708/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Beate Schasching
und GenossInnen
betreffend unzulänglicher Sicherheitsauflagen im Kanusport
Immer mehr
Menschen suchen in ihrer Freizeit nach alternativen Sportmöglichkeiten,
neuen körperlichen Herausforderungen und der Nähe zur Natur.
Besonders der
Kanusport erlebt einen ungeheuer großen Zustrom von Interessierten. Kein
Wunder
also, dass es auch immer mehr verschiedenste Anbieter dafür gibt.
Dass dieser Sport
aber auch gefährlich sein kann, zeigen die immer
wiederkehrenden Unfälle. Der jüngste Fall zeigt einen jungen
Burschen, der durch
einen Unfall in einem Kanukurs, schwerste Behinderungen davon getragen hat.
Besonders erschreckend hierbei ist die Tatsache, dass es für den Kanusport
noch
immer keine Auflagen, betreffend der Sicherheitsstandards und der notwendigen
Ausbildung des Personal gibt. Es ist dies ein sogenanntes
„Anmeldegewerbe", was
bedeutet, dass jeder der will, eine sogenannt „Kanuschule" betreiben
kann. Derzeit
gibt es derartige Betriebe in allen Bundesländen und diese erfreuen sich
steigender
Beliebtheit. Die möglichen Gefahren der Ausübung des Wildwassersports
in
„Kanuschulen" mit schlecht oder gar nicht ausgebildeten
Lehrpersonal, und die damit
verbundene negative Werbung für das Urlaubsland Österreich, steigen
stetig.
Dass Auflagen
für den Kanusport aber durchaus von Vorteil sein können, zeigt das
Beispiel aus dem alpinen Schisport. Seit Jahren ist es für den Betrieb
einer
Schischule notwendig, geschultes Personal mit einer entsprechenden und
umfassenden Ausbildung anzustellen. Dies obwohl die Ausübung des
Schisports
nicht annähernd so hohe Gefahrenquellen beinhaltet wie der
Wildwassersport. Hohe
Qualität und mehr Sicherheit für die Sportlerinnen geben diesem Konzept
recht.
Um die maximale Sicherheit im Kanusport zu gewährleisten, wären neben
gesetzlichen Regelungen auch alternative Maßnahmen denkbar, wie zum
Beispiel
die Vergabe von
Gütesiegel und die Heranziehung von geschultem Personal aus den
Fach-
bzw. Dachverbänden.
Da es aber
für diese Sportart in Österreich noch keine entsprechen
Maßnahmen
betreffend Sicherheit gibt, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport wird
aufgefordert, gemeinsam mit
den Ländern einen Maßnahmenkatalog zur Schaffung von
Sicherheitsrichtlinien bei
Wildwassersportarten,
Insbesonders im Kanusport, vorzulegen. In diesem Zusammenhang
sollten auch die Ausbildungsstandards für Extremsportarten im allgemeinen
evaluiert
werden.
Zuweisung: Sportausschuss