740/AE XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Manfred Lackner

und Genossinnen

betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Patientinnenentschädigung nach

Behandlungsfehlern

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit
behaupteten Behandlungsfehlem Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und überdies
auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen. Solche
Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können beispielsweise auch
Patientinnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt,
geschädigten Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und die
überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien Raum
(siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch
noch

verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen,
dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden Entschädigungshöhe
abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von
Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur
Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden könnten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert dem Nationalrat,
bis Ende Dezember 2002, einen Gesetzesentwurf zuzuleiten damit dem Anliegen einer optimalen
Patientinnenentschädigung nach Behandlungsfehlem tatsächlich zum Durchbruch verhelfen wird.
Insbesondere sollen zwingende österreichweit geltende Vorgaben für die Tätigkeit und die
Entscheidungen von ärztlichen Schiedsstellen normiert werden."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss