675/AE XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni
und Genossinnen
betreffend Abschaffung der Studiengebühren und Reform der Studienförderung
Die Einführung
der Studiengebühren hat zu einer Reduktion der Zahl der Studentinnen um
19,7 % im WS 2001/02 geführt.
Wintersemester
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Studentinnen
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Reduktion
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2000/01
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242.598
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2001/02
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194.776
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-19,7%
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Besonders bedenklich
ist der Rückgang bei der Zahl der Ansuchen um Erstzulassung, die
bisher von Jahr zu Jahr zunahm: -13,8 % im WS 2001/02. Diese Zahl beweist ganz
klar, dass
es sich
bei den Studierenden, die wegen der Studiengebühren zu einem
Studienabbruch
gezwungen
wurden, nicht um „Karteileichen" handelt.
Wintersemester
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Erstzulassungen
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Reduktion
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2000/01
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26.813
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2001/02
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23.112
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-13,8%
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Alarmierend
ist der Rückgang der weiblichen StudienanfängerInnen (Erstzulassung):
im WS
2001/02 beträgt er bereits -16,4 %. Einer der größten Erfolge
des freien Hochschulzugangs
war die
massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden.
Auf einzelne Gruppen von Studierenden hatte die Einführung von
Studiengebühren besonders
schwerwiegende Auswirkungen.
Bereits 82 % der
österreichischen Studierenden müssen zu ihrer Lebenserhaltung
eigenständig
dazuverdienen.
Dazu kommt, dass auf Grund zahlreicher Lücken im
Studienförderungsgesetz
Stipendien für viele Studierende als Finanzierungsquelle ausgefallen sind.
Keine Erwerbstätigkeit 1990/1991 34%
(Vollzeitstudium) 1999/2000 17%
Gelegentliche Erwerbstätigkeit 1990/1991 40 %
1999/2000 48%
Regelmäßige Erwerbstätigkeit 1990/1991 26%
1 1999/2000 34%
Auf Grund der
Doppelbelastung steigt die Studiendauer überproportional. Während
Vollzeitstudierende
im Durchschnitt 35,3 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden,
sind es
bei Teilzeit-Erwerbstätigen nur 26 Stunden, bei Vollerwerbstätigen
überhaupt nur
mehr
13,6 Stunden. Der Gesamtaufwand für Studium und Beruf beträgt bei
vollerwerbstätigen Studierenden 53 Stunden pro Woche.
Kinder
aus bildungsfernen Schichten sind nach wie vor an Universitäten
schwächer vertreten:
nur
12,2 % / 10,8 % der Kinder, deren Mütter / Väter eine Schule
ohne Matura abgeschlossen
haben,
studieren, hingegen nehmen 36,7 % / 37,3 % der Kinder von Müttern /
Vätern mit
Matura
oder Hochschulabschluss selbst ein Studium auf.
Ausländische
Studierende standen schon bis jetzt vor dem Problem, für das Visum
mindestens 5.087 Euro auf ihrem Konto vorweisen zu müssen. Da sie nicht
erwerbstätig sein
dürfen, konnten sie diesen Betrag sowie die Kosten ihres Studiums schwer
aufbringen.
Weitere
betroffene Gruppen sind Studierende (meist Frauen) mit Kind(ern), bei denen
bisher
schon
die Geburt eines Kindes oft die Ursache für den Studienabbruch war.
Nur 3 % der
österreichischen Studierenden schließen ihr Studium in der
Mindeststudienzeit
ab, was
einerseits am Studienangebot und der Studienorganisation an den
österreichischen
Universitäten,
andererseits am unzulänglichen Studienförderungssytem liegt.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesministerin wird aufgefordert, die Studiengebühren wieder
abzuschaffen, die
Studienförderung
wesentlich zu verbessern sowie geeignete Rahmenbedingungen für
berufstätige Studierende zu schaffen.
Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuß