746/A XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Naturnaher Schutz vor Hochwasser
Nach den
katastrophalen Auswirkungen des größten Hochwassers der 2. Republik
stellt sich die Frage, ob solche Ereignisse Naturkatastrophen sind oder ob es
teilweise hausgemachte Ursachen gibt, die in Zukunft vermieden werden
können.
In
Österreich hat sich in den 90er Jahren die Hochwassersituation
verschärft.
Hochwasserschutzmaßnahmen der Vergangenheit haben das Problem nicht
gelöst,
im Gegenteil. Bei Flussausbaumaßnahmen dürfen Fehler der
Vergangenheit nicht
wiederholt werden. Das aktuelle Ereignis verstärkt den Eindruck der
erhöhten
Wahrscheinlichkeit von Wetterextremen. Durch die vom Menschen verursachte
Erderwärmung kommt es zu einer Erhöhung der Niederschlagsmenge und zu
einer
innerjährlich anderen Verteilung. Die Wahrscheinlichkeit für
Hochwässer wird also in
Zukunft
weiter zunehmen.
Bauliche Eingriffe in den natürlichen Abfluss von
Flüssen haben eindeutig zu einer
Anhäufung von Hochwasserereignissen geführt. Die negativen Faktoren
waren
insbesondere Gewässerausbauten, Flussbegradigungen und Staustufen bei
gleichzeitigem Verlust natürlicher Überschwemmungsgebiete (Auen).
Seit 1945
wurden 30.000
Flusskilometer in Österreich verbaut. Dadurch kommt es zu einer
Beschleunigung des Abflusses und zu einer Verstärkung der Abflussspitzen.
Herabgesetzte Speicherkapazität von Boden und Vegetation trage
zusätzlich zu
regionalen Hochwasserereignissen bei. Ursachen dafür sind
Flächenversiegelung,
Waldschäden und Intensivlandwirtschaft. Rund 400.000 Hektar
Überflutungsraum ist
in den letzten Jahrezehnten verschwunden. Auch der Ausbau von Staustufen
führt
zwangsläufig zu einem erheblichem Verlust der an zeitweise
Überschwemmungen
angepassten Auenvegetation. Dadurch verringert sich die
Überschwemmungsfläche
und erhöht sich die Hochwasserwelle. Flussbegradigungen führen zu
einer
Laufverkürzung und damit zu einer Beschleunigung. Viele Gebiete in Österreich
haben diese Entwicklung hinter sich. 80 Prozent der Fließstrecken der
österreichischen Flüsse sind verbaut.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Minister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, dem Nationalrat binnen drei Monaten ein Programm zur
Renaturierung
der österreichischen Flüsse als natürlicher Hochwasserschutz
vorzulegen.
Darin sollen unter anderem folgende Punkte enthalten sein:
• Wiedergewinnung von Retentionsflächen
• Rückverlagerung flussnaher Deiche, Reaktivierung von Auen
• Schaffen von Versicherungsflächen,
• Renaturierung ausgebauter, kleiner Fließgewässer
• Erstellung ökologischer Leitbilder für relevante Fließgewässer
• ökologische Kriterien für die Wildbach- und Lawinenverbauung
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und
Forstwirtschaft
vorgeschlagen.