637/A XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Volkszählungsgesetz 1950, BGBI
Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBI. Nr.
398/1976, wird wie folgt geändert:
Die §§ 10, 11 und 12 entfallen
Begründung:
In den §§ 10,11 und 12 des
Volkszählungsgesetzes in der genannten Fassung wird
die geheime Erhebung der Familiensprache geregelt. Die Erhebung der
Familiensprache und/oder der Umgangssprache der Bevölkerung bzw. von
Bevölkerungsteilen sollte in modernen demokratischen Rechtsstaaten im
Rahmen
der regulären Volkszählungen und nicht durch eine geheime Erhebung
stattfinden.
Die bisherige Art und Weise der geheimen Familienspracherhebung wurde nicht
ohne Grund als "geheime Minderheitenfeststellung" gedeutet. Ihre
Umsetzung diente
dazu und droht auch heute, durch geheime Zählung die Zahl der
Angehörigen einer
sprachlichen Minderheit festzustellen, um Rechte dieser Minderheit von ihrer
quantitativen Größe abhängig zu machen. Moderner
Minderheitenschutz versteht
sich allerdings als Schutz der Minderheitenrechte als Individualrechte
unabhängig
von der zahlenmäßigen Größe der Minderheit. Daher sind
die genannten
Bestimmungen ersatzlos zu streichen.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß
vorgeschlagen
sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei
Monaten verlangt.