747/AE XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine  Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Freistellung von Helferinnen bei Katastropheneinsätzen

Seit Jahren wird von den VertreterInnen diverser Hilfs- und Rettungsorganisationen
immer wieder darauf hingewiesen, dass eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung
von Personen, die im Rahmen von Hilfsorganisationen bei Katastropheneinsätzen
tätig sind, notwendig wäre.

Nach wie vor gibt es unterschiedliche arbeitsrechtliche Regelungen betreffend die
Entgeltfortzahlung bei Katastrophenfällen zwischen Helferinnen und Betroffenen,
Arbeiterinnen und Angestellten.

Während die Freistellung von freiwilligen Helferinnen für kurzfristige Einsätze

während der Dienstzeit in der Regel sehr gut funktioniert, kommt es bei langwierigen

Katstropheneinsätzen immer wieder zu Schwierigkeiten, die die Entgeltfortzahlung

betreffen.

Eine Kompensation der Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen durch den

Katastrophenfonds wäre deshalb sinnvoll und über eine Novellierung des

Katastrophenfondsgesetzes abzusichern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der

a) insbesondere im Arbeitsrecht die Freistellung von Helferinnen bei
Katastropheneinsätzen sicherstellt, und

b) für freiwillige Helferinnen bei Katastropheneinsätzen eine Entgeltfortzahlung aus
den Mitteln des Katastrophenfonds gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.