677/AE XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni
und Genossinnen
betreffend Kooperationen zwischen verschiedenen Schularten
Aufgrund der
rückläufigen Geburtenzahlen (in Wien statt bisher mehr als 17.000
Schülerinnen
zwischen den Jahren 2005 und 2010 nur noch ca. 15.000 Schülerinnen), des
generellen Trends zur höheren Bildung sowie der zunehmenden Tendenz der
Kinder aus
Migrantenfamilien
(oft schon in der 3. Generation) Höhere Schulen zu besuchen, ist zwischen
den
Jahren 2005 und 2010 in den Ballungszentren ein Rückgang an
Schülerinnen in der
Hauptschule
gegenüber dem derzeitigen Schülerinnen-Stand von nahezu 25 % zu
erwarten. In
Wien
besuchen derzeit mehr als 60 % der Volksschulabsolventlnnen die Unterstufe der
AHS.
Dieser
Trend zur AHS-Unterstufe ist nicht allein auf Wien beschränkt. Auch in
anderen
Ballungsräumen - z.B. Linz und Graz - ist auf der Sekundarstufe I die gleiche
Entwicklung zu
beobachten.
Auch in kleineren Städten, wie Krems/Donau, Wiener Neustadt, Baden bei
Wien,
Spittal an der Drau, besuchen mehr als die Hälfte der
Volksschulabsolventlnnen die AHS-
Unterstufe.
Generell ist feststellbar, daß ab einer Einwohnergröße von
10.000 und mehr, die
Mehrheit
der Kinder die Unterstufe der AHS besuchen. In den Ballungsräumen der
westlichen
Bundesländer
sowie im gesamten ländlichen Raum - in manchen Orten treten nahezu 100 %
der
Volksschulabsolventlnnen in die Hauptschule über - ist die
Bevölkerung
bildungspolitisch bzw. schulorganisatorisch benachteiligt.
Diese Trends
zusammengefaßt bringen gravierende Auswirkungen sowohl für
Schülerinnen
als auch für Lehrerinnen mit sich, wenn keine schulorganisatorischen
Maßnahmen gesetzt
werden.
Sowohl horizontale Kooperationen zwischen den Schulen der Sekundarstufe I (AHS
und Hauptschule) als auch vertikale Kooperationen zwischen der Sekundarstufe I und II (z.B.
zwischen
Hauptschulen und Berufsbildenden Höheren Schulen) vermeiden einerseits die
Entstehung
einer undifferenzierten „Eintopf-AHS" in Ballungszentren und helfen
zu
verhindern,
daß die Hauptschule weiterhin als „Restschule" in den
Ballungsräumen gilt.
Andererseits erhalten Kinder in ländlichen Regionen durch Kooperationen
zwischen
verschiedenen
Schularten bessere Bildungschancen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat
einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der neue, flexiblere Formen der Kooperation
zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal)
ermöglicht.
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuß