682/A XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

ANTRAG

 


der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Familienhärteausgleich

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz in der geltenden Fassung wird wie folgt
geändert:

1. §38 a Abs 3 wird gestrichen.

2. Abs 4 erhält die Absatzbezeichnung (3).

Begründung:

Im Familienlastenausgleichsgesetz ist im § 38a der Familienhärteausgleich geregelt.
Die geltenden Bestimmungen entsprechen noch immer nicht dem EU-Recht. Des
weiteren ist eine Bindung an die österreichische Staatsbürgerschaft auch deshalb
entbehrlich, da ohnedies in Absatz 2 geregelt ist, dass nur jener Personenkreis
Leistungen in Anspruch nehmen kann, welcher Familienbeihilfen bezugsberechtigt
ist.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.