731/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und Genossinnen
betreffend Einführung einer SchülerInnenanwaltschaft
Für viele
SchülerInnen gehören ungerechte Behandlung und willkürliche
Notengebung zum
Schulalltag.
Vor allem die seit einem Jahr bestehenden Verhaltensvereinbarungen bieten den
Schulen
Rückendeckung für ungerechtfertigte und pädagogisch nicht
sinnvolle Bestrafungen.
Für die zuständigen Landes- und Stadtschulräte ist es
unmöglich, die unzähligen
Hausordnungen
zu überprüfen.
SchülerInnen
haben keine Möglichkeit zu schneller und kompetenter Beratung: Selbst
für
JuristInnen ist das SchUG (SchulUnterrichtsGesetz) und die LBVO
(LeistungsBeurteilungsVerordnung)
undurchsichtig, für eigenwillige Interpretationen bleibt
genug
Platz. Die wenigen Schulrechtsjuristlnnen in den Landes- und
Stadtschulräten sind
weisungsgebunden
und müssen daher den Anordnungen ihrer Vorgesetzten
(Landeshauptleute
und Ministerin) Folge leisten - das Menschenrecht auf ein unabhängiges
Verfahren
(Art. 10) wird mit Füßen getreten.
Wenn
SchülerInnen ihre Rechte nicht kennen, haben sie auch keine
Möglichkeit, sie zu
beanspruchen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Bildung und Unterricht wird aufgefordert, dem
Nationalrat einen
Gesetzesentwurf
vorzulegen, der insbesondere folgende Punkte sicherstellt:
1. Einrichtung einer SchülerInnenanwaltschaft bestehend
aus mindestens zwei JuristInnen
pro Bundesland und einem/r Bundeskoordinatorln;
2. Bestellung der SchülerInnenanwaltschaft durch ein
Komitee aus
SchülerInnenvertretungen,
Landesschülerlnnenvertretung und NGOs;
3. SchülerInnenanwaltschaft berät
SchülerInnen und Eltern in allen Schulrechtsfragen und
tritt
als Verteidiger der SchülerInnen in Rechtsfragen (z.B. Berufung)
auf."
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuß