675/AE XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni

und Genossinnen

betreffend Abschaffung der Studiengebühren und Reform der Studienförderung

Die Einführung der Studiengebühren hat zu einer Reduktion der Zahl der Studentinnen um
19,7 % im WS 2001/02 geführt.

Wintersemester

 

Studentinnen

 

Reduktion

 

2000/01

 

242.598

 

 

 

2001/02

 

194.776

 

-19,7%

 

Besonders bedenklich ist der Rückgang bei der Zahl der Ansuchen um Erstzulassung, die
bisher von Jahr zu Jahr zunahm: -13,8 % im WS 2001/02. Diese Zahl beweist ganz klar, dass
es sich bei den Studierenden, die wegen der Studiengebühren zu einem Studienabbruch
gezwungen wurden, nicht um „Karteileichen" handelt.

Wintersemester

 

Erstzulassungen

 

Reduktion

 

2000/01

 

26.813

 

 

 

2001/02

 

23.112

 

-13,8%

 

Alarmierend ist der Rückgang der weiblichen StudienanfängerInnen (Erstzulassung): im WS
2001/02 beträgt er bereits -16,4 %. Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs
war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden.

Auf einzelne Gruppen von Studierenden hatte die Einführung von Studiengebühren besonders
schwerwiegende Auswirkungen.

Bereits 82 % der österreichischen Studierenden müssen zu ihrer Lebenserhaltung eigenständig
dazuverdienen. Dazu kommt, dass auf Grund zahlreicher Lücken im Studienförderungsgesetz
Stipendien für viele Studierende als Finanzierungsquelle ausgefallen sind.

Keine Erwerbstätigkeit                                                            1990/1991       34%

(Vollzeitstudium)                                                         1999/2000       17%

 


Gelegentliche Erwerbstätigkeit                                   1990/1991      40 %

                                   1999/2000           48%

Regelmäßige Erwerbstätigkeit                                   1990/1991      26%

1                                 1999/2000           34%

Auf Grund der Doppelbelastung steigt die Studiendauer überproportional. Während
Vollzeitstudierende im Durchschnitt 35,3 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden,
sind es bei Teilzeit-Erwerbstätigen nur 26 Stunden, bei Vollerwerbstätigen überhaupt nur
mehr 13,6 Stunden. Der Gesamtaufwand für Studium und Beruf beträgt bei
vollerwerbstätigen Studierenden 53 Stunden pro Woche.

Kinder aus bildungsfernen Schichten sind nach wie vor an Universitäten schwächer vertreten:
nur 12,2 % / 10,8 % der Kinder, deren Mütter / Väter eine Schule ohne Matura abgeschlossen
haben, studieren, hingegen nehmen 36,7 % / 37,3 % der Kinder von Müttern / Vätern mit
Matura oder Hochschulabschluss selbst ein Studium auf.

Ausländische Studierende standen schon bis jetzt vor dem Problem, für das Visum
mindestens 5.087 Euro auf ihrem Konto vorweisen zu müssen. Da sie nicht erwerbstätig sein
dürfen, konnten sie diesen Betrag sowie die Kosten ihres Studiums schwer aufbringen.
Weitere betroffene Gruppen sind Studierende (meist Frauen) mit Kind(ern), bei denen bisher
schon die Geburt eines Kindes oft die Ursache für den Studienabbruch war.

Nur 3 % der österreichischen Studierenden schließen ihr Studium in der Mindeststudienzeit
ab, was einerseits am Studienangebot und der Studienorganisation an den österreichischen
Universitäten, andererseits am unzulänglichen Studienförderungssytem liegt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin wird aufgefordert, die Studiengebühren wieder abzuschaffen, die
Studienförderung wesentlich zu verbessern sowie geeignete Rahmenbedingungen für
berufstätige Studierende zu schaffen.

Zuweisungsvorschlag:                                   Wissenschaftsausschuß