731/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und Genossinnen

betreffend Einführung einer SchülerInnenanwaltschaft

Für viele SchülerInnen gehören ungerechte Behandlung und willkürliche Notengebung zum
Schulalltag. Vor allem die seit einem Jahr bestehenden Verhaltensvereinbarungen bieten den
Schulen Rückendeckung für ungerechtfertigte und pädagogisch nicht sinnvolle Bestrafungen.
Für die zuständigen Landes- und Stadtschulräte ist es unmöglich, die unzähligen
Hausordnungen zu überprüfen.

SchülerInnen haben keine Möglichkeit zu schneller und kompetenter Beratung: Selbst für
JuristInnen ist das SchUG (SchulUnterrichtsGesetz) und die LBVO

(LeistungsBeurteilungsVerordnung) undurchsichtig, für eigenwillige Interpretationen bleibt
genug Platz. Die wenigen Schulrechtsjuristlnnen in den Landes- und Stadtschulräten sind
weisungsgebunden und müssen daher den Anordnungen ihrer Vorgesetzten
(Landeshauptleute und Ministerin) Folge leisten - das Menschenrecht auf ein unabhängiges
Verfahren (Art. 10) wird mit Füßen getreten.

Wenn SchülerInnen ihre Rechte nicht kennen, haben sie auch keine Möglichkeit, sie zu
beanspruchen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Unterricht wird aufgefordert, dem Nationalrat einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, der insbesondere folgende Punkte sicherstellt:

1.   Einrichtung einer SchülerInnenanwaltschaft bestehend aus mindestens zwei JuristInnen
pro Bundesland und einem/r Bundeskoordinatorln;


2.   Bestellung der SchülerInnenanwaltschaft durch ein Komitee aus
SchülerInnenvertretungen, Landesschülerlnnenvertretung und NGOs;

3.   SchülerInnenanwaltschaft berät SchülerInnen und Eltern in allen Schulrechtsfragen und
tritt als Verteidiger der SchülerInnen in Rechtsfragen (z.B. Berufung) auf."

Zuweisungsvorschlag:                                   Unterrichtsausschuß