633/A XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Gradwohl, Prähauser
und Genossinnen
betreffend Vorlage eines Bundesrahmengesetzes für die Fischerei durch den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Mehr
als 410 000 Österreicher zählen sich zu regelmäßigen
Anglern. Besonders für
Jugendliche
kann die erzieherische Bedeutung des Angelns gar nicht hoch genug
eingeschätzt
werden.
Neben Verständnis für Natur- und Tierschutz ist das Fischen bestens
geeignet für die
Charakterbildung
und die Förderung sozialer Beziehungen (Institut für
Schulungsentwicklungsforschung
der Universität Dortmund und Institut für Allgemeine
Erziehungswissenschaft
und Empirische Bildungsforschung an der Pädagogischen
Hochschule
Erfurt).
Mit
einem Jahresumsatz von 200 000 000,- Euro (2,7 Mrd. ATS) stellt die
Angelfischerei
einen
bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar.
Die derzeitige
zersplitterte Regelung der Materie in 9 Ländergesetze bringt einen
völlig
unnötigen
und letztlich kostspieligen Verwaltungsaufwand mit sich. Einheitliche
behördliche
Fischereiberechtigungen,
gleiche Fischereiprüfungen österreichweit, eine effiziente
Umsetzung
von EU-Bestimmungen und dieselben Fischereistandards bei den vielen
Landesgrenzen
überschreitenden Fließ- und stehenden Gewässern sind nur einige
wenige
Beispiele
der verwaltungstechnischen Sinnhaftigkeit eines Bundesrahmengesetzes.
Aus
ökologischer Sicht ist die nachhaltige Pflege, Schaffung und
Wiederherstellung eines
natürlichen,
artenreichen und gesunden Bestandes an Fischen, Krustentieren und Muscheln
durch Planung und Gestaltung über Landesgrenzen hinweg ungleich besser
möglich.
Auch im
Zusammenhang mit dem Tierschutz tragen einheitliche Regelungen zur
bestmöglichen Schonung der Lebewesen bei. Der generelle Verzicht auf den
"lebenden
Köderfisch"
ist dringend österreichweit durchzusetzen, ebenso weitestgehend das
Fischen mit
Schonhaken und das Verbot von Wettfischveranstalrungen.
Durch
den unnatürlichen und explosionsartigen Anstieg der Kormoranpopulation in
Europa
sind
aufgrund des Fraßdruckes in Österreich bereits einzelne Fischarten
ernsthaft vom
Aussterben
bedroht, darüber hinaus hat die Teich- und Zuchtwirtschaft mit
größten
wirtschaftlichen
Schäden zu kämpfen. Die Äsche, von den beiden größten
heimischen
Fischereiorganisationen
zum Fisch des Jahres 2002 in Österreich erkoren, wurde durch
massiven
Kormoraneinfall in der Enns bereits ausgerottet (Ennstudie, BOKU 1999). Eine
wirksame
Minderung des Kormoranproblems durch effiziente Vergrämungsmaßnahmen
ist
nur
bundeseinheitlich möglich.
Weiters
gilt es dem drohenden Ausverkauf von Fischereirechten an heimischen
Gewässern an
das Ausland zulasten der Bevölkerung generell und wirksam zu begegnen.
Nach großen
Anstrengungen heimischer Steuerzahler in den letzten Jahrzehnten zur
Reinhaltung und
Wiederherstellung der österreichischen Gewässer und Einsatz von
Besatzausgaben in
Milliardenhöhe
durch Fischereipächter sind die Fischereirechte an Gewässern der
einheimischen Bevölkerung und kommenden Generationen vorzubehalten. In
diesem
grundsätzlichen Sinne entspricht der einstimmige Beschluß des
Salzburger Landtages vom
12. Dezember 2001 den Intentionen der Antragsteller, allerdings ist dieser
Beschluß eben auf
das
Bundesland Salzburg beschränkt und auf Fischereirechte der
österreichischen
Bundesforste.
Grundsätzlich
sollte auch der Erwerb und weitere Besitz von Fischereirechten durch sonstige
Berechtigte
wie die Elektrizitätswirtschaft kritisch hinterfragt und soweit
möglich aus
ökologischen
Gründen vermieden werden.
Weitere einheitliche
Rechtsregeln zugunsten der wenigen verbliebenen Berufsfischer in
Österreich
wären ebenso erforderlich wie bessere Rahmenbedingungen für die
Teich- und
Zuchtwirtschaft,
dies auch und vor allem im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung und
damit
verbundenen Problemen.
Im Zuge
der Arbeit des österreichische Fischereibeirates, der zur Beratung des
Bundesministers eingerichtet ist, stellt sich klar heraus, daß nahezu
alle gravierenden
Probleme und Chancen der heimischen Fischerei und Teichwirtschaft
bundeseinheitlich zu
behandeln
sind. Die gesetzliche Institutionalisierung dieses Beratungsgremiums ist
überdies
noch
ausständig.
In der
Überzeugung, mit diesen grundsätzlichen Katalog den Rahmen für
ein dringend
notwendiges einheitliches Gesetz für die Fischerei in Österreich
entwickelt zu haben stellen
die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
"Der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird
aufgefordert,dem
Nationalrat bis Juli 2002 ein "Bundesgesetz Fischerei" vorzulegen,
welches
die in
der Begründung angerührten Grundsätze beinhalten soll."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuß für Land und Forstwirtschaft