708/AE XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Beate Schasching

und GenossInnen

betreffend unzulänglicher Sicherheitsauflagen im Kanusport

Immer mehr Menschen suchen in ihrer Freizeit nach alternativen Sportmöglichkeiten,
neuen körperlichen Herausforderungen und der Nähe zur Natur. Besonders der
Kanusport erlebt einen ungeheuer großen Zustrom von Interessierten. Kein Wunder
also, dass es auch immer mehr verschiedenste Anbieter dafür gibt.

Dass dieser Sport aber auch gefährlich sein kann, zeigen die immer
wiederkehrenden Unfälle. Der jüngste Fall zeigt einen jungen Burschen, der durch
einen Unfall in einem Kanukurs, schwerste Behinderungen davon getragen hat.
Besonders erschreckend hierbei ist die Tatsache, dass es für den Kanusport noch
immer keine Auflagen, betreffend der Sicherheitsstandards und der notwendigen
Ausbildung des Personal gibt. Es ist dies ein sogenanntes „Anmeldegewerbe", was
bedeutet, dass jeder der will, eine sogenannt „Kanuschule" betreiben kann. Derzeit
gibt es derartige Betriebe in allen Bundesländen und diese erfreuen sich steigender
Beliebtheit. Die möglichen Gefahren der Ausübung des Wildwassersports in
„Kanuschulen" mit schlecht oder gar nicht ausgebildeten Lehrpersonal, und die damit
verbundene negative Werbung für das Urlaubsland Österreich, steigen stetig.

Dass Auflagen für den Kanusport aber durchaus von Vorteil sein können, zeigt das
Beispiel aus dem alpinen Schisport. Seit Jahren ist es für den Betrieb einer
Schischule notwendig, geschultes Personal mit einer entsprechenden und
umfassenden Ausbildung anzustellen. Dies obwohl die Ausübung des Schisports
nicht annähernd so hohe Gefahrenquellen beinhaltet wie der Wildwassersport. Hohe
Qualität und mehr Sicherheit für die Sportlerinnen geben diesem Konzept recht.
Um die maximale Sicherheit im Kanusport zu gewährleisten, wären neben
gesetzlichen Regelungen auch alternative Maßnahmen denkbar, wie zum Beispiel
die Vergabe von Gütesiegel und die Heranziehung von geschultem Personal aus den
Fach- bzw. Dachverbänden.

Da es aber für diese Sportart in Österreich noch keine entsprechen Maßnahmen
betreffend Sicherheit gibt, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport wird aufgefordert, gemeinsam mit
den Ländern einen Maßnahmenkatalog zur Schaffung von Sicherheitsrichtlinien bei
Wildwassersportarten, Insbesonders im Kanusport, vorzulegen. In diesem Zusammenhang
sollten auch die Ausbildungsstandards für Extremsportarten im allgemeinen evaluiert
werden.

Zuweisung: Sportausschuss