747/AE XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic,
Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Freistellung von Helferinnen bei Katastropheneinsätzen
Seit Jahren wird von den VertreterInnen diverser Hilfs- und
Rettungsorganisationen
immer wieder darauf hingewiesen, dass eine bessere arbeitsrechtliche
Absicherung
von Personen, die im Rahmen von Hilfsorganisationen bei
Katastropheneinsätzen
tätig sind, notwendig wäre.
Nach wie vor gibt es unterschiedliche arbeitsrechtliche
Regelungen betreffend die
Entgeltfortzahlung bei Katastrophenfällen zwischen Helferinnen und
Betroffenen,
Arbeiterinnen und Angestellten.
Während die Freistellung von freiwilligen Helferinnen für kurzfristige Einsätze
während der Dienstzeit in der Regel sehr gut funktioniert, kommt es bei langwierigen
Katstropheneinsätzen immer wieder zu Schwierigkeiten, die die Entgeltfortzahlung
betreffen.
Eine Kompensation der Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen durch den
Katastrophenfonds wäre deshalb sinnvoll und über eine Novellierung des
Katastrophenfondsgesetzes abzusichern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat
einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der
a) insbesondere im Arbeitsrecht die Freistellung von
Helferinnen bei
Katastropheneinsätzen sicherstellt, und
b) für freiwillige Helferinnen bei
Katastropheneinsätzen eine Entgeltfortzahlung aus
den Mitteln des Katastrophenfonds gewährleistet.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.