636/AE XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
betreffend Änderung des Gentechnik-Gesetzes
Nach dem Skandal um die illegale Freisetzung von gentechnisch
kontaminiertem Mais im
letzten Jahr wurde von
Landwirtschaftsminister Molterer eine Verordnung „über die
Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch
veränderten Organismen und die
Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-
Verordnung)" erlassen. Diese
legt fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen der
Saatgutzulassung das in
Österreich verkaufte Saatgut keine gentechnische Kontamination
aufweisen darf, bei
Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr als 0,1%
betragen. Dennoch gibt es auch heuer
keine Garantie dafür, dass nicht erneut gentechnisch
verunreinigtes Saatgut auf
Österreichs Felder gelangt. Sobald das Saatgut vom Bauer
ausgebracht wurde und es sich in der Erde befindet, ist laut Gesetz
nicht mehr der
Landwirtschaftsminister, sondern der
Gesundheitsminister im Rahmen der Gentechnik-
Kompetenz zuständig. Da auch trotz Kontrollen eine Kontamination des
Saatgut mit GVOs
(gentechnisch veränderten
Organismen) nicht ausgeschlossen werden kann, könnte auch
heuer wieder ungewollt Gen-Mais
ausgepflanzt werden. Nach derzeitiger Rechtsmeinung des
Gesundheitsministeriums besteht bis
zum heutigen Tag eine Gesetzeslücke, da das
unbeabsichtigte Freisetzen von GVOs
im Gentechnik-Gesetz nicht geregelt scheint.
Im Gentechnik-Gesetz sind Freisetzungen als „absichtliches
Ausbringen" (§ 4 Z 20) definiert,
der
Fall von unabsichtlichen, also illegalen Freisetzungen wird mit dieser
Definition jedoch
kaum
erfasst. Demnach ist bei einer Wiederholung der Vorfälle wieder mit einer
uneinheitlichen
Vorgangsweise (manche Felder werden vernichtet, manche nicht) aufgrund
einer
mangelnden rechtlichen Basis zu rechnen. Was folglich im Falle von
„unabsichtlichen"
Freisetzungen
zu geschehen hat, ist gesetzlich weiterhin unklar. Auch der Regress bei den
verantwortlichen
Firmen wird durch die unklare gesetzliche Lage erschwert.
Um dem
Gesundheitsminister zu ermöglichen, auch im Falle unbeabsichtigter
illegaler
Freisetzungen Maßnahmen zu setzen und
gegen den Verursacher vorzugehen, muss in einer
Novelle des Gentechnik-Gesetzes die
dafür notwenige gesetzliche Grundlage geschaffen
werden. So muss klargestellt werden,
dass es sich bei der Auspflanzung von konventionellem
Saatgut, welches mit verschiedenen
gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist
(sofern diese über keine Inverkehrbringungs-
und Sortenzulassung in Österreich verfügen),
um eine illegale Freisetzung
handelt, für den der Verursacher, also der Saatgut-Erzeuger, voll
haftbar zu machen ist.
Darüberhinaus muss der Schadenersatz-Anspruch der betroffen Bauern
sowie die genaue Durchführung der zu treffenden Maßnahmen
(Vernichtung der betroffenen
Felder, genaue Vorgangsweise der betroffenen Behörden etc.) festgelegt
werden. Nachdem
die nächste Aussaat-Saison in Kürze beginnt, ist eine rasche
gesetzliche Änderung dringend
nötig.
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen wird aufgefordert, dem
Nationalrat
ehestmöglich eine Novelle zum Gentechnik-Gesetz vorzulegen, welche die in
der
Begründung
angeführten Grundsätze beinhalten soll.
Informeller Hinsicht wird eine Zuweisung in den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.