746/A XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

betreffend Naturnaher Schutz vor Hochwasser

Nach den katastrophalen Auswirkungen des größten Hochwassers der 2. Republik
stellt sich die Frage, ob solche Ereignisse Naturkatastrophen sind oder ob es
teilweise hausgemachte Ursachen gibt, die in Zukunft vermieden werden können.

In Österreich hat sich in den 90er Jahren die Hochwassersituation verschärft.
Hochwasserschutzmaßnahmen der Vergangenheit haben das Problem nicht gelöst,
im Gegenteil. Bei Flussausbaumaßnahmen dürfen Fehler der Vergangenheit nicht
wiederholt werden. Das aktuelle Ereignis verstärkt den Eindruck der erhöhten
Wahrscheinlichkeit von Wetterextremen. Durch die vom Menschen verursachte
Erderwärmung kommt es zu einer Erhöhung der Niederschlagsmenge und zu einer
innerjährlich anderen Verteilung. Die Wahrscheinlichkeit für Hochwässer wird also in
Zukunft weiter zunehmen.

Bauliche Eingriffe in den natürlichen Abfluss von Flüssen haben eindeutig zu einer
Anhäufung von Hochwasserereignissen geführt. Die negativen Faktoren waren
insbesondere Gewässerausbauten, Flussbegradigungen und Staustufen bei
gleichzeitigem Verlust natürlicher Überschwemmungsgebiete (Auen). Seit 1945
wurden 30.000 Flusskilometer in Österreich verbaut. Dadurch kommt es zu einer
Beschleunigung des Abflusses und zu einer Verstärkung der Abflussspitzen.
Herabgesetzte Speicherkapazität von Boden und Vegetation trage zusätzlich zu
regionalen Hochwasserereignissen bei. Ursachen dafür sind Flächenversiegelung,
Waldschäden und Intensivlandwirtschaft. Rund 400.000 Hektar Überflutungsraum ist
in den letzten Jahrezehnten verschwunden. Auch der Ausbau von Staustufen führt
zwangsläufig zu einem erheblichem Verlust der an zeitweise Überschwemmungen
angepassten Auenvegetation. Dadurch verringert sich die Überschwemmungsfläche
und erhöht sich die Hochwasserwelle. Flussbegradigungen führen zu einer
Laufverkürzung und damit zu einer Beschleunigung. Viele Gebiete in Österreich
haben diese Entwicklung hinter sich. 80 Prozent der Fließstrecken der
österreichischen Flüsse sind verbaut.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, dem Nationalrat binnen drei Monaten ein Programm zur Renaturierung
der österreichischen Flüsse als natürlicher Hochwasserschutz vorzulegen.

Darin sollen unter anderem folgende Punkte enthalten sein:

•   Wiedergewinnung von Retentionsflächen

•   Rückverlagerung flussnaher Deiche, Reaktivierung von Auen

•   Schaffen von Versicherungsflächen,

•   Renaturierung ausgebauter, kleiner Fließgewässer

•   Erstellung ökologischer Leitbilder für relevante Fließgewässer

•   ökologische Kriterien für die Wildbach- und Lawinenverbauung

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.