745/AE XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Petrovic, Glawischnig,
Freundinnen und Freunde
betreffend Katastrophenfonds
Angesichts
der zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Wetterextremen müssen dem
Katastrophenfonds vermehrt finanzielle Rücklagen zur Verfügung
gestellt werden. Faktoren,
wie Erderwärmung, Klimawandel und bauliche Eingriffe in natürliche
Abflüsse von Flüssen,
verstärken die
Wahrscheinlichkeit von Hochwasserkatastrophen.
Dia
aktuelle Situation zeigt, dass die Rücklagen des Katastrophenfonds viel zu
gering sind.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung sind die Rücklagen mit maximal €
29 Mio begrenzt. Im
Jahre 1998 sind daher € 51,5 Mio., 1999 €46,1 Mio., 2000 €
22,7 Mio. und 2001 € 79,9 Mio.
ins allgemeine Budget abgeschöpft worden. Nachdem in den vergangenen vier
Jahren
insgesamt über € 200 Mio. abgeschöpft wurden, waren die
Fondsmittel deshalb heuer schon
vor der aktuellen
Jahrhundert-Hochwasserkatastrophe erschöpft.
Erst seit 1996 hat
der Gesetzgeber im Zuge des damaligen Belastungspakets die Rücklage
des Fonds auf € 29 Mio. begrenzt. Davor sind die nicht benötigten
Mittel Jahr für Jahr als
Rücklage kumuliert
worden. Damit konnte sichergestellt werden, dass in Jahren mit wenig
Katastrophenfällen kontinuierlich Rücklagen für schwere
Naturkatastrophen gebildet
werden.
Die
Rücklagen sollen künftig wieder kumuliert werden, so dass ein
ordentlicher Betrag im
Katastrophenfonds angespart werden kann. In den 90er Jahren haben sich die
volkswirtschaftlichen Schäden durch Naturkatastrophen verneunfacht. Es ist
also hoch an
der Zeit sich auf kommende Extremfälle vorzubereiten.
Der
Katastrophenfonds muss sicherstellen, dass Opfern von Naturkatastrophen die
notwendigen Mittel rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellt
werden können. Deshalb
müssen nicht in Anspruch genommene Mittel des Fonds am Jahresende der
Rücklage
zugeführt werden. Diese Reserve dient dazu, im Bedarfsfall
zusätzliche Mittel gegen
Katastrophenschäden einsetzen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird
aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die
Novellierung des Katastrophenfondsgesetz 1996 dahingehend vorsieht, dass die
nicht in Anspruch genommenen Mittel des Fonds am Jahresende der Rücklage
zugeführt werden. Diese Reserve dient dazu, im Bedarfsfall
zusätzliche Mittel gegen
Katastrophenschäden einsetzen zu
können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.