Liegenschaften EZ 85 und 320, KG 06308
Markthof (Schloss SchloßHof) und EZ 531, KG 06303 Engelhartstetten (Schloss Nie-
derweiden) einzuräumen. Das Fruchtgenussrecht ist jedoch während der ersten fünf
Geschäftsjahre der Gesellschaft jedenfalls ein unentgeltliches.

(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einver-
nehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach Bedarf die Liegenschaften EZ 289
und 319 KG 06308 Markthof, EZ 435, 647 und 648 KG 06303 Engelhartstetten, zur
Gänze oder in Teilen für den Bund zu erwerben und danach der Gesellschaft daran
ebenfalls ein Fruchtgenussrecht im Sinn des Abs. l einzuräumen.

Abgeltung des kulturpolitischen Auftrages

§ 5 (1) Im Sinne des kulturpolitischen Auftrages gemäß § 1 wird der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt folgende Zahlungen zu leisten:
70.000 Euro zur Aufbringung des Stammkapitals; Bareinlagen bis zu einem Höchstbe-
trag von 26 Millionen Euro auf Grundlage eines von der Gesellschaft zu erstellenden
Unternehmenskonzeptes und der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ge-
nehmigten Jahresvoranschlägen, samt Investitions- und Finanzplänen, nach Maßgabe
der Liquiditätserfordenisse der Gesellschaft, insbesondere zur Durchführung der erfor-
derlichen baulichen Maßnahmen.

(2) Zusätzlich zu den Zuwendungen gemäß Abs. l kann der Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwek-
ke vorgesehene Mittel die Erhöhung der Aufwendungen gemäß Abs. l lit b) unter der
weiteren Voraussetzung vergüten, dass dies trotz wirtschaftlicher, sparsamer und
zweckmäßiger Gebarung der Gesellschaft und wirtschaftlicher Führung der Geschäfte
erforderlich ist.

Geschäftsführung

§ 6 (1) Die Geschäfte der Gesellschaft sind durch einen oder zwei Geschäftsführer
zu führen. Diese sind von der Gesellschaft unter Anwendung des Stellenbesetzungsge-
setzes BGBl. I Nr. 26/2000 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit und dem Bundesminister für Finanzen zu bestellen.

(2) Abweichend von Abs. 1 ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Ein
vernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, für die Zeit bis zum Ende
des zweiten vollen Geschäftsjahres der Gesellschaft einen oder zwei interimistische
Geschäftsführer zu bestellen, wovon zumindest einer aus dem Kreis der derzeitigen Ge-
schäftsführer der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. und/oder
der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. zu stammen hat. Das Stellenbeset-
zungsgesetz BGBl. I Nr. 26/2000 ist auf diesen Vorgang nicht anzuwenden.

Karenzierung von Bundesbediensteten

§ 7 Auf die Karenz von Bundesbediensteten, die bis 31. Dezember 2003 Arbeitnehmer
der Gesellschaft werden, ist § 8 Bundesbediensteten- Sozialplangesetz, BGBl. I Nr.
138/1997 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Anwendung des Vergaberechtes

§ 8 Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Z. 3
des Bundesvergabegesetzes 1997 (BVergG), BGBl. I Nr. 56, in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesellschaft durch den Bund ist,
soferne der Bund im Weg der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. und
der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. sämtliche Anteile hält, auch wenn
dies entgeltlich erfolgt, das BVergG nicht anzuwenden, wobei dem Bund alle von ihm


über Anteilsmehrheiten oder Weisungsrechte beherrschten Rechtsträger gleichzuhalten
sind.

Subsidiäre Rechtsanwendung

§ 9 Auf die Gesellschaft sind, sofern in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt
ist, die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haf-
tung (GmbHG), RGBl. Nr. 58/1906, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Rechtsvertretung

§ 10 Die Gesellschaft ist berechtigt, in allen Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt die
Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur m Anspruch zu nehmen.

Steuerbefreiungen

§ 11 Für die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesellschaft stehenden Vorgän-

g

e gelten die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der
G
ebietskörperschaften gemäß Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr.
142/2000, in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2001.

Inkrafttreten

§ 12 Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

Begründung

Die historische Schlösserachse:

Die sogenannte „Marchfelder Schlösserstraße" besteht aus den Schlössern SchloßHof,
Niederweiden, Obersiebenbrunn, Eckartsau, Marchegg und Orth an der Donau. Eckarts-
au wurde berühmt, weil dort die Monarchie ihr Ende fand. Kunsthistorisch am heraus-
ragensten sind die 3 Schlösser des Prinzen Eugen: SchloßHof, Niederweiden und Ober-
siebenbrunn.

Die Schlösser sind nicht nur erlesene Prunkbauten, sie sind auch eng verbunden mit der
wechselhaften Geschichte der Region und mit berühmten Persönlichkeiten wie Prinz
Eugen und Maria Theresia. Sie zeugen von der früheren Bedeutung des Marchfeldes als
Zentrum höfischen Lebens, der Reiterei und von Jagden, sowie als Drehscheibe zu den
östlichen Nachbarländern. Gerade wegen seiner örtlichen Lage, die während der Zeit
des eisernen Vorhanges eine isolierte Grenzregion bedeutete, naben diese Schlösser in
der jüngsten Vergangenheit einen „Dornröschenschlaf geführt. Teile der Anlagen sind
vom Verfall bedroht.

Wegen der gemeinsamen Wurzeln lässt sich die Schlösserachse grenzüberschreitend
verlängern zu den südmährischen Schlössern der Familie Liechtenstein und nach Göd-
öllö, dem ungarischen Krönungsgeschenk an Kaiserin Elisabeth, das eines ihrer Lieb-
lingsschlösser war.

Das Revitalisierungskonzept zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages:
Die historische Bedeutung der Marchfeldschlösser und ihr Wert als Baujuwele machen
sie zu einem wichtigen Teil des kulturellen Erbes Österreichs. Diese lange im Abseits
gelegenen Schlösser wieder ins Zentrum des Geschehens zu rücken und in neuem Glanz
erstrahlen zu lassen ist somit ein kulturpolitischer Auftrag.

Die Revitalisierungsbestrebungen des Bundes (Bundeshochbau) laufen bereits seit meh-
reren Jahren. Um die künftigen Investitionen des Bundes zu optimieren wurde von Dr.
Eva Häfele eine detaillierte Studie mit einem Stufenplan für die bundeseigenen
Schlösser SchloßHof und Niederweiden erstellt, bei denen Handlungsbedarf aber auch
große Entwicklungschancen bestehen.

Das gegenständliche Gesetzesvorhaben dient der Realisierung dieses Projektes. Die
erläutenden Bemerkungen zum Gesetz beziehen sich daher vollinhaltlich auf die o.a.
Studie von Dr. Häfele.


Sowohl der Name der Gesellschaft, als auch ihr Sitz zeugen eindeutig davon, dass es
sich bei der Gesellschaft um eine eigenständige Institution im Marchfeld handelt, wenn-

g

leich als Starthilfe die Schloß Scnönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft und die
Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft ihre umfangreichen Erfahrungen einbringen wer-
den. Dies in der Überzeugung, dass ein wirtschaftliches Überleben der Gesellschaft den
Aufbau mehrerer sich ergänzender Geschäftsfelder erfordert. Die diesbezügliche Mög-
lichkeit ergibt sich gerade beim Initialprojekt auf ideale Weise durch das traditionelle
Miteinander und Nebeneinander von Mensch, Tier und Natur: Bei SchloßHof ist inte-
grierender Bestandteil der großzügigen Schlossanlage der Park, Stallungen, Reithallen
und eine Ökonomie; Niederweiden war ausschließlich ein Jagdschloss.
Das Gesetzesvorhaben ist offen für die Erweiterung des Projektes und ermöglicht künf-
tige Beteiligungen, insbesondere von lokalen Gebietskörperschaften und durch Einbe-
ziehung weiterer Marchfeldschlösser.

Für die Revitalisierung und die Steigerung der Attraktivität der Anlagen sind Startinve-
stitionen erforderlich, die auch durch einen erfolgreichen Betrieb nie zurückfließen
können. Im Sinn des kulturpolitischen Auftrages trägt der Bund diese Kosten im Rah-
men zu vereinbarender Investitionspläne. Private Spendengelder, Subventionen
und/oder künftige Beteiligungen lokaler Gebietskörperschaften sind jedoch erwünscht.

Das Initialprojekt SchloßHof und Niederweiden:

SchloßHof war ursprünglich ein wehrhaftes Kastell. 1725 wurde es von Prinz Eugen
erworben. Dieser ließ von Lukas von Hildebrandt ein Schloss in barocker Pracht erbau-
en. Unter Maria Theresia wurde das Schloss aufgestockt. Das Schloss wurde von Hilde-
brandt, der auch den Garten entwarf, als Gesamtkunstwerk geschaffen, auf 5 Terrassen,
die zur March abfallen. Zur Gesamtanlage gehörte eine Ökonomie, seinerzeit ein Mu-
stergut, um bei Anwesenheit den Hof zu versorgen, bzw. die höfischen Jagden zu be-
treiben. Auch die Ökonomie ist ein weitläufiger Komplex, ein Wirtschaftshof mit allen
erforderlichen Nebengebäuden, der aber mit seinen Glashäusern, Gärten und Spring-
brunnen durchaus selbst schlossähnlichen Charakter aufwies. Allerdings ist die einstige
Pracht der Gesamtanlage von SchloßHof heute nicht einmal mehr zu erahnen. Der Park,
der einst als einer der schönsten Europas galt, muss derzeit weitgehend aus Sicherheits-

gründen für die Öffentlichkeit gesperrt werden,
Schloss Niederwieden wurde Ende des 17. Jahrhunderts von Johann Bernhard Fischer
von Erlach errichtet. Spätestens seit 1726, als es ebenfalls von Prinz Eugen erworben
wurde, muss es als eine Einheit mit SchloßHof angesehen werden, nicht nur wegen sei-
ner räumlichen Nähe. Niederweiden war nie bewohnt, es diente nur zu Festlichkeiten
und als Stützpunkt während der Jagden. Das Schloss besteht aus verschiedenen ge-
trennten Gebäuden, so z.B...der Wild- und Jagdküche.

Um Schlösser, Park und Ökonomie wieder in Glanz erstrahlen zu lassen und neu zu
beleben war und ist es erforderlich einerseits das Areal, das durch Zuordnung an ver-
schiedene Verwaltungszweige sowie durch Ausgliederungen bzw. Veräußerungen be-
reits zerstückelt wurde wieder zusammenzuführen und andererseits Mobiliar, das derzeit
zu Ausstattungszwecken auch an Botschaften im Ausland verliehen ist bzw. Bilder die
im Depot des Kunsthistorischen Museums lagern, wieder zurück zu holen. Die für die
Ausstattung erforderlichen bundeseigenen Einrichtungsgegenstände (einschließlich Bil-
der) werden der Gesellschaft vom Bund unentgeltlich -durch Leihverträge- zur Verfü-
gunggestellt.

Die Ermessensbestimmung des § 4 (2) ermöglicht die Wiedervereinigung des Eigen-
tums am Areal. Tatsächlich sind die „Liegenschaften jedoch nur nach Zweckmäßigkeit
zu erwerben. Insbesondere mit der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBF) ist eine
Kooperation beabsichtigt, wonach Schloss Eckartsau in das Marketingkonzept einge-
bunden wird und dafür die Fruchtgenussliegenschaften der ÖBF die für das Projekt er-
forderlich sind durch Vertrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Tradition, dem Ambiente und der geografischen Lage entsprechend soll ein Schlös-
sererlebnis entstehen, das sich an mehrere Zielgruppen wendet: an Kulturtouristen, Fa-
milien, Schüler, Veranstaltungsorganisatoren und Reiter. Schloss Niederweiden soll
hiezu - neben seiner Bedeutung als exklusiver Veranstaltungsort - der Ausgangspunkt
sein durch Einrichtung eines modernen Besucherinformationszentrums. Zwischen den
beiden Schlössern soll eine Erlebnisachse entstehen, auch mit Kutschen- (Schlitten-)
und Reitverbindungen. Edukativ wertvoll und erlebnisreich gestaltet soll Unterricht an


Ort und Stelle möglich werden durch ein plastisches Näherbringen der Vergangenheit
samt der dazugehörigen „Thierwelt" insbesondere der Region. Für die kulturell Interes-
sierten wird es Erlebnistourismus geben, spannend, fantasievoll und kindgerecht. Dar-
gestellt werden kann der Alltag des Lebens im Schloss, der Blick hinter die Kulissen auf
die Infrastruktur des Schlosses und kuriose Gebäudeteile. Daneben kann es Spezialfüh-
rungen zu bestimmten historischen und kulturellen Schwerpunktthemen geben und An-
ekdoten aus der Geschichte der Schlösser. Die Gesamtanlage beinhaltet nutzbar ge-
machte, als barocke Parkanlage gestaltete und als Wald naturbelassene Flächen. Diese
Natur- und Kulturlandschaft soll wieder mit menschlichem und tierischem Leben erfüllt
werden. Die Ökonomie kann als Mustergut wieder erstehen. Weiters kann die Haltung
traditioneller Haus- und Wildtiere der Fürstenhöfe gezeigt werden (z.B. Pferde, Hunde
und Greifvögel). Im südlichen ca. 10 ha großen Areal sollen standorttypische Wildtiere
gehalten werden, die früher in diesen Bereichen gelebt haben und gejagt wurden. Zu
erwähnen sind Elche, Rotwild, Luchse, Wisente, Bären und Wölfe. Ins Auge gefasst
werden kann auch die erlebnisreich gestaltbare Präsentation von Fledermausverwandt-
schaft, Reptilien und Amphibien. Der gesamte „tiergärtnerische Bereich" hat, selbstver-
ständlich unter Wahrung der denkmalgeschützten Objekte, auch den EU-Richtlinien zu
entsprechen, die mit April 2002 umgesetzt werden müssen.

Allein das Initialprojekt SchloßHof und Niederweiden hat also solche Ausmaße, dass es
nur schrittweise zur vollen Entfaltung gebracht werden kann. Für die derzeit vorgesehe-
ne Revitalisierung sind über

22 Mio. € erforderlich. Die Startinvestitionen des Bundes (1.Bauabschnitt bis ein-
schließlich 2003) werden aus der Hochbauoffensive für historische Bauten gemäß Mini-
sterratsbeschluss vom 4. September 2001 finanziert. Für die weiteren Bauabschnitte
muss in den Budgets der Folgejahre Vorsorge getroffen werden. Seitens des Landes
Niederösterreich wurde ebenfalls bereits Bereitschaft zu Investitionszuschüssen signali-
siert. Zusätzlich zu den baulichen Investitionen muss auch die Finanzierung der operati-
ven Tätigkeit in den ersten Jahren durch den Bund gesichert sein (derzeit prognostizier-
ter Bedarf 3,5 Mio. €). Es bedarf einer Anlaufzeit das Projekt zu entwickeln und am
Markt zu positionieren, zumal in einer Region mit infrastrukturellem Aufholbedarf, wo
auch eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel so gut wie nicht vorhanden ist.

Die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft und die Schönbrunner Tier-
garten-Gesellschaft steuern zu diesem anspruchvollen Projekt den wissenschaftlichen
Hintergrund und langjährige Erfahrung in den Bereichen Logistik, Betrieb, Ausstattung,
Einrichtung von Museumsshops, Angebotsgestaltung und internationale Vermarktung
bei.

Die Erfüllung einer Vision:

Bei Gelingen dieses Revitalisierungsprojektes ist in Zukunft an die Zusammenführung
aller Marchfeldschlösser zu einem Angebotspaket gedacht. Es könnten dann verschie-
dene Routen mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten werden. Ziel wäre ein
regionales Gesamterlebnis, kulturell, historisch und gastronomisch.
Schließlich soll das Projekt offene Grenzen haben und längerfristig durch Kooperatio-
nen eine historische und kulturelle Einheit aufzeigen, die über Jahrhunderte bestanden
hatte.

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Bautenausschuß zur Behandlung
zuzuweisen.

Wien, den 28. Februar 2002