677/AE XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni


und Genossinnen

betreffend Kooperationen zwischen verschiedenen Schularten

Aufgrund der rückläufigen Geburtenzahlen (in Wien statt bisher mehr als 17.000
Schülerinnen zwischen den Jahren 2005 und 2010 nur noch ca. 15.000 Schülerinnen), des
generellen Trends zur höheren Bildung sowie der zunehmenden Tendenz der Kinder aus
Migrantenfamilien (oft schon in der 3. Generation) Höhere Schulen zu besuchen, ist zwischen
den Jahren 2005 und 2010 in den Ballungszentren ein Rückgang an Schülerinnen in der
Hauptschule gegenüber dem derzeitigen Schülerinnen-Stand von nahezu 25 % zu erwarten. In
Wien besuchen derzeit mehr als 60 % der Volksschulabsolventlnnen die Unterstufe der AHS.
Dieser Trend zur AHS-Unterstufe ist nicht allein auf Wien beschränkt. Auch in anderen
Ballungsräumen - z.B. Linz und Graz - ist auf der Sekundarstufe
I die gleiche Entwicklung zu
beobachten. Auch in kleineren Städten, wie Krems/Donau, Wiener Neustadt, Baden bei Wien,
Spittal an der Drau, besuchen mehr als die Hälfte der Volksschulabsolventlnnen die AHS-
Unterstufe. Generell ist feststellbar, daß ab einer Einwohnergröße von 10.000 und mehr, die
Mehrheit der Kinder die Unterstufe der AHS besuchen. In den Ballungsräumen der westlichen
Bundesländer sowie im gesamten ländlichen Raum - in manchen Orten treten nahezu 100 %
der Volksschulabsolventlnnen in die Hauptschule über - ist die Bevölkerung
bildungspolitisch bzw. schulorganisatorisch benachteiligt.

Diese Trends zusammengefaßt bringen gravierende Auswirkungen sowohl für Schülerinnen
als auch für Lehrerinnen mit sich, wenn keine schulorganisatorischen Maßnahmen gesetzt
werden. Sowohl horizontale Kooperationen zwischen den Schulen der Sekundarstufe I (AHS
und Hauptschule) als auch vertikale Kooperationen zwischen der Sekundarstufe
I und II (z.B.
zwischen Hauptschulen und Berufsbildenden Höheren Schulen) vermeiden einerseits die
Entstehung einer undifferenzierten „Eintopf-AHS" in Ballungszentren und helfen zu
verhindern, daß die Hauptschule weiterhin als „Restschule" in den Ballungsräumen gilt.
Andererseits erhalten Kinder in ländlichen Regionen durch Kooperationen zwischen
verschiedenen Schularten bessere Bildungschancen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der neue, flexiblere Formen der Kooperation
zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal) ermöglicht.

Zuweisungsvorschlag:                                   Unterrichtsausschuß