741/A XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Manfred Lackner

und Genossinnen

betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter Gesundheitsberufe,
deren Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD -
Gesetz, dem GuKG, dem MTF - SHD - Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser Vorschriften
haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit
festgestellt. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des
Berufsbildes der Heilmasseurlnnen (abgestimmt mit den Regelungen für Masseurinnen, die
dem Gewerberecht unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des Tätigkeitsbildes
der Sanitäterinnen, der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen
Assistentinnen, die MTD - Reform, die MTF - Reform und andere Vorhaben mehr
hinzuweisen.

Heilbademeisterinnen und Heilmasseurlnnen haben im Gegensatz zu gewerblichen
Masseurinnen eine fundierte Ausbildung in der Behandlung von kranken Menschen. Die
Ausbildung erfolgt aber auf eigene Kosten und vor allem sind die vielen Spezialmassagen, die
durchgeführt werden, nur durch zusätzliche Kurse und Seminare erlernbar. Das derzeit für
diese Berufsgruppe gültige Gesetz nimmt auf alle diese Gegebenheiten keinerlei Rücksicht.
Im freien Kräftespiel zwischen erlernten Spezialbehandlungen und geforderter Durchführung
durch die Arbeitgeberinnen werden die Arbeitnehmerinnen wegen der nicht vorhandenen
gesetzlichen Absicherung ständig in die Illegalität gedrängt. Die Heilbademeisterinnen und
Heilmasseurlnnen sind im Kurbereich defacto ein Hilfsarbeiterinnen, die mit guter
Ausbildung fachkundige Arbeit leisten, die nicht adäquat entlohnt wird. Die Umsetzung eines
Heilmasseurgesetzes, wie es schon erarbeitet wurde stellt eine qualitätsichemde Maßnahme
für die Patientinnen dar.


Der Beruf der med. - techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt.
Durch die dreispaltige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die
Einsatzgebiete der med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im ambulanten, sowie im
Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der
modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med. techn.
Fachkräfte entsprechen nicht der geübten Praxis. Insbesondere ist die Kompetenz und
Zuständigkeit neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die unzureichende Ausformulierung des
40 Jahre alten Gesetzes Auslegungen möglich. Durch den weltumfassenden Tätigkeitsbereich
ist keine Abgrenzung zu ändern Berufsgruppen möglich.

In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen
gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu Gewähr leisten müssen Tätigkeiten
durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht
gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen,
muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige
Ausbildung entsprechend angepasst werden.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das
Gesundheitswesen zuständige Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet,
all die Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.
Darüber hinaus hat der Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum MTF Gesetz am 4. Mai
2001, zugesagt Zitat": daher wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter
Fassung seit 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen."

Obwohl wir schon Juli 2002 schreiben ist noch immer keines der versprochenen Vorhaben
dem Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass dieser
Arbeitseifer nicht, wie eine Vielzahl anderer nicht umgesetzter Versprechungen der FPÖVP -
Regierung zeigen als bloße Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des
Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu
achten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert die
Ankündigung des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem
Nationalrat bis Ende Dezember 2002 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die aufeinander
abgestimmt sämtliche notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe, wie
insbesondere

• eine moderne Regelungen für zahnärztliche Assistentinnen und

• eine MTD - und MTF - Reform
umgesetzt werden."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss.