741/A XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Manfred Lackner
und Genossinnen
betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe
Neben dem Arztberuf
besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter Gesundheitsberufe,
deren Ausbildung
und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD -
Gesetz, dem GuKG, dem MTF - SHD - Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser
Vorschriften
haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine
Reformbedürftigkeit
festgestellt.
In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des
Berufsbildes
der Heilmasseurlnnen (abgestimmt mit den Regelungen für Masseurinnen, die
dem
Gewerberecht unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des
Tätigkeitsbildes
der Sanitäterinnen, der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für
die zahnärztlichen
Assistentinnen,
die MTD - Reform, die MTF - Reform und andere Vorhaben mehr
hinzuweisen.
Heilbademeisterinnen
und Heilmasseurlnnen haben im Gegensatz zu gewerblichen
Masseurinnen
eine fundierte Ausbildung in der Behandlung von kranken Menschen. Die
Ausbildung erfolgt aber auf eigene Kosten und vor allem sind die vielen
Spezialmassagen, die
durchgeführt
werden, nur durch zusätzliche Kurse und Seminare erlernbar. Das derzeit für
diese Berufsgruppe gültige Gesetz nimmt auf alle diese Gegebenheiten
keinerlei Rücksicht.
Im
freien Kräftespiel zwischen erlernten Spezialbehandlungen und geforderter
Durchführung
durch die Arbeitgeberinnen werden die Arbeitnehmerinnen wegen der nicht vorhandenen
gesetzlichen Absicherung ständig in die Illegalität gedrängt.
Die Heilbademeisterinnen und
Heilmasseurlnnen
sind im Kurbereich defacto ein Hilfsarbeiterinnen, die mit guter
Ausbildung fachkundige Arbeit leisten, die nicht adäquat entlohnt wird. Die
Umsetzung eines
Heilmasseurgesetzes,
wie es schon erarbeitet wurde stellt eine qualitätsichemde Maßnahme
für
die Patientinnen dar.
Der Beruf der med. -
techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt.
Durch
die dreispaltige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die
Einsatzgebiete
der med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im ambulanten, sowie im
Spitalsbereich
sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der
modernen
Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med.
techn.
Fachkräfte
entsprechen nicht der geübten Praxis. Insbesondere ist die Kompetenz und
Zuständigkeit
neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die unzureichende Ausformulierung des
40 Jahre
alten Gesetzes Auslegungen möglich. Durch den weltumfassenden
Tätigkeitsbereich
ist keine Abgrenzung zu ändern Berufsgruppen möglich.
In vielen Sparten
der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme
Veränderungen
gegeben.
Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu Gewähr leisten müssen
Tätigkeiten
durchgeführt
werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht
gedeckt
sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage
herzustellen,
muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle
Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige
Ausbildung
entsprechend angepasst werden.
In der
Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das
Gesundheitswesen
zuständige Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet,
all die
Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000
abzuschließen.
Darüber
hinaus hat der Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum MTF Gesetz am
4. Mai
2001,
zugesagt Zitat": daher wird die Bundesregierung in Kürze das in
unveränderter
Fassung
seit 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen."
Obwohl wir schon
Juli 2002 schreiben ist noch immer keines der versprochenen Vorhaben
dem
Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass
dieser
Arbeitseifer
nicht, wie eine Vielzahl anderer nicht umgesetzter Versprechungen der
FPÖVP -
Regierung
zeigen als bloße Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des
Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen
genauestens zu
achten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert
die
Ankündigung
des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem
Nationalrat bis Ende Dezember 2002 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die
aufeinander
abgestimmt sämtliche notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe,
wie
insbesondere
• eine moderne Regelungen für zahnärztliche Assistentinnen und
• eine MTD -
und MTF - Reform
umgesetzt
werden."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss.