703/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Autobahnüberholverbote, insbesondere auf der Innkreisautobahn
Obwohl
über die Innkreisautobahn bereits bedeutend mehr Schwerfahrzeuge rollen
als beispielsweise über die Brennerautobahn, gibt es derzeit auf dieser
Strecke noch
kein einziges Überholverbot für LKWs. Geplant sind, wenn
überhaupt, variable LKW-
Überholverbote. Diese würden bei Anschlußstellen im Falle von
Unfällen, Staus,
Baustellen oder großen Reisewellen aktiviert werden. Aufgrund schwerer
Unfälle im
Vorjahr werden neben dem berechtigten und dringenden Anliegen der
Intensivierung
der LKW-Kontrollen und der dazu nötigen Personalaufstockung
berechtigterweise die
Rufe nach einem LKW-Überholverbot auf der Innkreisautobahn immer lauter.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung
und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie sowie der Bundesminister für Inneres und der
Bundesminister für
Finanzen werden aufgefordert, die Verhängung permanenter
LKW-Überholverbote
auf der Innkreisautobahn in Angriff zu nehmen und umzusetzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.