740/AE XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Manfred Lackner
und Genossinnen
betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Patientinnenentschädigung nach
Behandlungsfehlern
In den letzten Jahren
ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit
behaupteten Behandlungsfehlem Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich
lösen und überdies
auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen
leisten sollen. Solche
Schlichtungsstellen
sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können
beispielsweise auch
Patientinnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.
Die
sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme,
die dazu führt,
geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen,
und die
überdies
Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.
Es darf aber nicht
übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien
Raum
(siehe
die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch
noch
verfahrensrechtlich
über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr
in sich bergen,
dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden
Entschädigungshöhe
abgefunden
werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von
Schiedsgremien
unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur
Einwilligung
in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert
dem Nationalrat,
bis Ende
Dezember 2002, einen Gesetzesentwurf zuzuleiten damit dem Anliegen einer
optimalen
Patientinnenentschädigung nach Behandlungsfehlem tatsächlich zum
Durchbruch verhelfen wird.
Insbesondere
sollen zwingende österreichweit geltende Vorgaben für die
Tätigkeit und die
Entscheidungen
von ärztlichen Schiedsstellen normiert werden."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss