742/AE XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Manfred Lackner,

und Genossinnen

betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im

Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlem im Gesundheitsbericht

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit behaupteten
Behandlungsfehlem Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und überdies auch einen Beitrag im
Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei
Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können beispielsweise auch Patientinnenanwaltschaften in diese
Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt, geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und die überdies Fragen der
Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien Raum (siehe die
vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch noch
verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen, dass
Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden,
da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis
auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt
werden könnten.

Durch die Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den einzelnen Bundesländern
von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich. Damit sollen auch allfällige
Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie allfällige unterschiedliche
Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, in den
regelmäßig dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel
aufzunehmen, in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich (z.B.
Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, Patientenanwaltschaften) nach Kalenderjahren
anonymisiert erfasst und ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten pro
Schlichtungsstelle ausgewiesen werden:

•   Anzahl anhängiger Fälle,

•    Abweisungen,

•   Anerkennung eines Patientinnenanspruchs,

•    Einwilligung der Patientinnen in das Vergleichsangebot,

•   Ablehnung eines Vergleichsangebots durch Patientinnen,

•   Fallgruppen (z.B. Operationszwischenfall, Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit des Arztes, Organisationsverschulden von Spitalsträgem und jeweilige Auswirkung auf Patientinnen),

•   durchschnittliche Verfahrensdauer,

•   Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und durchschnittliche Zahlungen entsprechen den jeweiligen Fallgruppen.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss