736/AE XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

betreffend Streichung der gleichheitswidrigen Haftungsregelungen im
Krankenanstaltengesetz und Schaffung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung

Die derzeitige Regelung des Haftungsbeitrages im Krankenanstaltengesetz ist in höchstem
Maße unsozial und gleichheitswidrig. Es ist schwer argumentierbar, weshalb ausschließlich
Patientinnen für Schäden, die Ihnen von anderen zugefügt werden, Beiträge in einen
Patientenentschädigungsfonds einzahlen müssen.

Die derzeit geltende Rechtslage strapaziert das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen
und Therapeutinnen und führt damit auch zu einer systematischen Belastung der Ärztinnen-
Patientinnen-Beziehung.

Nur bei etwa 10 % aller Behandlungsfehler spielt grobe Fahrlässigkeit eine Rolle. Hier
könnten die letztlich nicht wirklich befriedigenden zivilrechtlichen Verfahren wie bisher
durchgeführt werden.

Für die übrigen 90 % aller Behandlungsfehler durch leichte Fahrlässigkeit wäre eine echte
verschuldensunabhängige Medizinhaftung die beste Lösung. Als Haftungsträger würde eine
Risikogemeinschaft aller potentiell Haftpflichtigen - Ärztinnen, Krankenanstalten,
Pflegepersonal, pharmazeutische Unternehmen, Apotheken, Rettungsdienste, usw.
fungieren.

Die Verfahren selbst würden vom streitigen Zivilprozeß in den Bereich der
Sozialgerichtsbarkeit verlagert. Damit wäre die Belastung (Kostenrisiko, langwierige
Verfahren durch Gutachterkriege mit Ungewissem Ausgang) sowohl für die geschädigten
Patientinnen als auch für die Ärztinnen wesentlich verringert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis 31.12. 2002 einen Gesetzesentwurf für eine Änderung des Kranken-
anstaltengesetzes zuzuleiten, der die ersatzlose Streichung des § 27a Abs. 5 und 6
beinhaltet.

Weiters wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aufgefordert, bis
31.12.2002 dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für eine verschuldensunabhängige
Medizinhaftung zuleiten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.