682/A XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Familienhärteausgleich
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das
Familienlastenausgleichsgesetz in der geltenden Fassung wird wie folgt
geändert:
1. §38 a Abs 3 wird gestrichen.
2. Abs 4 erhält die Absatzbezeichnung (3).
Begründung:
Im
Familienlastenausgleichsgesetz ist im § 38a der
Familienhärteausgleich geregelt.
Die
geltenden Bestimmungen entsprechen noch immer nicht dem EU-Recht. Des
weiteren
ist eine Bindung an die österreichische Staatsbürgerschaft auch
deshalb
entbehrlich,
da ohnedies in Absatz 2 geregelt ist, dass nur jener Personenkreis
Leistungen
in Anspruch nehmen kann, welcher Familienbeihilfen bezugsberechtigt
ist.
In formeller Hinsicht
wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den
Ausschuss
für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.