713/A XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994
geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2002
wird wie folgt geändert:
1. Dem § 333 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3)
Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörde in Verfahren nach diesem
Bundesgesetz können
unmittelbar beim unabhängigen
Verwaltungssenat angefochten werden."
2. Im § 352 Abs. 3 lautet der letzte Satz:
„Gegen
Bescheide der Meisterprüfungsstelle steht dem Prüfungswerber das
Recht der Berufung an den
unabhängigen Verwaltungssenat zu."
3. Nach §379 wird folgender § 379a eingefügt:
„§ 379a. Im Zeitpunkt des Inkrafttreten des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/yyy
anhängige Verfahren sind
nach den
bisherigen Vorschriften zu Ende zu fuhren."
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen.