745/AE XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Petrovic, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Katastrophenfonds

Angesichts der zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Wetterextremen müssen dem
Katastrophenfonds vermehrt finanzielle Rücklagen zur Verfügung gestellt werden. Faktoren,
wie Erderwärmung, Klimawandel und bauliche Eingriffe in natürliche Abflüsse von Flüssen,
verstärken die Wahrscheinlichkeit von Hochwasserkatastrophen.

Dia aktuelle Situation zeigt, dass die Rücklagen des Katastrophenfonds viel zu gering sind.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung sind die Rücklagen mit maximal € 29 Mio begrenzt. Im
Jahre 1998 sind daher € 51,5 Mio., 1999 €46,1 Mio., 2000 € 22,7 Mio. und 2001 € 79,9 Mio.
ins allgemeine Budget abgeschöpft worden. Nachdem in den vergangenen vier Jahren
insgesamt über € 200 Mio. abgeschöpft wurden, waren die Fondsmittel deshalb heuer schon
vor der aktuellen Jahrhundert-Hochwasserkatastrophe erschöpft.

Erst seit 1996 hat der Gesetzgeber im Zuge des damaligen Belastungspakets die Rücklage
des Fonds auf € 29 Mio. begrenzt. Davor sind die nicht benötigten Mittel Jahr für Jahr als
Rücklage kumuliert worden. Damit konnte sichergestellt werden, dass in Jahren mit wenig
Katastrophenfällen kontinuierlich Rücklagen für schwere Naturkatastrophen gebildet
werden.

Die Rücklagen sollen künftig wieder kumuliert werden, so dass ein ordentlicher Betrag im
Katastrophenfonds angespart werden kann. In den 90er Jahren haben sich die
volkswirtschaftlichen Schäden durch Naturkatastrophen verneunfacht. Es ist also hoch an
der Zeit sich auf kommende Extremfälle vorzubereiten.

Der Katastrophenfonds muss sicherstellen, dass Opfern von Naturkatastrophen die
notwendigen Mittel rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb
müssen nicht in Anspruch genommene Mittel des Fonds am Jahresende der Rücklage
zugeführt werden. Diese Reserve dient dazu, im Bedarfsfall zusätzliche Mittel gegen
Katastrophenschäden einsetzen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird
aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die
Novellierung des Katastrophenfondsgesetz 1996 dahingehend vorsieht, dass die
nicht in Anspruch genommenen Mittel des Fonds am Jahresende der Rücklage
zugeführt werden. Diese Reserve dient dazu, im Bedarfsfall zusätzliche Mittel gegen
Katastrophenschäden einsetzen zu können.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.