650/A XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird (Wahlrecht auf kommunaler Ebene für MigrantInnen aller Staatsangehörigkeiten)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Wahlrecht
auf kommunaler Ebene für MigrantInnen aller Staatsangehörigkeiten)

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.   In Artikel 117 Abs 2 erster Satz erster Halbsatz B-VG wird das Wort "Staatsbürger" durch
das Wort "Personen" ersetzt.

2.   In Artikel 117 Abs 2 erster Satz zweiter Halbsatz B-VG wird das Wort "Staatsbürger"
durch das Wort "Personen" ersetzt.

3.   In Artikel 117 Abs 2 B-VG entfällt der vierte Satz.

4.   In Artikel 112 B-VG wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

"Bezüglich der Wahlberechtigung zum Wiener Gemeinderat gelten die Bestimmungen des
Art. 117 Abs. 2 dieses Gesetzes."

Begründung:

Seit dem EU-Betritt Österreichs sind StaatsbürgerInnen der Europäischen Union in Österreich
auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für den
Ausschluss anderer Personengruppen, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, vom
kommunalen Wahlrecht. Alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz (bzw. Nebenwohnsitz) in
einer österreichischen Gemeinde haben, sollten am politischen Geschehen der Gemeinde
partizipieren können, da dieses ihr Leben direkt berührt. Dafür soll mit dem vorliegenden
Antrag die bundesverfassungsgesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Weiters soll klargestellt werden, dass sich die Wahlberechtigung zum Wiener Gemeinderat
generell nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu Gemeinderatswahlen und nicht
nach jenen zu Landtagswahlen richtet.

In formeller Hinsicht wird unter   Verzicht auf eine  1.   Lesung  die Zuweisung an  den
Verfassungsausschuss vorgeschlagen.