742/AE XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Manfred Lackner,
und Genossinnen
betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im
Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlem im Gesundheitsbericht
In den
letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im
Zusammenhang mit behaupteten
Behandlungsfehlem
Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und überdies
auch einen Beitrag im
Rahmen
verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen. Solche
Schlichtungsstellen sind bei
Ärztekammern
errichtet, darüber hinaus können beispielsweise auch
Patientinnenanwaltschaften in diese
Richtung
tätig werden.
Die
sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme,
die dazu führt, geschädigten
Patientinnen
unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und die
überdies Fragen der
Medizinhaftung
auf eine außergerichtliche Ebene stellt.
Es darf
aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend
rechtsfreien Raum (siehe die
vagen
Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch noch
verfahrensrechtlich
über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr
in sich bergen, dass
Patientinnen
letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden
Entschädigungshöhe abgefunden werden,
da
ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von
Schiedsgremien unter dem Hinweis
auf die
Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote
bewegt
werden
könnten.
Durch die Darstellung
im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den einzelnen
Bundesländern
von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich.
Damit sollen auch allfällige
Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie allfällige
unterschiedliche
Entschädigungshöhen
bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, in den
regelmäßig
dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel
aufzunehmen, in dem die
Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich (z.B.
Schlichtungsstellen bei
den Ärztekammern, Patientenanwaltschaften) nach Kalenderjahren
anonymisiert erfasst und
ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten pro
Schlichtungsstelle
ausgewiesen werden:
• Anzahl anhängiger Fälle,
• Abweisungen,
• Anerkennung eines Patientinnenanspruchs,
• Einwilligung der Patientinnen in das Vergleichsangebot,
• Ablehnung eines Vergleichsangebots durch Patientinnen,
• Fallgruppen (z.B. Operationszwischenfall, Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit des Arztes, Organisationsverschulden von Spitalsträgem und jeweilige Auswirkung auf Patientinnen),
• durchschnittliche Verfahrensdauer,
•
Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und
durchschnittliche Zahlungen entsprechen den jeweiligen Fallgruppen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss