739/AE XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Andrea
Wolfmayr, Dr. Brigitte Povysil
und Kollegen
betreffend Bericht über die österreichische Film- und Kreativwirtschaft
Die österreichische
Filmwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Kreativwirtschaft insgesamt. Der
Kreativwirtschaft kommt im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
eine große
Bedeutung als Impulsgeber, als Wachstumsmotor und als hochqualifizierter
Dienstleistungsbereich mit besonders hoher Wertschöpfung für viele
andere Branchen zu.
Dem österreichischen
Film wird in jüngster Zeit international ein hohes Maß an
Aufmerksamkeit entgegengebracht. Dies zeigt sich vor allem in erfolgreichen
Teilnahmen an
renommierten internationalen Filmfestivals wie Cannes oder Venedig. Dieser
künstlerische
Erfolg des österreichischen Kinofilms überdeckt jedoch die insgesamt
eher geringe
Publikumsakzeptanz. Die vom Österreichischen Filminstitut herausgegebene
Statistik zeigt,
dass in den letzten 20 Jahren zwei Drittel der österreichischen
Filmproduktionen an der
Kinokasse keine wirklichen Publikumserfolge waren. Diese Zahlen machen es
notwendig,
die Bedingungen in der österreichischen Filmwirtschaft genauer zu
beleuchten.
Verlässliche und
aussagekräftige Angaben über Besucherzahlen, wirtschaftlichen Erfolg
und
dgl. sind nicht ausreichend vorhanden. Die Diskussion um den
österreichischen Film stellt
sich daher vielfach als Summe von subjektiv-interessegeleiteten
Einzelsichtweisen dar und
kann nur bedingt auf der Grundlage gesicherter Daten geführt werden; dies
erschwert eine
seriöse Analyse und die Erarbeitung von
zielorientierten Maßnahmen und
Entwicklungsimpulsen.
Um die politischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den österreichischen Film
optimieren zu können, ist es zweckmäßig, eine objektivierte
Datengrundlage zur Verfügung
zu stellen, die sowohl die künstlerischen als auch die wirtschaftlichen
Aspekte des
österreichischen Films beinhaltet. Auf dieser Basis verbunden mit dem
entsprechenden
Berichtswesen sollen Maßnahmen eingeleitet werden, die mit dem
künstlerischen Erfolg des
österreichischen Films auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit
fördern und entwickeln.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden im Rahmen
ihres jeweiligen Vollziehungsbereiches ersucht, dem Nationalrat alle 3 Jahre
einen Bericht über
die österreichische Film- und Kreativwirtschaft zu übermitteln.
Dieser Bericht soll insbesondere auf folgende Themenbereiche Bedacht nehmen:
• Der österreichische Film als Kulturgut
• Förderung des österreichischen Films durch die öffentliche Hand
•
Herstellung, Verbreitung, Verwertung, Publikumsakzeptanz, internationale
Anerkennung,
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zusammenarbeit mit dem Fernsehen und
Qualität des
österreichischen Filmschaffens
•
Produktion, Verleih, Vertrieb und Vorhaben zur Strukturverbesserung des
österreichischen
Filmwesens
•
Rahmenbedingungen der österreichischen Filmwirtschaft und
Entwicklungsperspektiven für
die österreichische Filmpolitik im internationalen Kontext
• Die
Kreativwirtschaft und ihre Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung in
Österreich
•
Aussagekräftige Zusammenfassung verfügbarer statistischer Daten zum
österreichischen
Film"
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.