713/A XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

Antrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann
und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2002
wird wie folgt geändert:

1. Dem § 333 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörde in Verfahren nach diesem Bundesgesetz können
unmittelbar beim unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden."

2. Im § 352 Abs. 3 lautet der letzte Satz:

„Gegen Bescheide der Meisterprüfungsstelle steht dem Prüfungswerber das Recht der Berufung an den
unabhängigen Verwaltungssenat zu."

3. Nach §379 wird folgender § 379a eingefügt:

„§ 379a. Im Zeitpunkt des Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/yyy anhängige Verfahren sind
nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu fuhren."

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen.