650/A XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird
(Wahlrecht auf kommunaler Ebene für MigrantInnen aller
Staatsangehörigkeiten)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz,
mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Wahlrecht
auf kommunaler Ebene für MigrantInnen aller Staatsangehörigkeiten)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. In Artikel 117 Abs 2 erster Satz erster
Halbsatz B-VG wird das Wort "Staatsbürger" durch
das
Wort "Personen" ersetzt.
2.
In Artikel 117 Abs 2 erster Satz zweiter Halbsatz B-VG wird das Wort
"Staatsbürger"
durch das Wort "Personen" ersetzt.
3. In Artikel 117 Abs 2 B-VG entfällt der vierte Satz.
4. In Artikel 112 B-VG wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
"Bezüglich
der Wahlberechtigung zum Wiener Gemeinderat gelten die Bestimmungen des
Art.
117 Abs. 2 dieses Gesetzes."
Begründung:
Seit dem EU-Betritt Österreichs sind
StaatsbürgerInnen der Europäischen Union in Österreich
auf kommunaler Ebene
wahlberechtigt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für den
Ausschluss anderer Personengruppen, die in
Österreich ihren Wohnsitz haben, vom
kommunalen Wahlrecht. Alle Menschen,
die ihren Hauptwohnsitz (bzw. Nebenwohnsitz) in
einer österreichischen Gemeinde haben, sollten am politischen
Geschehen der Gemeinde
partizipieren können, da dieses ihr Leben direkt berührt. Dafür
soll mit dem vorliegenden
Antrag die bundesverfassungsgesetzliche
Grundlage geschaffen werden.
Weiters soll klargestellt werden,
dass sich die Wahlberechtigung zum Wiener Gemeinderat
generell nach den
verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu Gemeinderatswahlen und nicht
nach jenen zu Landtagswahlen richtet.
In formeller Hinsicht wird
unter Verzicht auf eine 1. Lesung die
Zuweisung an den
Verfassungsausschuss vorgeschlagen.