703/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Autobahnüberholverbote, insbesondere auf der Innkreisautobahn

Obwohl über die Innkreisautobahn bereits bedeutend mehr Schwerfahrzeuge rollen
als beispielsweise über die Brennerautobahn, gibt es derzeit auf dieser Strecke noch
kein einziges Überholverbot für LKWs. Geplant sind, wenn überhaupt, variable LKW-
Überholverbote. Diese würden bei Anschlußstellen im Falle von Unfällen, Staus,
Baustellen oder großen Reisewellen aktiviert werden. Aufgrund schwerer Unfälle im
Vorjahr werden neben dem berechtigten und dringenden Anliegen der Intensivierung
der LKW-Kontrollen und der dazu nötigen Personalaufstockung berechtigterweise die
Rufe nach einem LKW-Überholverbot auf der Innkreisautobahn immer lauter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie sowie der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für
Finanzen werden aufgefordert, die Verhängung permanenter LKW-Überholverbote
auf der Innkreisautobahn in Angriff zu nehmen und umzusetzen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.