690/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Maßnahmen gegen die weitere Ausdehnung des LKW-Transitproblems
auf Oberösterreich und die Ostregion

Die Transitfrage ist kein alleiniges Problem der topographisch und meteorologisch
besonders betroffenen Alpentäler mehr, sondern ist in den letzten Jahren auch in
viele weitere Regionen Österreichs mehr als virulent geworden. So auch in
Oberösterreich: Beispielsweise rollten 2001 bereits über 4,7 Mio LKW über die
Westautobahn im Zentralraum Oberösterreichs, auf der Innkreisautobahn 2,4 Mio
und auf der Linzer Stadtautobahn rund 2,2 Mio LKW. Die LKW-Frequenzen auf
diesen Haupttransitrouten steigen kontinuierlich, sie liegen beispielsweise bereits
höher als am Brenner. Besonders betroffen in Oberösterreich ist die
Innkreisautobahn: In den vergangenen drei Jahren nahm der LKW-Verkehr auf
dieser Haupttransitstrecke um 25 Prozent zu.

Daran ist erkennbar, dass weite Teile Österreichs wie beispielsweise Oberösterreich
von den anstehenden Transitentscheidungen als Regionen an der Kreuzung
zwischen Nord-Süd-Transit und Ost-West-Transit doppelt betroffen sind. Auch aus
Perspektive dieser Regionen läuft Österreich Gefahr, wichtige Entscheidungen zu
versäumen beziehungsweise zum Nachteil der Bevölkerung und der Umwelt zu
treffen. So droht das Transitübereinkommen mit der EU aus dem Beitrittsvertrag und
damit das Ökopunktesystem in der derzeitigen Form per 31.12.2003 auszulaufen.
Bilaterale Kontingente für den Straßengüterverkehr mit den Beitrittsländern fallen
voraussichtlich mit dem jeweiligen Beitritt. Dann kann auch beim Nord-Süd-Transit
zB in Oberösterreich und im Osten Österreichs nur mehr eine allfällige
Nachfolgeregelung des Transitvertrags die Lawine bremsen. Sollte jedoch die
österreichische Transitregelung tatsächlich ab 1.1.2004 durch die vorgeschlagene
und von der Regierung als Erfolg begrüßte Übergangsregelung bis maximal 2006
abgelöst werden, würden zwar die Ökopunkte - ohne weitere Senkung der
Punktezahl, also primär als Bürokratiesystem - fortgeschrieben, auf das
erwiesenermaßen entscheidende Sicherheitsnetz der bisherigen Obergrenze für
Transitfahrten aber völlig verzichtet. Eine Verdopplung der Transitfahrten wäre damit
realistisch, noch mehr Staus auf den Straßen, noch mehr Behinderungen für die
PKW-Benutzerinnen, noch mehr Schadstoff- und Lärmbelastung für die
Anrainerinnen und eine noch schwierigere Konkurrenzsituation für die Bahn die
absehbaren Folgen. Eine Anti-Transit-Politik, die diesen Namen verdient, muß
zusätzlich zu entschiedenen Maßnahmen in den westösterreichischen Transittälern
der Sensiblen Zone Alpen die Ausweitung der „Tiroler Zustände" auf andere Teile
des Landes wie etwa Oberösterreich oder die Ostregion unbedingt hintanhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert:

•     eine wirkungsvolle Nachfolge- bzw. Fortsetzungsregelung für die bilateralen
Kontingente mit den MOEL-Beitrittsstaaten und für die derzeitige Transitregelung
mit der EU und dabei insbesondere die Aufrechterhaltung einer Obergrenze des
Transitverkehrs durchzusetzen und dabei neben den Interessen der Sensiblen
Zone Alpen und ihrer Bewohnerinnen auch in Oberösterreich und der Ostregion
das Recht von Mensch und Natur auf Schutz vor den Folgen des LKW-
Transitverkehrs vollinhaltlich zu wahren;

•     keine neuen TEN-Transitkorridore durch Österreich - etwa durch Oberösterreich
oder die Ostregion - zu beantragen oder zuzulassen, da der innerstaatliche
verkehrspolitische Handlungsspielraum im TEN-Netz in naher Zukunft durch
mehr Kompetenzen für die EU-Kommission (zB Zulässigkeit von LKW-
Fahrverboten, Begrenzung der Kontrolldichten) noch weiter reduziert zu werden
droht;

•     für die Umsetzung der Konzepte für Rollende Landstraßen und sonstige
Kombiverkehrsangebote in Relationen mit besonders dynamischer Entwicklung
wie zwischen Budweis und Villach oder zwischen Bayern und Villach
andererseits zu sorgen;

•     die Schieneninfrastrukturprojekte im Generalverkehrsplan generell vorzuziehen
sowie finanziell abzusichern;

•     aufgrund der dramatischen Transitdynamik im Innviertel insbesondere den
Ausbau der Innviertelbahn deutlich vorzuziehen;

•     durch   die   zügige    Planung,    Errichtung    und    Inbetriebnahme   sowie   die

nachfolgende intensive Nutzung von LKW-Kontrollstellen auch in Oberösterreich

-             und der Ostregion zur Einhaltung der technischen, sozialen und ökologischen

Rahmenbedingungen des LKW-Verkehrs und so zu mehr Kostengerechtigkeit im

Straßengüterverkehr zu gelangen;

•     den für diese intensivierten LKW-Kontrollen nötigen Personalstand durch
Aufstockungen sicherzustellen;

•     im Zuge der Aushandlung einer neuen EU-Wegekostenrichtlinie sicherzustellen,
dass eine mit der Schweizer LSVA in Höhe, Geltungsbereich und
Mittelverwendung vergleichbare fahrleistungsabhängige LKW-Bemautung
zulässig ist, daß in der gesamten Sensiblen Zone Alpen gemäß
Alpenkonvention, also auch in weiten Teilen Oberösterreichs und der Ostregion,
erhöhte LKW-Mautsätze zulässig sind und dass eine Zweckbindung dieser
Einnahmen für die Behebung und Vorbeugung von Umwelt- und
Gesundheitsschäden aus dem LKW-Verkehr und für den Ausbau
umweltfreundlicherer Verkehrsträger (Querfinanzierung) erfolgt.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.